7038/J XXV. GP
Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die geplanten Mehreinnahmen aus der sogenannten Registrierkassen-pflicht ab 2016
Gemäß Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2016 - 2019 soll die sogenannte Registrierkassenpflicht zur Gegenfinanzierung der Abgabenreform beitragen.
In seiner Budgetrede vom 14.10.2015 wies Finanzminister Schelling darauf hin, dass insgesamt Mehreinnahmen idHv. € 1,9 Milliarden durch Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug erzielt werden sollen. Ein Teil dieses Betrages soll durch die Einführung einer Registrierkassenpflicht lukriert werden. Ohne Angaben zu den Grundannahmen, Daten und Berechnungsmethoden sind die erhofften Mehreinnahmen jedoch weder für die Bürger der Republik Österreich noch für die Mandatare des Parlamentes nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind erhofften Mehreinnahmen durch die sogenannte Registrierkassenpflicht für die Jahr 2016 - 2019? (Bitte um Angabe der erhofften Mehreinnahmen pro Jahr)
2. Auf Grund welcher Daten und Modelle wurden die erhofften Mehreinnahmen aus der sogenannten Registrierkassenpflicht errechnet? (Bitte um detaillierte Beschreibung der Daten, Grundannahmen und Berechnungsmethoden)
3. Wurden diese Berechnungen von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen oder von externen Beratern angestellt?
4. Ist sichergestellt, dass für die betroffenen Unternehmen, die künftig eine Registrierkassa verwenden müssen, ausreichend Geräte zur Verfügung stehen, die allen Anforderungen entsprechen?