6880/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asylwerberinnen in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Weibliche Flüchtlinge sind eine soziale Gruppe mit eigenen Bedürfnissen, die bei ihrer Betreuung und Unterbringung berücksichtigt werden sollten. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich auch Gewaltopfer unter den geflüchteten Frauen befinden, spielt hier vor allem der Gewaltschutz eine wichtige Rolle.

Die Gewalterfahrungen von geflüchteten Frauen können höchst unterschiedlich sein: Diese reichen von frauenspezifischer und/oder häuslicher Gewalt in ihren Herkunftsländern, über (sexualisierte) Gewalttaten auf der Flucht bis hin zu Übergriffen in den Erstaufnahmezentren und in Gemeinschaftsunterkünften im Zielland.

Gerade in Erstaufnahmezentren und Gemeinschaftsunterkünften kann es aufgrund der ungleichen Geschlechterverteilung  und der Überfüllung zu einer schutzlosen Atmosphäre für Frauen und Kinder kommen. In dem Lokalaugenschein-Bericht von Amnesty International über das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen vom 14. August 2015 ist etwa von mangelnden Rückzugsmöglichkeiten für Frauen die Rede. Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser berichten zudem von sexuellen Übergriffen in Lagern und Unterkünften, die ihnen von Hilfseinrichtungen und DolmetscherInnen übermittelt wurden.

Österreich hat sich im Rahmen der „Istanbul-Konvention“ (Europarat 2011) zu einem umfassenden Gewaltschutz für alle Menschen in Österreich verpflichtet. Das Übereinkommen betont das Recht jeder Person sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich frei von Gewalt zu leben, wobei in Artikel 4 explizit darauf hingewiesen wird, dass dies auch für Menschen mit Flüchtlingsstatus gilt.


In der EU-Aufnahmerichtlinie (2013) ist festgehalten, dass Frauen mit Gewalterfahrungen zur Gruppe der „schutzbedürftigen Personen“ gehören und damit Anrecht auf eine adäquate medizinische und psychologische Betreuung haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Frauen, die allein ohne familiäre Begleitung nach Österreich gekommen sind, haben mit Stichtag 30.9.2015 in Österreich Asyl beantragt?

2.    Wie viele Frauen, die mit Kind/Kindern aber ohne Partner/Vater nach Österreich gekommen sind, haben mit Stichtag 30.9.2015 in Österreich Asyl beantragt?

3.    Welche Staatsangehörigkeit besitzen die weiblichen Flüchtlinge, die bis zum Stichtag 30.9.2015 in Österreich Asyl beantragt haben?

4.    Welcher Konfession gehören sie an?

5.    Nach welchen sozialen Kriterien werden Asylsuchende in der Bundesbetreuung Gemeinschaftsunterkünften zugeordnet?

6.    Gibt es im Rahmen der Bundesbetreuung Unterkünfte, die ausschließlich für Frauen (und ihre Kinder) reserviert sind?

7.    Wenn ja, wie viele gibt es davon? Bitte nach Bundesländern, Einheiten (Heime, Wohnungen, etc.) und  Zahl der Unterbringungsplätze ausweisen.

8.    Gibt es in den Einrichtungen der Länder laut Daten des Informationsverbundes Unterkünfte, die ausschließlich für Asylwerberinnen (und ihre Kinder) reserviert sind?

9.    Wenn ja, wie viele gibt es davon? Bitte nach Bundesländern, Einheiten (Heime, Wohnungen, etc.) und  Zahl der Unterbringungsplätze ausweisen.

10. Wenn nein, wieso gibt es in den Ländern für zum Verfahren zugelassene Asylwerberinnen keine solchen Unterkünfte?

11. Ist es angedacht, auf Bundesebene und in den Ländern eigene Unterkünfte für Frauen zu schaffen?

12. Ist es angedacht, auf Bundesebene und in den Ländern eigene Unterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen zu schaffen?

13. Gab es in der Vergangenheit in den Bundesbetreuungsstellen Anregungen zur Schaffung von eigenen Fraueneinrichtungen?

14. Welche psychologischen Beratungsangebote stehen Asylwerberinnen mit Gewalterfahrungen im Rahmen der Bundesbetreuung zur Verfügung?

15. Gibt es für die Betreuungsstellen des Bundes Präventions- oder Interventionskonzepte in Bezug auf Gewalt an Frauen (und Kindern), die die Sondersituation in Erstaufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünften berücksichtigen?

16. Wenn ja, welche?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Gibt es für die Betreuungsstellen der Länder Präventions- oder Interventionskonzepte in Bezug auf Gewalt an Frauen (und Kindern), die die Sondersituation in Erstaufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünften berücksichtigen?

19. Wenn ja, welche?

20. Wenn nein, warum nicht?