7013/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Entwicklung der Vermögensbestände der Sozialversicherungsträger

 

Vermögensbestände und Rücklagen, insbesondere der Umgang mit diesen, stellen ein berechtigtes öffentliches Interesse dar: Es handelt sich hier um Versicherungsbeiträge, die zweckentsprechend für Versicherungsleistungen verwendet werden sollten. Eine Zweckentfremdung einerseits oder eine Anhäufung von Vermögensbeständen und Rücklagen ohne konkrete Ziele andererseits entspricht jedenfalls nicht dem Interesse der Versichertengemeinschaft. Der Rechnungshofbericht Bund 2014/15 hat das Vermögensmanagement einiger ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger untersucht und diesbezügliche Mängel in den genannten Bereichen aufgedeckt. Dabei berichtet der RH von enormen Summen, deren Entwicklung über mehrere Jahre bei einzelnen Versicherungsträgern zusätzliche Fragen aufwirft.

/download/attachments/17434103/Screenshot%20%2843%29.png?version=1&modificationDate=1446739918000&api=v2Die tatsächlichen Vermögensbestände ergeben sich  aus dem Rechnungshofbericht, worin eine detaillierte Übersicht über die Vermögensbestände gegeben wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Eine zeitliche Entwicklung dieser einzelnen Vermögensbestände wäre aufschlussreich, um allfällige Entwicklungstendenzen bereits frühzeitig zu erkennen und negativen Entwicklungen im Sinne der Versicherten entgegenzuwirken, was aber im Rechnungshofbericht nicht möglich schien.

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Zusätzlich zeigt sich aufgrund des Rechnungsberichtes Bund 2014/15, dass es bei den dort betrachteten Sozialversicherungsträgern teilweise sehr hohe Rücklagen gibt. Darüber hinaus wird in dem Bericht auch das Vermögensmanagement der Versicherungsträger teils heftig kritisiert. Insbesondere ist auch fraglich, ob überschüssige Gelder anstatt in enorm hohe Rücklagen besser in Beitragssenkungen münden sollten. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang, dass weder der Zweck, noch die anzustrebende Höhe der Reserven dieser Sozialversicherungsträger klar definiert waren. So standen dem Missmanagement von Versichertenvermögen Tür und Tor offen. Gerade auch ein internationaler Vergleich zeigt, dass Beschränkungen von Rücklagenbildung verbreitet zum Einsatz kommen. Damit wird sichergestellt, dass die eingezahlten Beiträge tatsächlich direkt an die Versicherten weitergegeben werden - entweder durch Leistungen oder durch Beitragssenkungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

2.    Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

3.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungensträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

4.    Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren gem. Frage 3 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

5.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

6.    Wie hoch waren die offenen Darlehen in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungsträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

7.    Werden die offenen Darlehnen gem. Frage 6 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

8.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

9.    Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungensträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

10. Werden die Bestände der Geldeinlagen gem. Frage 9 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

11. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

12. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2005-2014 in den einzelnen Sozialversicherungensträgern in Bezug auf die verschiedenen Versicherungen? (Aufgeschlüsselt jährlich, für folgende Versicherungen: Unfallversicherung: AUVA, BVA, SVB, VAEB, Krankenversicherung: BGKK, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB und Betriebskrankenkassen)

13. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz gem. Frage 12 bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

14. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

15. Weshalb gibt es weder gesetzliche Vorgaben noch Vorgaben über die Rechnungsvorschriften für die Sozialversicherung (RVSV), was zu geschehen hat, wenn der Sollbetrag für die Leistungssicherungsrücklagen überschritten wird?

16. Sind solche Regelungen geplant?

17. Wenn ja, wie werden diese aussehen?

18. Wenn nein, weshalb nicht?

19. Wie stellen Sie sicher, dass es zu keiner Anhäufung von Leistungssicherungsrücklagen kommt, die jenseits des wirtschaftlich Zweckmäßigen liegt?

20. Weshalb gibt es keine gesetzliche Regelung dafür, welche Risiken durch Rücklagen bzw. Vermögensbestände der Sozialversicherungen abgedeckt werden sollen?

 


 

21. Sind solche Regelungen geplant?

22. Wenn ja, wie werden diese aussehen?

23. Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung geplant?

24. Wenn nein, weshalb nicht?