6951/J XXV. GP

Eingelangt am 06.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Des Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Anfragebeantwortung zur Anfrage vom 7.6.2015 (5810/J) - Schädlicher

Steuerwettbewerb in der EU - Ergänzende Fragen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

wir bedanken uns für die Anfragebeantwortung vom 2.9.2015 GZ. BMF-310205/0192-I/4/2015, durch die jedoch der Bedarf ergänzender Nachfrage entsteht.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgende Anfrage:

a)       Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um elektronisch erfasste Daten bezüglich

international tätiger Konzerne handelt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.       Wie viele Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen sind in Österreich steuerlich erfasst?

2.       Wie hoch waren die Umsätze dieser steuerlich erfassten Betriebsstätten in Österreich insgesamt jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

3.       Wie hoch waren die Umsätze dieser steuerlich erfassten Betriebsstätten in Österreich insgesamt, die im Wege der Einkommenssteuer veranlagt werden, jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

4.       Wie hoch waren die Umsätze dieser steuerlich erfassten Betriebsstätten in Österreich insgesamt, die im Wege der Körperschaftsteuer veranlagt werden, jeweils in den Jahren 2008, 2009,2010.2011, 2012 und 2013?

5.       Wie hoch waren die steuerlich relevanten Gewinne dieser Betriebsstätten in den Jahren 2008, 2009,2010.2011, 2012 und 2013 (Aufteilung in Betriebsstätten, die im Wege der Einkommenssteuer und im Wege der Körperschaftssteuer veranlagt werden) und wie hoch waren die Ertragssteuern (Aufteilung in Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer), die für diese Betriebsstätten in Österreich insgesamt in den Jahren 2008, 2009,2010.2011, 2012 und 2013 bezahlt wurde?


b)       Weiters bitten wir um Aufklärung folgender Sachverhalte:

6.       Auf welche Sektoren (Handel, Industrie, Dienstleistungen) entfielen diese Umsätze? Aufteilung der Umsätze auf die einzelnen Sektoren in den Jahren 2008, 2009,2010.2011,

2012 und 2013 (Aufteilung Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer). Der Beantwortung dieser Fragestellung steht § 48 Bundesabgabenordnung nicht entgegen, da durch Bezugnahme auf Sektoren keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich sind.


7.       Wie war die Aufteilung der steuerlichen Gewinne und der bezahlten Ertragssteuern (Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer) auf die einzelnen Sektoren in den Jahren 2008, 2009,2010.2011, 2012 und 2013? Der Beantwortung dieser Fragestellung steht § 48 Bundesabgabenordnung nicht entgegen, da durch Bezugnahme auf Sektoren keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich sind.

8.       Die Geheimhaltungspflicht nach § 48a Bundesabgabenordnung bezieht sich nur auf den Inhalt von individuellen Steuerbescheiden, nicht hingegen auf die Tatsache, ob ein international tätiges Unternehmen eine Anfrage gestellt und eine Auskunft (Steuerentscheide) erhalten haben. Aus diesem Grunde bitten wir um Information darüber, welche Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2013 solche Anfragen gestellt und Auskünfte erhalten haben (Aufteilung jeweils auf die einzelnen Jahre).

9.       Schließlich wurde nicht beantwortet, wie die Aufteilung nach Größenklassen bei den Auskunftsbescheiden entsprechend § 118 Abs 10 Bundesabgabenordnung aussieht. Wir ersuchen daher nochmals um Information über diesen Sachverhalt.

10.   Die Anfragebeantwortung (2.9.2015 GZ. BMF-310205/0192-I/4/2015) bezieht sich unter dem Titel „Zu 9., 11. und 12." auf eine Beilage. Diese ist jedoch nicht übermittelt worden.