6844/J XXV. GP

Eingelangt am 22.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Dauer der Überprüfungsverfahren im Maßnahmenvollzug

BEGRÜNDUNG

 

Das Gericht hat von Amts wegen mindestens alljährlich zu überprüfen, ob die Unterbringung einer Person in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher noch notwendig ist, um sie von der Begehung weiterer mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen unter Einfluss ihrer „geistigen oder seelischen Abartigkeit“ zu hindern.

Bisher ging die österreichische Rechtsprechung davon aus, dass diese Prüfpflicht nicht bedeute, dass jeweils innerhalb der angeführten Zeiträume über die weitere Anhaltung entschieden werden müsse, sondern es genüge, wenn die Prüfung innerhalb eines Jahres eingeleitet werde (EvBl 1981/87). Die Entscheidung könne später ergehen.

Am 16. Juli 2015 erachtete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Kuttner gegen Österreich (7997/08) diese Judikatur des OGH für menschenrechtswidrig. Im konkreten Fall dauerte es 16 Monate von der letzten rechtskräftigen Entscheidung über die Fortsetzung der Anhaltung bis zur darauffolgenden solchen rechtskräftigen Entscheidung. Für den EGMR war das kein zügiges Überprüfungsverfahren mehr wie es die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Art. 5 Abs. 4) garantiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen befinden sich derzeit (Stichtag: 1. Oktober 2015) jeweils im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB und § 21 Abs 2 StGB?

2)    Zu welchem Zeitpunkt wurde die Einweisung der einzelnen Personen (Frage 1) jeweils rechtskräftig (Gliederung nach Ort der Unterbringung, Anonymisierung: Person A, Person B, Person C…)?

3)    Zu welchem Zeitpunkt/Zu welchen Zeitpunkten seit Rechtskraft der Einweisung wurde(n) die Entscheidung(en) über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Unterbringung (§ 25 Abs 3 StGB) betreffend der einzelnen Personen (Frage 1) jeweils rechtskräftig (Gliederung nach Ort der Unterbringung, Anonymisierung: Person A, Person B, Person C…)?