7011/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend: Nachhilfeleistungen durch Lehrer.

 

Laut einem aktuellen "ECO"-Bericht haben wir in Österreich das viertteuerste Bildungssystem der Welt, lagen aber trotzdem in den letzten Jahren bei den PISA-Tests nur zwischen dem 17. und 20. Platz. Dass die Bildung das vielleicht wichtigste Gut ist, das haben auch die Eltern erkannt und setzen zumeist alles dran, dass ihr Kind eine gute Ausbildung erlangt und die gewählte Schule positiv abschließen kann.

 

Dies zeigt sich leider auch bei den Nachhilfekosten. Obwohl die Lebenserhaltungskosten stetig steigen und über 1,6 Millionen Österreicher armuts- bzw. ausgrenzungsgefährdet sind, investierten die Eltern im abgelaufenen Schuljahr 2014/15 119 Millionen Euro in Nachhilfe. Ein Plus von 10 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Vor allem Mathematik, Deutsch und die Fremdsprachen sind die Problemfächer der Schüler. Bei 1/3 der Nachhilfeschüler geht es dabei nicht um bessere Noten, sondern um das "schulische Überleben".

 

Eine aktuelle AK-Studie hat erhoben, dass 34 % der Nachhilfe bei aktiven Lehrern in Anspruch genommen wird. Eine skurrile Situation, wie viele meinen. Die, die durch ihren Unterricht am Vormittag (mit)verantwortlich sind an der Bildungsmisere, die verdienen sich am Nachmittag oder am Abend durch Extra-Nachhilfe ein zusätzliches "Körberlgeld". Experten gehen davon aus, dass ca. 50 % diese Nachhilfe "schwarz" leisten, also weder Einkommensteuer zahlen noch bei Überschreiten der Geringfügigkeit Sozialversicherungsabgaben entrichten. Mögen dies die Betroffenen auch als "Kavaliersdelikt" betrachten, es handelt sich rechtlich um Steuerhinterziehung bzw. Sozialversicherungsbetrug.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

 

Anfrage

 

1.         Hat ein Lehrer die Verpflichtung, seine Nachhilfetätigkeit zu melden ?

 

2.         Wenn ja, an wen hat diese Meldung zu erfolgen ?

3.         Wenn ja, wie lautet die dazugehörige Rechtsnorm, und wie wird diese Meldung vorgenommen ?

 

4.         Wenn ja, wieviele Lehrer haben aktuell eine Nachhilfetätigkeit gemeldet ?

 

5.         Gibt es Einschränkungen bezüglich der Ausübung der Nachhilfe für Lehrer ? Wenn ja, wie lauten diese ?