6992/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Schließung von Geburtenstationen in Niederösterreich

 

Familien und Kinder sind das höchste Gut eines Staates, und insofern gibt es nichts Wichtigeres, als dass Geburten sicher, konfliktfrei und nach bestimmten Qualitätserfordernissen in allen Teilen unseres Landes durchgeführt werden.

 

Die Schließung von Geburtenstationen sorgt daher in den betroffenen Regionen naturgemäß für Aufregung und Unsicherheit unter der Bevölkerung. So soll beispielsweise in Waidhofen/Thaya eine Geburtenstation geschlossen werden, weil sie angeblich zu wenige Geburten pro Jahr durchführt. Über 1500 Menschen gingen deswegen auf die Straße, weil sie Angst haben, dass künftige Geburten in diesen Regionen aufgrund hoher Entfernungen zu den nächstgelegenen Krankenhäusern Horn oder Zwettl zu Komplikationen führen können und auch die Nachkontrollen beschwerliche Anfahrtswege für Jungfamilien nach sich ziehen.

 

Auf der Seite der Demonstranten ist auch die Landesgeschäftsstellenleiterin des niederösterreichischen Hebammengremiums, Brigitte Theierling, die der Meinung ist, dass „Fallzahlen in einer Geburtenstation keinen direkten Zusammenhang mit der Qualität haben.“

 

Mit Schrecken erinnert man sich noch an einen Vorfall in der Steiermark. Dort wurde die Geburtenstation in Voitsberg geschlossen. Danach kam es bei einer 20jährigen Schwangeren aus Maria Lankowitz zu Komplikationen bei der Geburt. Vom Wohnort der Gebärenden zur nun zuständigen Geburtenstation in Deutschlandsberg sind es 50 km, nach Voitsberg wäre es knapp eine Viertelstunde gewesen. Das Baby starb während des Rettungstransportes. Es ist bis heute nicht ausgeschlossen, dass das Baby überlebt hätte, wenn die Mutter früher in eine Geburtenstation eingeliefert worden wäre.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.     In welchen Orten von Niederösterreich gibt es derzeit Geburtenstationen ?

 

2.     Wieviele bzw. welche Geburtenstationen wurden zwischen 2005 und 2015 in Niederösterreich geschlossen ?

 

3.     Aus welchen Gründen wurden diese Geburtenstationen geschlossen ?

 

4.     Wie hoch war die jeweilige Kostenersparnis aufgrund der Schließung dieser Geburtenstationen ?

 

5.     Wer hat den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) erstellt bzw. war daran beteiligt ?

 

6.     Welchen rechtlichen Status hat der ÖSG ?

 

7.     Ist im ÖSG normiert, dass ab einer bestimmten Nichterreichung von Geburten die jeweilige Geburtenstation geschlossen werden muss bzw. soll ?

 

8.     Wenn ja, wie hoch ist die Mindestfallzahl von Geburten ? Wer hat diese festgelegt, bzw. auf welchen wissenschaftlichen Expertisen beruht dieser Wert ?

 

9.     Ist im ÖSG oder in anderen Quellen normiert, dass jede Geburtenstation Österreichs innerhalb einer bestimmten Zeit von Patienten erreicht werden muss ?

 

10.  Wenn ja, wie ist diese Erreichbarkeitsfrist bemessen (in Kilometer Entfernung, Minuten Fahrt,...) ? Wer hat diese festgelegt bzw. auf welchen wissenschaftlichen Expertisen beruht diese ?

 

11.  Wird in jedem Fall eine Geburtenstation bei Nichterreichung bestimmter Werte geschlossen, oder sieht Ihr Ministerium auch Alternativen vor (wie beispielsweise geringere medizinische Präsenz, reduzierteres Angebot,...) ?

 

12.  Wurden derartige Alternativen bei Geburtenstationen bereits angewandt ?