6960/J XXV. GP

Eingelangt am 11.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend strafunmündige Straftäter

 

 

ooe.orf.at berichtete am 4.11.2015 folgenden Artikel:

"Kriminelle geben sich als Unmündige aus

Einbrecher machen sich offenbar ganz gezielt jünger, um einer Anzeige zu entgehen. So gaben sich erst vor kurzem eine 17- und eine 15-Jährige als 13­Jährige aus, weil sie damit noch strafunmündig wären.

Die beiden Mädchen dürften bei ihrem Einbruch in Leonding (Bezirk Linz-Land) während der Tageszeitung die Abwesenheit der Hausbewohner genutzt haben. Sie sollen bei zumindest einem Wohnhaus über den Zaun gesprungen sein und ein Terrassenfenster aufgezwängt haben. In dem Haus sollen sie Uhren, Schmuck und Geld erbeutet haben. Die Polizei griff die beiden wenig später auf, weil sie verdächtig erschienen. Die Beute und Einbruchswerkzeuge hatten sie bei sich.

Strafunmündig unter 14

Die Polizei vermutet, dass sich die Mädchen bewusst jünger gemacht haben, weil sie unter einem Alter von 14 Jahren laut Gesetz strafunmündig wären. Auch die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen aufgrund des Alters zunächst eingestellt. Laut Polizei sind die beiden Kroatinnen aber 15 und 17, sie hatten bei einer Übernachtung in einem Linzer Hotel ihre wahren Identitäten bekannt gegeben.

Frage nach Männern im Hintergrund

Es kommt aber immer wieder vor, dass unter 14-Jährige Straftaten begehen. Dann wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Sie bringt die Jugendlichen bei schweren Fällen wie Einbrüchen in eine Betreuungseinrichtung, dort müssen sie aber nicht bleiben. „Wenn sie die Wohnung einfach verlassen oder es im Hintergrund Menschen gibt, die auf sie warten, kann es durchaus sein, dass sie sich von der Einrichtung entfernen“, sagt Reinhold Rampler von der Kinder- und Jugendhilfe. Falsche Altersangaben

Um der Strafverfolgung zu entgehen, kommt es immer wieder vor, dass sich junge Menschen gegenüber der Polizei falsche Altersangaben machen.

Ob es auch im Fall der beiden wahrscheinlich aus Kroatien stammenden Mädchen diese Männer im Hintergrund gibt, ermittelt die Polizei noch. Bereits im Sommer sollen die beiden in Graz bei Einbrüchen verdächtig gewesen sein."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

1.    Wie viele Straftaten wurden bundesweit von unter 14-Jährigen seit 2013 begangen? (aufgegliedert nach Straftaten, Alter und Herkunft der Straftäter, sowie Jahre und Bundesländer)

2.    Wie oft wurden seit 2013 Straftäter beim Versuch der Strafverfolgung durch falsche Altersangabe zu entgehen, überführt? (aufgegliedert nach Straftaten, Alter und Herkunft der Straftäter, sowie Jahre und Bundesländer)

3.    Welche Möglichkeiten hat unsere Justiz Altersangaben von Straftätern zu überprüfen?