6854/J XXV. GP

Eingelangt am 28.10.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Fehlende Antworten zu Sonderverträgen mit der ORS Service GmbH

BEGRÜNDUNG

 

Die Beantwortung der Anfrage „Sonderverträge mit der ORS Service Gmbh?“ 5273/J ließ einige der zentralen Fragen hinsichtlich der Zahlungen des Innenministeriums an die ORS Service GesmbH („ORS“) unbeantwortet. Laut Medienberichten erwirtschaftete die ORS, die unter anderem für die Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen zuständig ist, in Österreich für das vergangene Jahr einen Bilanzgewinn von einer Million Euro. Dieser Gewinn dürfte aus Steuergeld erwirtschaftet worden sein und direkt vom Innenministerium an das gewinnorientierte Betreuungsunternehmen geflossen sein. Insgesamt erhielt die ORS 21 Millionen Euro im Jahr 2014 aus dem Innenministerium. Dies ist umso verwunderlicher, als all die NGOs, die ebenfalls großflächig Flüchtlingsbetreuung leisten, insgesamt nur mit 15 Millionen Euro zur Abgeltung ihrer Kosten bedacht wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wieviel hat das Innenministerium (BMI) der ORS Service GmbH für die Betreuung der Asylwerber in der EAST Traiskirchen jeweils im Jahr 2013, 2014 und 2015 bezahlt?

 

2)    Wie gestaltet sich die Aufschlüsselung der Zahlungen des BMI an ORS in den Jahren 2013, 2014 und bis November 2015 aufgeteilt auf Sockelbetrag sowie Tagespauschalen pro Kopf in einzelnen EAST? Bitte um Beifügung der Beilage 2 „./2 Preisblatt“ des Betreuungsvertrags Asylwerberbetreuung zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der ORS Service AG („Rahmenvertrag“), da dieses nicht der vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegt da diese nur den Auftragnehmer bindet, nicht aber das BMI.


3)    Sollte es Sockelfinanzierungen, Pauschalierungen bzw. erhöhte Tagsätze im Zuge der Rahmenvereinbarung oder durch Einzelverträge mit der ORS Service GmbH geben: gelten solche Konditionen ebenfalls für die anderen Betreuungsorganisationen in der Grundversorgung, wie zB nicht gewinnorientierte Organisationen (wie Caritas, Diakonie etc.)? Falls ja, inwiefern? Falls nein, weshalb nicht?

 

4)    Was sind derzeit die geltenden a) Vergütungen pro Monat b) Tagsatzabgeltung, die nicht gewinnorientierte Organisationen, die ebenfalls die Betreuung in der Grundversorgung durchführen, erhalten?

 

5)    Wie viele Asylsuchende befanden sich durchschnittlich im Jahr 2013, 2014 und bis November 2015 in der EAST Traiskirchen?

 

6)    Wurden darüber hinaus noch andere finanzielle Aufwendungen in diesen Jahren 2013 bis November 2015 für die Betreuung in der EAST Traiskirchen durch die ORS Service GmbH getätigt? Falls ja, in welcher Höhe und wofür?

 

7)    Flossen Mittel aus dem Titel der "Grundversorgung" 2013 bis November 2015 in die EAST Traiskirchen? Falls ja, in welcher Höhe und wofür wurden die Gelder dort verwendet?

 

8)    Flossen Mittel aus dem Titel der „Grundversorgung“ 2013 bis November 2015 an die ORS Service GmbH  für die Betreuung der EAST Traiskirchen? Falls ja, in welcher Höhe und wofür wurden diese Gelder vor Ort verwendet?

 

9)    Wie kommt es, dass die ORS vom BMI mit 21 Millionen Euro für die Flüchtlingsbetreuung entlohnt wurde, während den zahlreichen NGOs, die ebenfalls wichtige und großflächige Flüchtlings-Betreuungsarbeit leisten insgesamt nur 15 Millionen zugestanden wird?

 

10) Wie sah der Personalstand, aufgeschlüsselt auf ORS-MitarbeiterInnen und andere MitarbeiterInnen in der EAST Traiskirchen in den Jahren 2013, 2014 bis November 2015, aufgeschlüsselt auf Berufsgruppen, aus?

 

11) Wie viele Asylsuchende wurden dort 2013 bis November 2015, aufgeschlüsselt nach Jahren bzw. im Jahr 2015 nach Monaten, betreut?

 

12) In der Anfragebeantwortung 5106/AB zu 5273/J teilten Sie zu Fragen 12-16 mit, dass eine Adaption des Betreuungskonzepts der ORS bis jetzt nicht erfolgte da im Rahmen des Rahmenvertrages „gezielte Anforderungen“ an die Betreuung von Personen mit besonderem Betreuungsbedarf (unbegleitete minderjährige Fremde, Sonderbetreuungsbedarf etc.) vorgegeben seien und ein nach örtlichen Einrichtungen getrenntes Betreuungskonzept nicht erforderlich sei. Welche konkreten Anforderungen an die Betreuung von Personen mit besonderem Betreuungsbedarf, aufgeschlüsselt auf unbegleitete Minderjährige und Asylsuchende mit Sonderbetreuungsbedarf sind im Vertrag enthalten? Bitte um Auflistung.

 

13) Wurden diese „gezielten Anforderungen“ des Vertrages vor allem hinsichtlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bis November 2015 von der ORS vollständig erfüllt? Falls ja, wie überprüfen Sie dies? Falls nein, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

 

14) Wird aufgrund des Rahmenvertrags nun in allen weiteren, neu eröffneten Bundes-Betreuungsstellen die ORS mit der Betreuung der Asylsuchenden beauftragt?

 

15) Wird es zu den neu eröffneten Bundes-Betreuungsstellen bundesweite Ausschreibungsverfahren geben? Welche Kanzlei wird diese abwickeln?

 

16) Welche anderen Ausschreibungsverfahren hat die in Frage 16 genannte Kanzlei bereits für das BMI abgewickelt?

 

17) Steht die in Frage 16 genannte Kanzlei in vorheriger Geschäftsbeziehung zu einem der Bieter im Ausschreibungsverfahren rund um die EAST Traiskirchen bzw. können Sie dies ausschließen?

 

18)  Laut Absatz 30 des Rahmenvertrags hat ORS die Asylsuchenden mit der Jahreszeit angepassten Schuhen auszustatten – geschieht das?

 

19) Laut Rahmenvertrag Absatz 39 hat ORS sicherzustellen, dass stets ausreichende Kapazitäten für die Noteinquartierung von weiteren Fremden zur Verfügung stehen, d.h. sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden Kapazitäten der Noteinquartierung stets bezugsbereit sind. Wie sieht es derzeit mit diesen bereitgestellten Kapazitäten aus, wie viele solche werden derzeit in Traiskirchen von ORS zur Verfügung gehalten?

20) Werden diese derzeit genutzt? Falls ja, von wie vielen Personen und seit wann? Falls nein, weshalb nicht, gerade angesichts der mehrmals berichteten Obdachlosigkeit vieler Asylsuchender, die in Traiskirchen derzeit ankommen?

 

21) Ist Ihnen bekannt, dass es derzeit täglich Asylsuchende gibt, die in der EAST Traiskirchen abgewiesen werden bzw. einvernommen werden, aber dann keine Unterbringung in Traiskirchen erhalten und daher obdachlos sind?

 

22) Was werden Sie dagegen unternehmen und wann?

 

23)  Liegt eine Weisung aus dem BMI vor, Asylsuchende in Traiskirchen abzuweisen bzw. nicht unterzubringen, obwohl dies zur Obdachlosigkeit dieser Personen führt? Falls ja, bitte um Beifügung der Weisung. Falls nein, woher kommt dann dieses einheitliche Vorgehen in der EAST Traiskirchen?

 

24) Falls nein, bitte um Bekanntgabe der verantwortlichen Person, die diese Vorgehensweise der Nichtaufnahme bei der Unterbringung in Traiskirchen zu verantworten hat.

 

25) Laut Absatz 258 des Rahmenvertrags kann das BMI auf Anregung von ORS aufgrund der außerordentlichen persönlichen Eignung des einzusetzenden Mitarbeiters in besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen von diesem Qualifikationserfordernis absehen. Wurde davon bereits Gebrauch gemacht und falls ja wie oft und bei welchem Einsatzgebiet der Mitarbeiter?

 

26)  An welchem Datum wurde der Rahmenvertrag zwischen BMI und ORS unterzeichnet?

 

27) Der Vertrag wurde mit der Service AG geschlossen, nicht mit der jetzigen ORS Service GmbH. Handelt es sich bei der Service GmbH um einen Rechtsnachfolger der Service AG?

 

28) Wann kam es zu diesem Unternehmensübergang von der ORS Service AG zur ORS Service GmbH und hat sich dadurch die Geschäftsführung oder haben sich die Eigentümerverhältnisse geändert?

 

29) Dient nach diesem Wechsel von der ORS Service AG zur ORS Service GmbH nun die ORS Service GmbH als Subunternehmerin der ORS Service AG?

 

30) Welche Kanzlei hat die Ausschreibung für die Betreuung der EAST, die zur Auftragsvergabe an die ORS Service AG führte, verfasst bzw. für das BMI betreut?