6843/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Unterrichtsfreistellung für Lehrkräfte, um als TrainerInnen hauptamtlich tätig zu sein.

BEGRÜNDUNG

 

Den Anfragesteller erreichten in der Vergangenheit mehrfach Hinweise, wonach Lehrkräfte an Bundes-,  aber auch an Pflichtschulen bei vollen Bezügen von der Unterrichtstätigkeit (weitgehend) befreit und (ausschließlich) als TrainerInnen in Sportvereinen tätig sind. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte zwar offiziell als LehrerInnen bestimmter Schulen aufscheinen, dort allerdings nur wenig bzw. gar nicht unterrichten, obwohl sie ein Gehalt entsprechend einer vollen Lehrverpflichtung beziehen. Stattdessen arbeiten diese Lehrkräfte hauptamtlich als TrainerInnen in Sportvereinen. 

Durch diese Praxis, die den jeweiligen Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien sowie den verantwortlichen Organen der Schulaufsicht bekannt ist, werden SchülerInnen der betroffenen Schulen um die Unterrichtsleistung der betreffenden Lehrkräfte betrogen.

Einzelne Sportvereine, bei denen die oben erwähnten Lehrkräfte als TrainerInnen tätig sind, bekommen durch diese Praxis Naturalleistungen abseits jeder Förderungstransparenz, was zusätzlich zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen konkrete Fälle der oben erwähnten Praxis, Lehrkräfte von der Unterrichtstätigkeit zu befreien und bei vollen Bezügen als hauptamtliche TrainerInnen in Vereinen einzusetzen, bekannt?

a.    Wenn ja, wie viele Lehrkräfte sind tatsächlich überwiegend als TrainerInnen in Sportvereinen beschäftigt? Bitte nach Bundes- und Landeslehrkräften bzw. Werteinheiten und Vollzeitstellen an Pflichtschulen aufschlüsseln.

b.    Wenn ja, welche Schulen und Sportvereine bzw. Organisationen sind in solche Praktiken involviert? Bitte um Aufschlüsselung und Bekanntgabe des Ausmaßes?

c.    Wenn ja, welche Behörden und Organe der Schulaufsicht haben Kenntnis von der Praxis?

 

2)    Welcher finanzielle Aufwand entsteht dem Bundesministerium für Bildung und Frauen durch die Befreiung von der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte, die als TrainerInnen in Sportvereinen tätig sind?

 

3)    In welchem Gesamtausmaß sind Lehrkräfte von der Unterrichtstätigkeit befreit, um als TrainerInnen in Sportvereinen tätig zu sein? Bitte für Bundeslehrkräfte in Werteinheiten angeben.

 

4)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um derartige Freistellungen von der Unterrichtsleistung zu unterbinden und die Arbeit der vom Bundesministerium für Bildung und Frauen finanzierten Lehrkräfte den SchülerInnen zu Gute kommen zu lassen?

 

5)    Gibt es außerhalb von Sportvereinen, Leistungszentren und Sportverbänden auch andere Begründungen für Freistellungen an Bundes- und Landesschulen etwa für künstlerische oder kulturelle Tätigkeiten?

 

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß? Bitte nach Bundes- und Landeslehrkräften bzw. Werteinheiten und Vollzeitstellen an Pflichtschulen aufschlüsseln.

b.    Wenn ja, welche Schulen und Vereine bzw. Organisationen sind in solche Praktiken involviert? Bitte um Aufschlüsselung und Bekanntgabe des Ausmaßes?

c.    Wenn ja, welche Behörden und Organe der Schulaufsicht haben Kenntnis von der Praxis?