6845/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend 2 Jahre Familienministerin Karmasin

BEGRÜNDUNG

 

Am 16. Dezember 2013 wurde die aktuelle Bundesregierung angelobt. Familienministerin Karmasin legte an diesem Tag zwar ihr Gelöbnis ab, war jedoch bis zum 26.2.2014 – dem Tag der offiziellen Angelobung – Ministerin ohne Portefeuille, denn ihr Ressort wurde erst mit dem Bundesministeriumsgesetz geschaffen. Im Dezember 2015 jährt sich folglich die Amtszeit von Familienministerin Karmasin zum zweiten Mal.

Die bisherige Bilanz ist durchwachsen und erfordert eine nähere Betrachtung dessen, was angekündigt wurde und wieviel davon tatsächlich umgesetzt wurde.

Laut Regierungsprogramm wären ursprünglich 350 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestanden. Erst im Sommer 2014 wurde klar, dass lediglich 305 Mio Euro seitens des BMFJ bereitgestellt werden. Die Differenz von 45 Mio Euro wurde für die Sprachförderung im Kindergarten verwendet.

Laut Regierungsprogramm sollte ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr für 4- bis 5-Jährige eingeführt werden. Zudem plante man, zumindest für jene Kinder, die Sprach- und Entwicklungsdefizite haben, bereits im Alter von 4 Jahren zu einem Kindergartenbesuch zu verpflichten. Am 12.2.2014 gaben Ministerin Karmasin und Minister Kurz den offiziellen Startschuss zur Umsetzung des Vorhabens. Aus der Verpflichtung wurde 2015 aufgrund mangelnder Finanzierung (70 Mio jährlich) jedoch lediglich ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Eltern und aus dem kostenlosen Angebot wurde die Möglichkeit für Länder, den Kindergartenbesuch auch nur sozial gestaffelt bzw. ermäßigt anbieten zu können.

Bis 2016 will man laut Regierungsübereinkommen einen bundesweiten Qualitätsrahmen für Kinderbetreuung schaffen. Das Jahr 2015 ist in wenigen Monaten vorbei. Entwürfe bzw. Arbeitsgruppen, in denen Bund und Länder gemeinsam daran arbeiten, gibt es bislang nicht.

Bereits vor mehr als einem Jahr wurden die Verhandlungen zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes in Richtung eines flexiblen Kontos gestartet.  Konkrete Entwürfe wurden einmal für „vor dem Sommer 2015“, später dann für „im Sommer“, und nun für „Herbst 2015“ angekündigt. Keine der Ankündigungen ist bislang eingetreten. Die Verhandlungen scheinen festzustecken.

Für die Steuerreform kündigte die ÖVP eine Entlastung für Familien im Ausmaß von 400 Mio Euro an. Übrig geblieben ist die Verdopplung des Kinderfreibetrags (Kostenpunkt 100 Mio Euro).

Zweifelsfrei muss man jedoch auch positiv anerkennen, dass in den vergangenen zwei Jahren Projekte wie die Erhöhung der Familienbeihilfe 2016 und 2018 mit je 1,9%, die Umstellung auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ab 1.7.2014, die Einrichtung einer Hotline für Extremismus sowie die antragslose Familienbeihilfe ab 1.5.2015 umgesetzt wurden.

Auffällig an der bisherigen Amtszeit von Familienministerin Karmasin ist jedoch eine Vorliebe für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie aufwändig gestaltete und kostspielige Veranstaltungen. Beispielgebend sei hier die Veranstaltung eines jährlichen Familienfestes (Kostenpunkt: 51.250 Euro)  in Wien zu nennen. Für die Bewerbung des Festes finanzierte die Familienministerin eine Beilage der Kronen-Zeitung, die allein Kosten im Ausmaß von 99.850 Euro verursachte. Zeitgleich wurden Familienorganisationen aufgrund budgetärer Engpässe Kürzungen ihrer Fördermittel bekannt gegeben.

Nach zwei Jahren Amtszeit von Familienministerin Karmasin gilt es die sorgsame Verwendung von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit zu hinterfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch waren die Kosten für die Veranstaltung am 10.9.2015 „Rush Hour des Lebens“?

2.    Wie hoch waren bislang die Kosten für ihren Schwerpunkt „Unternehmen für Familien“?

3.    Für welche konkreten Projekte werden die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie in Ihrem Ressort eingesetzt werden? Welchen Vorteil versprechen Sie sich davon?

4.    Wie hoch waren bislang die Kosten für ihren Schwerpunkt „Familienfreundlichkeits-Monitor“?

5.    Der Familienfreundlichkeits-Monitor setzt sich aus 10 Indikatoren wie z.B. Kinderbetreuungsquoten zusammen. Bei allen Indikatoren wollen sie eine Steigerung bis 2025 erreichen. Bei keinem einzigen Indikator geben Sie an, welchen konkreten Wert Sie jeweils erreichen wollen. Warum nicht?

6.    Wie hoch waren die Kosten für das Symposium am 24.4.2015 „Elementarpädagogik der Zukunft“?

7.    Wie hoch waren die Kosten für das Familienfest bzw. Familienpicknick, das sie am 1. Mai 2015 veranstalteten?

8.    Wie hoch waren die Kosten für das Symposium am 4.9.2015 „Herausforderungen einer modernen, nachhaltigen Familienpolitik“?

9.    Wie hoch waren die Kosten für das Familienfest bzw. Familienpicknick, das sie am 26. Juni 2014 veranstalteten?

10. Wie hoch waren die Kosten für die Familien-App zum Thema Elternbildung?

11. Wie hoch waren die Kosten für die Familien-App zum Thema Betreuungsangebote?

12. Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt), der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Jahr 2014, sowie im Jahr 2015 (bitte um getrennte Darstellung) für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen) ausgegeben wurde?

13. Für welche Medien (inkl. audiovisuelle Medien) wurden 2014, sowie 2015 (bitte um getrennte Darstellung) von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen Inserate geschaltet? Bitte die Beträge detailliert mit USt ausweisen.

14. Wie hoch war die Gesamtsumme aller medialen Einschaltungen im Jahr 2014, sowie im Jahr 2015 (inkl. USt) (bitte um getrennte Darstellung der beiden Jahre)?

15. Für welche Medien wurden im Jahr 2014, sowie im Jahr 2015

a.    Druckkostenbeiträge bzw.

b.    Zahlungen für Medienkooperation geleistet (bitte die Beträge detailliert mit USt ausweisen; bitte um getrennte Darstellung der beiden Jahre)

16. Haben Sie bzw. Ihr Ressort im Jahr 2014, sowie im Jahr 2015 Beiträge an andere Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeit- bzw. Informationsarbeit bezahlt oder gemeinsam mit anderen Ressorts Öffentlichkeitsarbeit gemacht? (bitte um getrennte Darstellung der beiden Jahre)

17. Wenn ja,

a.    An welches Ressort bzw. in welchem Ressort?

b.    Wofür?

c.    Mit welchen Gesamtkosten für ihr Ressort? (bitte um getrennte Darstellung nach beiden Jahren)

18. Hat Ihr Ressort 2014, sowie 2015 von anderen Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit Kostenbeiträge erhalten? Wenn ja, von wem und wofür? (bitte um getrennte Darstellung nach beiden Jahren)

19. Gibt es Vereinbarungen oder Verträge zwischen Ihrem Ressort und nach- bzw. ausgelagerten Dienststellen oder betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen, die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2014 und 2015 betreffend? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

20. Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2014, sowie 2015 durch Ihr Ressort Verträge (inkl. persönliche, strategische, Kommunikations- und Medienberatung) abgeschlossen?

21. Wie hoch waren die Kosten für die zu beauskunfteten Beratungsaufträge

a.    Im einzelnen und

b.    Insgesamt im Jahr 2014, sowie im Jahr 2015 (bitte um getrennte Darstellung)?

22. Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zur Frage 20 beauskunfteten Unternehmen oder Personen?

23. Wie hoch waren die Kosten für Studien und sonstige Untersuchungen, die sie seit 16.12.2013 in Auftrag gegeben haben? Um welche Studien handelte es sich? Wie hoch waren die Kosten im Einzelnen? An wen wurden die Studien jeweils vergeben?