7020/J XXV. GP

Eingelangt am 13.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Familienlastenausgleichsfonds

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels am 30.10.2015 kündigte die Bundesregierung an, die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2017 um 0,4 Prozentpunkte  und ab 1.1.2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte zu senken. Eine weitere Senkung um 0,1 Prozentpunkte erhalten ab 1.1.2018 Unternehmen, die bei der Beschäftigung Älterer über ihrem Branchenvergleich liegen (Bonus/Malus-System). Für den FLAF hat dies Einnahmenminderungen in der Höhe von 520 Mio Euro im Jahr 2017 sowie von bis zu 1.710 Mio Euro im Jahr 2018 zur Folge.

Argumentiert wird die Senkung der Dienstgeberbeiträge im FLAF mit den Überschüssen, die in den letzten Jahren beim FLAF erzielt wurden und welche aufgrund hoher Beschäftigungszahlen von der Regierung weiterhin erwartet werden. Prognosen über die budgetäre Entwicklung des FLAF wurden jedoch nicht vorgelegt.

Während in der Öffentlichkeit gerne von Überschüssen gesprochen wird, bleibt die defizitäre Situation des Reservefonds für Familienbeihilfen nahezu unbeleuchtet. Die Verschuldung konnte in den letzten Jahren zwar reduziert werden und beträgt jedoch mit 31.12.2014 nach wie vor 2.996,081 Mio Euro (d.h. 2,9 Mrd Euro). Die kontinuierliche Schuldenreduktion war vor allem aufgrund des Sparpakets 2011 sowie der Mehreinnahmen aus Dienstgeberbeiträgen und Steuern möglich.  Im aktuellen Budgetbericht 2016 geht man davon aus, dass der Schuldenstand des Reservefonds per 31.12.2016 2.350 Mio Euro (d.h. 2,3 Mrd Euro) betragen wird.

Im Jahr 2013 wurde seitens des Familienministeriums noch angekündigt, dass der FLAF bereits 2018 schuldenfrei sein werde. Angesichts der Reduktion der wichtigsten Einnahmenquelle des FLAF ist für die nächsten Jahre eine Entschuldung aussichtslos. Viel mehr ist mit einer Erhöhung des Schuldenstands zu rechnen, denn die Regierung stellt keine Gegenfinanzierung für die Reduktion der Dienstgeberbeiträge in Aussicht.


Seit Jahren wird ohne Ergebnis über eine Gesamtreform des FLAF diskutiert. Im Jahr 2011 beauftragte das Familienministerium zuletzt eine umfassende Evaluationsstudie zur Situation des FLAF. Zu diskutieren gilt es nun einerseits das Ungleichgewicht in der derzeitigen Finanzierung zwischen Selbständigen und Unselbständigen aber auch die wachsende Zahl an FLAF-Leistungen, die nicht bzw. nur bedingt familienrelevant sind wie z.B. die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten. Das Familienministerium führt, wie aus parlamentarischen Anfragen hervorgeht, seit Jahren Gespräche darüber mit anderen Ressorts. Verhandlungsergebnisse bleiben jedoch aus.

Das Vorgehen, die Dienstgeberbeiträge zu reduzieren, ohne alternative Einnahmen zu sichern bzw. Ausgaben in andere Ressorts zu verlagern, wirft zahlreiche Fragen auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie gestaltet sich die budgetäre Ausstattung des FLAF in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020?

2.    Welche Höhe wird der Schuldenstand des Reservefonds für Familienbeihilfen in den Jahren 2017, 2018 und 2019, 2020 erreichen?

3.    Wann rechnen Sie mit einer Entschuldung des Reservefonds für Familienbeihilfen? Halten Sie die Entschuldung des FLAF nach wie vor für ein realistisches Ziel?

4.    Welchen prozentuellen Anteil der Einnahmen des FLAF insgesamt haben die Dienstgeberbeiträge zum FLAF bis zum Jahr 2020?

5.    Zu welchem Ergebnis haben bis dato jene Gespräche geführt, die Sie seit Jahren mit den anderen Ressorts hinsichtlich der Finanzierung von teilweise und bedingt familienrelevanten Leistungen geführt haben?

6.    Mit welchen Ressorts laufen aktuelle Gespräche?

7.    Wie viel Prozent der Gesamtausgaben des FLAF flossen im Jahr 2011, 2012, 2013 und 2014 (gemäß der Definition der IHS-Studie zum FLAF) in nur  teilweise oder bedingt familienrelevante Leistungen, d.h. Leistungen anderer Ressorts (bitte aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Leistungen)? Wie wieviel Prozent der Gesamtausgaben sind es im Jahr 2016?

8.    Ist von Seiten Ihres Ressorts geplant, auf der Seite der Beitragseinnahmen des FLAF mehr Beitragsgerechtigkeit zu schaffen?

9.    Gemäß den Ergebnissen des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels am 30.10.2015 ist für den FLAF mit einer Minderung der Einnahmen um 520 Mio Euro im Jahr 2017 sowie um bis zu 1.710 Mio Euro im Jahr 2018 zu rechnen. Inwieweit können diese Minderungen ausschließlich über erzielte Überschüsse finanziert werden?

10. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels als Familienministerin?

11. Ab welchem Schuldenstand des Reservefonds für Familienbeihilfen werden Familien mit Kürzungen bei derzeit bestehenden Familienleistungen rechnen müssen?

12. Können Sie Familien garantieren, dass die Reduktion des Dienstgeberbeitrags langfristig keine Reduktion der Familienleistungen zur Folge haben wird?