7030/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zugriff auf Daten von Steuerungsgeräten in Autos

 

Autos werden zunehmend intelligenter und fungieren mittlerweile als vernetzte Datenträger. Google und die Autoindustrie arbeiten an selbstfahrenden Autos und in Amerika werden bereits die ersten Modelle auf öffentlichen Straßen getestet. Der rechtliche Rahmen, wie mit erhobenen Daten zu verfahren ist, ist dabei nicht immer ganz klar.

 

Jedes Fahrzeug hat heutzutage bis zu 80 Steuerungsgeräte. „Allein das Steuerungsgerät des Airbags weiß alles über die Sitzplatzbelegung, das Gewicht der Passagiere, das Tempo. Alles wird gespeichert“, wird in dem Artikel „Schneller als das Recht“ der Süddeutschen Zeitung aufgeklärt. Die Rechtsprechung komme da nicht immer nach. „Ungeklärt zum Beispiel die Frage: Wer darf eigentlich ran an diese Daten, zum Beispiel nach einem Unfall? Die Polizei? Die Staatsanwaltschaft? Die Versicherung, die den Schaden reguliert? Und darf jemand vor Ort die Daten auslesen oder muss er erst einen Richter fragen?“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Hat die Polizei Zugriff auf die Daten solcher Steuerungsgeräte nach einem Unfall?

2.    Wenn ja, dürfen die Daten vor Ort ausgelesen werden oder ist eine Genehmigung eines Richters notwendig?

3.    Wenn nein, warum hat die Polizei keinen Zugriff auf solche Daten?

4.    Wer hat sonst noch in welchen Situationen Zugriff auf die Daten solcher Steuerungsgeräte?

5.    Wie lange werden die Daten solcher Steuerungsgeräte gespeichert?