6998/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Atommüll-Endlager für Österreich

 

Nach der EURATOM-Richtlinie 2011/70 muss auch Österreich einen Nationalen Aktionsplan umsetzen und ein Atommüll-Endlager ausweisen.

„Keine Umwelt-NGO wurde in den Begutachtungsprozess zur Strahlenschutzgesetzänderung eingebunden, die den von der EURATOM-Richtlinie 2011/70 verlangten Nationalen Aktionsplan für strahlende Abfälle bringen soll,“ bemängelt Mag. Heinz Stockinger, Sprecher der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE).

Österreich ist Mitglied der Europäischen Endlager-Entwicklungsorganisation (European Repository Development Organization, ERDO), in der die Idee eines regionalen Endlagers für radioaktive Abfälle verfolgt wird. Das heißt, ein Staat lagert auch den Strahlenmüll mehrerer anderer. Keines der ERDO-Mitgliedsländer, auch Tschechien oder die Slowakei mit ihren AKWs, sucht aber ernsthaft und unter demokratischer Öffentlichkeitsbeteiligung nach einem Endlager.

Auf diese Weise werde entweder überall die Suche nach einer Endlagerlösung auf die lange Bank geschoben, oder der Staat, der zuerst ein Endlager schafft, gehe das Risiko ein, letztlich den radioaktiven Abfall der anderen zu beherbergen. Letzteres wäre jedenfalls ungerecht gegenüber den Staaten, die geringere Mengen bzw. weniger problematische radioaktive Abfälle produzieren – also auch gegenüber Österreich.

Dieser in Österreich produzierte radioaktive Abfall wird seit 1974 in Seibersdorf gelagert. Die Gemeinde hat dem Bund eine Frist bis 2030 gesetzt, bis dahin muss ein Endlager in Betrieb sein. 11.000 Euro pro Fass gehen an den Bund als Vorauszahlung für den Bau des Endlagers. Es ist unklar, ob die bisher abgelieferten ca. 11.000,- Euro tatsächlich auf einem „Endlager-Konto“ beiseitegelegt wurden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist in Österreich die Errichtung eines Atomrestmülllagers bis 2030 (Zeitpunkt der Inbetriebnahme) bzw. zu einem anderen Zeitpunkt geplant?
  2. Wurden dafür bereits mögliche Standorte ausgewählt?
  3. Wenn ja, welche?
  4. In welchem Stadium der Planungsphase befindet sich das Projekt aktuell?
  5. Welche behördlichen Verfahren sind für das Projekt aufzunehmen, bzw. bereits wurden bereits aufgenommen?
  6. Unterliegt das Projekt einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeits-prüfung?
  7. Könnte Österreich nach Fertigstellung des Endlagers gemäß der o.g. EURATOM-Richtlinie zur Übernahme von Atommüll anderen Staaten verpflichtet werden?
  8. Wieviel hat der Bund bis jetzt an Vorauszahlungen für den Bau des Endlagers von wem erhalten?
  9. Wo ist dieser Betrag konkret budgetiert?
  10. Wer verwaltet diesen Betrag?
  11. Wo genau, durch welche Tätigkeiten und in welcher Menge entsteht in Österreich derzeit Atommüll?
  12. Ist mit einem Anstieg der Atommüll-Menge in Österreich zu rechnen, wenn es zur Errichtung eines Atommüll-Endlagers in Österreich kommt?