7044/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend geplante Wohnbauoffensive

 

Folgender Artikel war im „Standard“ vom 26. September 2015 veröffentlicht:

 

Wohnbauoffensive wird langsam konkret

Auf dem "IIR Jahresforum Wohnbau" wurden neue Details zum geplanten 5,75-Milliarden-Paket der Regierung bekannt

Wohnversorgung für die wachsende Bevölkerung, Antwort auf die steigende Arbeitslosigkeit, Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von jeweils mehr als zwei Milliarden Euro: Das von der Bundesregierung schon im Frühjahr beschlossene Wohnbaupaket in Höhe von 5,75 Milliarden Euro (fünf Milliarden für den Wohnbau, 750 Millionen für begleitende Infrastruktur) soll gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am vergangenen Dienstag auf dem IIR Jahresforum Wohnbau in Wien.

Dass es kommen wird, ist mehr oder weniger fix; mit dem Wirtschaftsminister sei er sich einig, so Hundstorfer, nur mit dem Finanzminister gebe es noch "einen kleinen Dialog". Genau diesen "Stand der Dinge" hatte Hundstorfer zwar auch schon im April auf einem Wohnbausymposium in Krems berichtet, nun seien aber die entsprechenden Gesetzesnovellierungen "bereits vorbereitet", die Umsetzung im Parlament könne rasch vonstattengehen. Auch mit ersten Bauvorhaben im Rahmen der Offensive könne es dann recht schnell gehen, so der Minister, "denn es gibt ja, wenn ich richtig informiert bin, auch so manche fertigen Projekte in den Schubladen der Bauträger".

Wohnbauinvestitionsbank vor Gründung

Knackpunkt der Offensive schien bisher die mangelnde Kompatibilität mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu sein. Dieses schreibt eine Kaufoption für Mieter vor; die Europäische Investitionsbank (EIB), von der die Fördergelder kommen sollen, könne aber nur Projekte fördern, die im Eigentum des geförderten Bauträgers bleiben, erklärte eine EIB-Vertreterin damals in Krems. Nun scheint hier ein Ausweg gefunden zu sein: Die Kaufoption wird zwar offenbar nicht angetastet – Verhandlungen über die WGG-Reform laufen seit vielen Monaten, stehen dem Vernehmen nach kurz vor dem Abschluss -, Bauträger sollen später aber Wohnungen, die per Kaufoption an die Mieter verkauft wurden, durch andere aus ihrem Portfolio "ersetzen" können.

Wie berichtet, ist im Rahmen des Pakets auch die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) vorgesehen. Auch dafür seien die Verhandlungen weit fortgeschritten, berichtete Martin Weber von der s Wohnbaubank am Dienstag. Als Eigentümerinnen würden sich die heimischen Großbanken Erste, Raiffeisen und Bank Austria herauskristallisieren, manch andere würde noch überlegen. Über diese Konstruktion sollen die günstigen Darlehen der EIB, für die der Bund haftet, an Bauträger weitergegeben werden – und zwar "in erster Linie an gemeinnützige", so Hundstorfer. Rascher Nachsatz: Einige der Gelder sollten "natürlich auch für gewerbliche" zur Verfügung stehen.

Mehrere Förderschienen

Finanziert werden sollen hauptsächlich Neubauten samt nötiger Wohninfrastruktur. Sanierungen sollen zwar auch gefördert werden können, aber nur wenn neuer Wohnraum entsteht, erklärte Weber. Es werde aber ohnehin mehrere Förderschienen geben: eine mit Fokus auf möglichst günstige (Miet-)Wohnungen, eine mit Fokus auf Energieeffizienz. "Da kann man sich als Bauträger dann das Passende herausnehmen."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

 

Anfrage

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Schaffung der vorgesehenen Wohnbauinvestitionsbank(WBIB)?
  2. Wie hoch werden die Zinsen sein für die Vergabe von Darlehen der WBIB?
  3. Wie hoch wird die Haftungsprovision des Bundes ausfallen?
  4. Wie hoch wird die Gesamtverzinsung sein?
  5. Wird die Gesamtverzinsung unter dem derzeitigen Zinssatz bei der Hypo Landesbank OÖ für den Bau von Eigenheim von 1,26 % liegen?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Ist dieser Zinssatz ein Fixzinssatz oder variabel?
    1. Wenn Fixzinssatz, für welche Dauer konkret soll dieser fix sein?

  1. Betrifft das Problem der mangelnden Kompatibilität mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz alle Bundesländer und damit auch solche, wie Oberösterreich, die weit weniger Eigenmittel von den Mietern verlangen?
  2. In wieweit ist dieses Problem der mangelnden Kompatibilität mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz inzwischen ausgeräumt?
  3. Wie weit sind die Gespräche mit den Ländern bezüglich der Wohnbauoffensive inzwischen fortgeschritten?
  4. Wie weit sind die Gespräche mit dem Finanzminister inzwischen fortgeschritten?
  5. Wie weit sind die Gespräche mit dem Wirtschaftsminister inzwischen fortgeschritten?