7025/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Bedarfsorientierter Mindestsicherung

 

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können, ohne dabei eine Einschränkung zu erfahren. Die Höhe der BMS-Geldleistung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensions-versicherung, abzüglich des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Nach Art. 18 Abs. 4 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung verpflichten sich die Länder, dem Bund alle statistischen Daten über die Bezieher von landesrechtlichen Leistungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viel Personen – gegliedert nach Bundesländer – beziehen zum Stichtag 30.9.2015 eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

2.    Wie hoch ist der jeweilige jährliche budgetäre Aufwand (2012, 2013, 2014) zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – gegliedert nach Bundesländer?

3.    Wie hoch ist der bisherige budgetäre Aufwand (im laufenden Jahr 2015) zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – gegliedert nach Bundesländer?

4.    Wie viel arbeitslos gemeldete Personen – gegliedert nach Bundesländer – beziehen eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

5.    Wie viel arbeitslos gemeldete Personen – gegliedert nach Bundesländer – gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach?

6.    Wie viel arbeitslos gemeldete Personen – gegliedert nach Bundesländer – beziehen eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung und gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach?