7001/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Datensicherheit der sogenannten „Smart-Meter“

 

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU besagt, dass bis 2020 80 Prozent aller Haushalte innerhalb der EU mit einem intelligenten Stromzähler, einem sogenannten „Smart-Meter“, auszustatten sind. Österreich geht noch weiter und hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2019 95 Prozent aller österreichischen Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler auszurüsten.

 

Künftig müssen die Daten nicht mehr extra abgelesen werden, sondern werden dem Netzbetreiber automatisch übermittelt. In dem Presse-Artikel „Smart Meter nach wie vor rechtliche Grauzone“ äußern Datenschützer ihre Bedenken bzgl. der Datensicherheit intelligenter Stromzähler. So sei „es möglich, dass Stromversorger säumigen Kunden unverzüglich den Strom abschalten können. Österreich ist hier noch das letzte Land in der EU, das diese On-/Off-Funktion vorschreibt. In Deutschland wurde diese bereits entfernt.“

 

Überdies seien Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Kunden möglich, weswegen ein Gerät nach deutschem Vorbild, beschränkt auf die allernotwendigsten Funktionen, vorzuziehen sei. „So soll es nur möglich sein, Daten auszulesen, wenn die Jahresabrechnung fällig ist oder auch wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet und nicht wie es jetzt der Fall ist, dass die Daten, mit Zustimmung der Kunden, alle 15 Minuten an den Stromlieferanten übertragen werden können“.

 

Außerdem „befürchten Datenschützer, dass aufgrund der nicht klar ausformulierten Datenschutzbestimmungen Netzbetreiber dazu gezwungen werden können, die Daten in Verfahren offenzulegen. Ein derartiges Negativbeispiel gibt es bereits, denn in den Niederlanden wurden die Stromverbrauchsdaten in einem Scheidungsfall herangezogen, um die Untreue des Ehepartners zu belegen, da sich zwei Personen zu einem Zeitpunkt im Haushalt aufhielten, bei denen der andere Ehepartner nicht zuhause sein konnte.“

 

Ein Opt-out ist für Kunden zwar rein theoretisch möglich, gestaltet sich aber in der Praxis schwierig. „Denn aktuelle Fälle zeigen, dass ein Ablehnen des Einbaus eines neuen Zählers nicht reibungslos abläuft. Erste Streitschlichtungsverfahren wurden bereits eingeläutet. Wie die Futurezone berichtet, wurde einer Kundin, die keinen Smart Meter haben wollte, am Servicetelefon mitgeteilt, dass sie dann keinen Strom mehr beziehen könne, da der alte Ferraris-Zähler trotz Opt-out dennoch abgebaut werden würde.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Sind Netzbetreiber verpflichtet, die durch intelligente Stromzähler gesammelten Daten im Verfahren offenzulegen?

2.    Wie wird sichergestellt, dass Netzbetreiber die Daten nicht missbrauchen?

3.    Warum besteht die Notwendigkeit, dass der intelligente Stromzähler nicht wie in Deutschland auf die Aufzeichnung der allernotwendigsten Daten beschränkt wird, sondern auf die Aufzeichnung zusätzlicher Daten ausgeweitet worden ist?

4.    Weshalb ist es notwendig, dass die Daten dem Stromlieferanten alle 15 Minuten überliefert werden?

5.    Wie vielen Kunden wurde in Österreich in den letzten fünf Jahren der Strom mittels der On-/Off-Funktion abgeschaltet?

6.    Wie viele Streitschlichtungsverfahren wegen Ablehnen des Einbaus eines intelligenten Stromzählers hat es bisher gegeben (inklusive anhängiger Verfahren)?