6879/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Vergütung der gemeinschaftlichen Beitragseinhebung bei Sozialversicherungsträgern

 

Gemäß unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen - insbesondere aufgrund von § 82 ASVG - erhalten die Sozialversicherungsträger für die Einhebung von Beiträgen für andere Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice und die (Bundes-)Arbeiterkammer, Ersätze die auf Verordnungsweg festgelegt sind. Alle diese und auch weitere Einnahmen werden rechnerisch stets bei den Verwaltungskosten abgezogen, was zu einer starken Verringerung der Netto-Verwaltungskosten führen kann. Gleichzeitig ist unklar, inwiefern die verrechneten Ersätze dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand entsprechen. Es entsteht der begründete Verdacht, dass einerseits eine indirekte Quersubventionierung von Sozialversicherungsträgern und andererseits eine Verfälschung der tatsächlichen Verwaltungskosten in den Kassen stattfindet.

Die Entwicklung der einzelnen Ersätze ist nicht in allen öffentlich einsehbaren Geschäftsberichten bzw. den Erfolgsrechnungen und Rechnungsabschlüssen der Krankenversicherungsträgern aufgelistet, sondern meist zusammengefasst als Ersätze für Leistungsaufwendungen bezeichnet. Mit dieser Zusammenfassung wird die Intransparenz bei der Entwicklung einzelner Ersatzleistungen gefördert. Die Tiroler Gebietskrankenkasse zeigt in ihren Jahresberichten immer wieder die Entwicklung einzelner Gruppen von Ersätzen. Dabei zeigt sich insbesondere bei den Einhebungsvergütungen gemäß § 82 ASVG ein stark steigender Aufwand:

 

Aufwand

Steigerung in €

Steigerung in %

2010

16.470.664,70

415.365,96

2,59

2011

17.080.792,29

610.147,50

3,70

2012

17.873.088,33

792.296,13

4,64

2013

18.332.436,42

459.348,09

2,57

2014

19.180.911,40

848.474,98

4,63

2010-2014

 

2.710.246,70

16,45

Damit ergibt sich alleine innerhalb der Tiroler Gebietskrankenkasse in vier Jahren nur für Einhebungsvergütungen gem. § 82 ASVG eine Erhöhung der Verwaltungsausgaben für die Einhebung von Beiträgen für andere Sozialvesicherungsträger, die Arbeitslosenversicherung und die (Bundes-)Arbeiterkammer von 16,45%. Insgesamt ist auch die Summer aller Ersätze im selben Zeitraum von 21.696.229,07 (2010) auf 24.978.571,43 (2014) Millionen Euro in der Tiroler Gebietskrankenkasse angestiegen - eine Steigerung von 15,13%.

Da die entsprechenden Vergütungssätze für die gemeinschaftliche Beitragseinhebung größtenteils durch Verordnung, oft auch pauschal, festgelegt sind, unterliegen sie keinem direkten parlamentarischen Beschluss. Dennoch muss eine Kontrolle der Entwicklung der Festlegung und Änderung dieser Vergütungssätze möglich sein. Aber auch die Entwicklung der tatsächlichen Leistungsaufwendungen für die gemeinschaftliche Beitragseinhebung müssen im Einklang mit diesen Steigerungen sein.

Besonders interessant ist bei der Betrachtung der Ersätze für die gemeinschaftliche Beitragseinhebung ist eine grenzüberschreitende Betrachtung - nicht nur in Österreich übernehmen die Krankenkassen die Einhebung von Beiträgen für andere Sozialversicherungsträger und Einrichtungen, auch in Deutschland ist dies der Fall. Hierbei zeigt sich aber eine enorme Diskrepanz zwischen den Ersätzen je Versicherten: In Deutschland wurden (ohne die Pflegeversicherung eingerechnet, weil es diese in Österreich nicht gibt) 2014 für jeden Versicherten 17,4 Euro in Österreich 36,8 Euro an Verwaltungserstattungen je Versicherten ausgegeben. (Quelle: Hauptverband, Dt. BMG (KJ1), Dt. Statistik-Amt)

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war die Einhebungsvergütung gem. § 82 Abs. 1 ASVG für die Mitwirkung bei der Einhebung der Pensionsversicherungsbeiträge seit 2005 jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger, der dies durchführte? (Auflistung jährlich seit 2005, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

2.    Wie hoch war die Einhebungsvergütung gem. § 82 Abs. 1 ASVG und § 250 Abs. 2 GSVG für die Mitwirkung bei der Einhebung der Unfallversicherungsbeiträge seit 2005 jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger, der dies durchführte? (Auflistung jährlich seit 2005, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

3.    Wie hoch war die Einhebungsvergütung gem. § 82 Abs. 3 ASVG für die Mitwirkung bei der Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten auf automationsunterstütztem Weg beim AMS bzw. der Arbeitslosenversicherung und gesetzlich übertragenen Aufgaben seit 2005, jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger, der dies durchführte? (Auflistung jährlich seit 2005, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

4.    Wie hoch war die Einhebungsvergütung gem. § 82 Abs. 4 ASVG für die Mitwirkung an der Durchführung der den Arbeiterkammern und der Bundesarbeitskammer übertragenen Aufgaben durch Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten gemäß § 45a des Arbeiterkammergesetzes 1992 seit 2005 jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger, der dies durchführte? (Auflistung jährlich seit 2005, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

5.    Wie hoch waren die Ersätze für die Kinderbetreuungsgeldadministration seit 2005 jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger, der dies durchführte? (Auflistung jährlich seit 2005, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

6.    Von welchen Versicherungsträgern und sonstigen stellen erhielt jeder einzelne Sozialversicherungsträger seit 2004 "sonstige Ersätze"? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

7.    Wie hoch waren diese sonstigen Ersätze für jede der genannten Stellen in Frage 6 jährlich bei jedem einzelnen Sozialversicherungsträger? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger)

8.    Wie hoch ist die Abgeltung für die Mitwirkung an der Einhebung gem. Frage 1 bzw. wie wird die Höhe berechnet?

9.    Wie hat sich die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltung gem. Frage 8 seit 2005 verändert?

10. Wie hoch ist die Abgeltung für die Mitwirkung an der Einhebung gem. Frage 2 bzw. wie wird die Höhe berechnet?

11. Wie hat sich die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltung gem. Frage 10 seit 2005 verändert?

12. Wie hoch ist die Abgeltung für die Mitwirkung an der Einhebung gem. Frage 3 bzw. wie wird die Höhe berechnet?

13. Wie hat sich die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltung gem. Frage 12 seit 2005 verändert?

14. Wie hoch ist die Abgeltung für die Mitwirkung an der Einhebung gem. Frage 4 bzw. wie wird die Höhe berechnet?

15. Wie hat sich die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltung gem. Frage 14 seit 2005 verändert?

16. Wie hoch ist die Abgeltung für die Mitwirkung an der Einhebung bzw. Administration gem. Frage 5 bzw. wie wird die Höhe berechnet?

17. Wie hat sich die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltung gem. Frage 16 seit 2005 verändert?