7002/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend 209.000 Versuchstiere im Jahr 2014

 

Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Versuchstiere wieder an. Nach einem Höchststand von mehr als 22.000 Versuchstieren im Jahr 2008 sank die Zahl der Tierversuche um jetzt wieder zu steigen. Dies wird auf die Änderung des Tierversuchsgesetzes 2012 zurückgeführt. Das neue TVG sieht vor, dass Tierversuche in vier Schweregrade eingeteilt werden. Als Schweregrad eins stuft das Gesetz sogenannte Terminalversuche ein, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht. 2014 wurden drei Prozent aller Tierversuche (rund 5.000 Tiere) so bewertet.

57 Prozent bzw. rund 120.000 der 2014 durchgeführten Tierversuche wurden mit dem Schweregrad „gering“ eingestuft. Das bedeutet „kurzfristig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste“ oder Versuche ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere. Dies sind in etwa Schwanz- oder Ohrenbiopsien.

Bei rund einem Drittel (30 Prozent bzw. 63.000 Tiere) wurde der Schwergrad „mittel“ genannt. Das sind Versuche, die „kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen“ verursachen. Chirurgische Eingriffe unter Narkose mit mittelschweren postoperativen Schmerzen erfüllen diese Kriterien.

Als „schwer“ wurden rund zehn Prozent (21.000 Tiere) der Tierversuche eingestuft, das bedeutet „starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, Leiden oder Ängste“. Als Beispiel dafür werden etwa Xenotransplantationen (Verpflanzungen artfremder Gewebe) und die vollständige Isolierung geselliger Tiere über einen längeren Zeitraum genannt.

Laut der Rektorin der Vetmeduni Sonja Hammerschmit sind "Tierversuche für medizinische Forschung auf höchstem Niveau notwendig. „Es gibt - noch, muss man sagen - keine Alternativmethoden, die den lebenden Organismus ersetzen können“, so die Rektorin. Jedes Humanmedikament habe einen Tierversuchshintergrund, „das ist unabdingbar“.

So sieht das auch Veronika Sexl vom Institut für Pharmakologie der Vetmeduni. In der Pharmakologie sei man nach wie vor auf das Tiermodell angewiesen, so die Krebsforscherin. In der Toxikologie, also etwa bei der Untersuchung der Giftigkeit von Substanzen, sei man dagegen bei Alternativmethoden schon einen Schritt weiter. Dort funktionierten die sogenannten 3R-Prinzipien gut, wonach Tierversuche grundsätzlich „vermieden, vermindert und verbessert“ (engl: replace, reduce, refine) werden sollen.

Tierversuche, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, müssen von der beim Wissenschaftsministerium eingerichteten Tierversuchskommission des Bundes genehmigt werden, in der Vertreter der zuständigen Ministerien, der Wirtschaft, des Tierschutzes und der Forschung sitzen. Für die Genehmigung aller anderen Tierversuche gibt es neun Länderbehörden. Im Genehmigungsverfahren ist eine Schaden-Nutzen-Analyse durchzuführen, die zu berücksichtigen ist.

(Quelle: http://oesterreich.orf.at/stories/2737396/)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche markanten Forschungserkenntnisse wurden im Jahr 2014 aufgrund von eingesetzten Versuchstieren erzielt?

 

2.    Wie viele Tiere wurden nach Abschluss der Forschung getötet?

 

3.    Gibt es noch andere Gründe als die Änderung des TVGs für den Anstieg der Versuchstiere?

 

4.    Kann man aus jetziger Sicht von einem neuerlichen Anstieg von Versuchstieren im Jahr 2015 ausgehen?

 

5.    Nach welchen Kriterien lässt sich die Schaden-Nutzen-Analyse durchführen?