7016/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Jarolim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend

 

die Vorgehensweise des Bundesministeriums betreffend der tierquälerischen Jagdpraktiken des Herrn Alfons Mensdorff- Pouilly

 

Wie aus zahlreichen Berichten und Anzeigen, unter anderem auch des VGT (Verein gegen Tierfabriken) hervorgeht, ist es auch in den letzten Wochen bei Jagdveranstaltungen auf den Jagdgründen des Herrn Mensdorff - Pouilly wieder zu gehäuften Fällen von massiver Tierquälerei gekommen.

 

Herr Mensdorff - Pouilly hält auf seinen Gründen im Burgenland Federwild in großer Zahl (mehrere tausend), insbesondere Fasane und Rebhühner, in sogenannten Volieren. Diese Tiere dürften gemäß burgenländischem Jagdrecht nach Mitte September nicht mehr ausgesetzt werden. Das Federwild ist zahm und in freier Wildbahn nicht überlebensfähig, da die Schnäbel teilweise abgeschnitten werden um den Tieren mit dieser Tortur die Möglichkeit selbstständigen Ernährung zu nehmen (!).

 

Bereits am 26. September hat auf den ungarischen Jagdgründen des Herrn Mensdorff - Pouilly, die direkt an das österreichische Staatsgebiet grenzen, eine „Jagd“ auf dieses Federwild stattgefunden. Den Nachweis konnte durch den VGT (Verein gegen Tierfabriken) erbracht werden, da am Tag vor der Jagd eine Begehung des Grundstücks stattfand und kein freilaufendes Federwild gefunden werden konnte. Daraus wird erkennbar, dass am Tag der Jagd Tiere, die in freier Wildbahn keinerlei Überlebenschancen haben, rechtswidrig ausgesetzt wurden.

 

Am 3. Oktober traf auf dem österreichischen Grundstück des Herrn Mensdorff - Pouilly ein Pickup mit ungarischem Kennzeichen ein, um weiter Tiere abzuholen. Das Federwild wurde, jeweils zu siebt oder acht mit Gewalt in viel zu kleine Kisten der Größe 40x40x10cm gestopft. Daraufhin wurden die Tiere abermals auf die ungarischen Jagdgründe des Herrn Mensdorff - Pouilly transportiert und in Reihen zum größten Teil direkt an der österreichischen Grenze aufgestellt. Vor diesen Kistenreihen positionierte man Jagdmarkierungsstangen, wo sich die Jagdgesellschaft einfand. Schließlich wurden die Kisten geöffnet und das Federwild somit ausgesetzt, was zu diesem Zeitpunkt nach burgenländischem Jagdrecht verboten ist.

 

Daraufhin machte sich die bei Mensdorff - Pouilly meist nur mäßig begabte, dem Vernehmen nach teilweise auch ohne Jagdschein ausgestattete Jagdgesellschaft auf den Weg und hetzte ihre Hunde tapfer auf das zahme der Gesellschaft aufgrund der Menschengewöhnung zulaufende zahme Federwild. Wenn die Tiere nicht bereits zuvor durch den qualvollen Transport gestorben waren, wurden sie nun von Jagdhunden zerbissen oder durch Schrottladungen aus nächster Nähe zerfetzt. Das von besonderer Männlichkeit und Anmut gekennzeichnete Treiben gegen Jungvögel wird dann abschließend durch frugale Speisefolgen gefeiert.

 

Herr Mensdorff - Pouilly hält tausende dieser Tiere in seinen Volieren. Nachdem einige hunderte bei diesen „Jagdveranstaltungen“ ums Leben gekommen sind, bleibt zu befürchten, dass das Martyrium der verbleibenden Tiere ein Ähnliches sein wird. Die Tiere werden demnach nicht zum allgemeinen Gebrauch oder zur Herstellung des natürlichen Gleichgewichts geschossen, sondern rein aus Spaß am Töten kleinster Kreaturen. Seitens namhafter Psychologen wurde die Sehnsucht mäßig begabter „Jäger“ nach einer Mitwirkung an Gemetzeln gegen hauszahme Jungvögel als im erheblichen Maße auch für das menschliche Umfeld der sich fälschlicherweise als heldenhaft wähnenden Gesellschaft bedenklich bezeichnet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfrage

 

 

1.    Gedenkt das Bundesministerium oder eine ihr unterstehende Behörde dem Herrn Mensdorff
- Pouilly die Jagdberechtigung zu entziehen, nachdem das Verhalten weidmännischen Grundsätzen in massivster Weise widerspricht?

2.     Wird das Bundesministerium oder eine ihr unterstehende Behörde Nachforschungen über die artgerechte Haltung der Tiere, die sich auf Herrn Mensdorff - Pouillys Gründstück befinden anstellen?

3.     Wie wird sichergestellt, dass sogenanntes Farmwild, also Paarhufer aus Fleischgattern, nicht rechtswidrig zur Jagd verkauft wird.