6849/J XXV. GP

Eingelangt am 28.10.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schadenersatz bei Verweigerung des Besuchsrechts

 

§ 159 ABGB besagt, dass „bei Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten nach diesem Hauptstück zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen ist, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert.

 

In einem Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt hat das Gericht einem Vater, dem die Mutter den Kontakt zum Kind verwehrte und dem dadurch Kosten sowohl für das Gericht als auch die Besuchsbegleitung entstanden sind, Schadenersatz in Höhe von 27.000 Euro zugestanden. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil und reduzierte aufgrund Mitverschuldens des Mannes den Anspruch auf die Hälfte.

 

Der OGH hat in 10 Ob 27/15s hingegen in Revision entschieden, dass der Vater keinen Schadenersatzanspruch hätte, da „die Mutter zwar dem Kläger den Kontakt zu seinem Sohn verweigert habe, aber keine aktiven Handlungen setzte, die zur Gefährdung des Kindeswohl geführt hätten“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele derartige Verfahren, in denen ein Elternteil dem anderen Elternteil den Zugang zum Kind verweigerte und das zweite Elternteil auf Schadenersatz klagte, hat es seit 2010 gegeben?

2.    Wie viele gleichartige Verfahren sind derzeit anhängig?

3.    Wie viele Male wurde bisher in solchen Verfahren aus welchen Gründen Schadenersatz zugesprochen?

4.    Warum gibt es in solchen Fällen keinen Kostenersatz für das klagende Elternteil, wenn es ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung seines Besuchsrechts anstrengen muss?

5.    Welche Sanktionen gibt es für Elternteile, die dem anderen Elternteil den Kontakt zur seinen Kindern trotz gerichtlicher Entscheidungen verweigern?