6991/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Rückführungsabkommen

 

Die Flüchtlingskrise stellt Österreich vor massive Probleme in allen Belangen. Das Innenministerium erwartet dieses Jahr um die 85.000 Asylanträge, die die fremden- und asylrechtlichen Behörden vor neue Herausforderungen stellen werden. Wieviele dieser Asylanträge mit einem positiven bzw. negativen Bescheid enden, werden die Verfahren zeigen.

 

Bei einem positiven Asylbescheid wird der Asylwerber zum Asylberechtigten und erlangt ein Aufenthaltsrecht in Österreich, bei einem rechtskräftigen negativen Asylbescheid wird der Betroffene in der Regel abgeschoben, sofern dieser kein Recht auf subsidiären Schutz hat.

 

Aber auch andere "Hindernisse" können dazu führen, dass trotz rechtskräftig negativen Bescheids Asylwerber nicht abgeschoben werden können: Die betroffenen Personen tauchen unter,  haben keine Dokumente bei sich oder haben diese vernichtet, geben unvollständige Angaben zur Identifizierung bzw. wirken bei der Beschaffung von Heimreisezertifikaten nicht mit, die von den Behörden des Herkunftslandes ausgestellt werden müssen.

 

Rechtliche Basis von Abschiebungen sind sogenannte Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten. Hier unterscheidet man zwischen Abkommen, die von der EU ausgehandelt werden, und bilateralen Abkommen. Mit einigen Staaten allerdings existieren gar keine Abkommen, sodass Abschiebungen de facto nicht vollzogen werden können und man auf eine freiwillige Rückkehr der betroffenen Personen "hoffen" muss. Mit anderen Staaten sind zwar Abkommen ausgehandelt, die ausländischen Behörden sind aber oft säumig oder nicht willig zu bestätigen, dass es sich beim abgelehnten Asylwerber um einen Bürger ihres Staates handelt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


Anfrage

 

1.         Mit welchen Staaten bestehen derzeit EU-Rückführungsabkommen ?

 

2.         Mit welchen Staaten hat Österreich bilaterale Rückführungsabkommen abgeschlossen ?

 

3.         Mit welchen Staaten ist die EU derzeit in Verhandlung bezüglich neuer Rückführungsabkommen ?

 

4.         Mit welchen Staaten ist Österreich in Verhandlung bezüglich neuer bilateraler Rückführungsabkommen ?

 

5.         Mit welchen Staaten gibt es Schwierigkeiten bei der Rückführung von Personen trotz bestehender Rückführungsabkommen ? Aus welchen Gründen ?

 

6.         Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylwerber haben – nach den aktuellsten Daten - derzeit ihren Aufenthalt in Österreich ?

 

7.         Aus welchen Gründen können diese Personen nicht abgeschoben werden ?

 

8.         Welchen rechtlichen Aufenthaltsstatus haben diese Personen (inkl. Nennung der Gesetzesstelle und Anzahl der betroffenen Personen) ?

 

9.         Aus welchen Staaten stammen die derzeit nicht rückführbaren Personen ?

 

10.      Wie lautet die Geschlechtsverteilung der nicht rückführbaren Personen ?

 

11.      In welchem Alter befinden sich die nicht rückführbaren Personen ?

 

12.      Sind diese Personen in einer speziellen Datenbank registriert ? Wenn ja, wo und bei welcher Behörde ?

 

13.      Besteht eine Meldeverpflichtung seitens der nicht rückführbaren Personen ? Wenn ja, bei welcher Behörde und wie oft ?

 

14.      Welche sozialen und finanziellen Ansprüche haben nicht rückführbare Personen ?

 

15.      Bestehen hinsichtlich dieser Ansprüche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern ? Wenn ja, welche ?

 

16.      Welche Tätigkeiten dürfen nicht rückführbare Personen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt verrichten ?