7032/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend der Einteilung von Notärzten für ländliche Regionen

 

Die Kleine Zeitung berichtete in seiner Online-Ausgabe am 14.10.2015 von einem tragischen Fall in Eisenerz in Steiermark. Durch eine Dispositionsanweisung des Roten Kreuzes wurde festgesetzt, dass Notärzte nicht mehr für Einsatzfahrten nach Eisenerz vorgesehen sind. Aufgrund dieser Anweisung konnte nun eine 78-jährige Dame nicht durch einen Notarzt betreut werden und verstarb.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Hatte das Bundesministerium Kenntnis von genannter Dispositionsanweisung?

2.    Gibt es weitere ähnliche Dispositionsanweisungen in Österreich?

a.    Wie wurden diese begründet?

b.    Gab es ähnliche Auswirkungen wie in diesem aktuellen Fall?

3.    Wie gedenkt das Bundesministerium mit diesem aktuellen Fall umzugehen?

4.    Welche Vorgangsweise könnte gewählt werden, dass solche Fälle nicht mehr auftreten?

5.    Wer haftet für diesen Todesfall verwaltungs-, straf- und zivilrechtlich?