6996/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm, Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend VW Skandal und mögliche Auswirkungen auf österreichische Verbraucher

 

Medienberichten zufolge könnten VW-Besitzer auf anfallenden Folgekosten im Zusammenhang mit den von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Fahrzeugen in Deutschland sitzen bleiben – zu dieser Schlussfolgerung kam jüngst ein Rechtsgutachten. Volkswagen wäre dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet, sämtliche Folgekosten zu tragen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mit.

Neben den Kostenrisiken für die deutschen VW-Besitzer ist laut Gutachten auch problematisch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen, wie der vzbv mitteilte.

Für weiterreichende Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat - etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis können Verbraucher aber in der Regel nicht erbringen, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt soll nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht nur die Übernahme der Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall und Wertminderung anordnen, sondern die Ergebnisse seiner Untersuchungen öffentlich machen. So könnten Verbraucher sich bei Rechtsstreitigkeiten darauf beziehen - und nur so im Zweifel vor Gericht erfolgreich für Schadenersatz streiten.

Weltweit wurde die Software in bis zu elf Millionen Autos eingebaut, in Deutschland sind 2,4 Millionen Autos betroffen, in Österreich 363.000.

Hierzulande strebt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Generalvergleich mit Volkswagen an und wählt dafür den Umweg in die Niederlande. Dort gibt es, im Gegensatz zu Österreich, ein effizientes rechtliches Instrument, ein Massenverfahren abzuwickeln.

(Quelle: http://help.orf.at/stories/1764270/)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.    Kämen ähnlich wie in Deutschland auch in Österreich auf VW-Besitzer anfallende Folgekosten, im Zusammenhang mit den von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Fahrzeugen, zu?

2.    Falls ja, inwiefern?

3.    Haben Sie in dieser Causa bereits Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?

4.    Falls ja, mit welchem Ergebnis?

5.    Falls nein, sehen Sie Handlungsbedarf?

6.    Können betroffene VW-Besitzer in diesem Zusammenhang Kostenersatzansprüche stellen?

7.    Werden Sie sich dafür einsetzen, für österreichische Verbraucher mehr Rechtssicherheit bei möglichen Streitigkeiten hinsichtlich der Übernahme von Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall oder Wertminderung, zu schaffen?