7052/J XXV. GP

Eingelangt am 16.11.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend sexueller Übergriffe im Sport

 

Sexueller Missbrauch im Sport ist kein Einzelphänomen. Selten werden solche Vorfälle öffentlich gemacht. Betroffen von Belästigung und Missbrauch sind Frauen wie Männer. Zu sexuellen Übergriffen zählen zum Beispiel Aussagen zu körperlicher Entwicklung, anzügliche Blicke und Bemerkungen, eine sexistische abwertende Sprache, Missachten des Schamgefühls, Verletzung der Intimsphäre oder unerwünschte Körperkontakte, aber auch Vergewaltigungen. Viele Vergehen haben strafrechtliche Relevanz!

 

Am 06. November 2015 fand eine Sportversammlung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) statt, welche sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Dabei hat Sportminister Gerald Klug, gemeinsam mit BSO-Präsidenten Herbert Kocher und den Sportverbänden, eine Erklärung „gegen sexuelle Übergriffe und für Respekt und Sicherheit im Sport“ unterzeichnet.

 

Mittels einer darauffolgenden Presseaussendung (OTS0160) gab das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bekannt, dass in Österreich bis dato keine gesicherten Daten vorliegen, welche näheres betreffend „sexueller Übergriffe im Sport“ liefern können. Eine von Minister Klug erwähnte Studie weist in neun EU-Ländern zwischen 14  und 73 Prozent betroffener Personen von sexueller Belästigung im Sport aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlen für sexuellen Missbrauch bei zwei Prozent bis 20 Prozent liegen. Schon alleine dieses Zahlenmaterial bestätigt die Brisanz, welche hinter dieser Thematik steckt.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie schätzt Ihr Ministerium die aktuelle Lage in Österreich betreffend „sexueller Übergriffe im Sport“ ein?

 

2.    Welche Initiativen hat Ihr Ministerium in den letzten 5 Jahren gesetzt, um sexuelle Übergriffe im Sport einzudämmen?

 

3.    Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit zwischen BMI, BMJ und BMLVS, wenn es um die Bekämpfung von sexuellen Übergriffen im Bereich des Sportes geht?

 

4.    Zu wie vielen Strafanzeigen, welche im Zusammenhang mit „sexuellen Übergriffen im Sport“ (z.B. Vergewaltigungsversuche, sexueller Missbrauch etc.) standen, kam es in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis Ende Oktober 2015? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren, der entsprechenden strafrechtlichen Vergehen, Geschlecht und einer Unterteilung zwischen minderjährigen und volljährigen Opfern)

 

5.    Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung
einer solchen von Ihnen beabsichtigt? (Bitte um Nennung des Zeitpunktes)

 

6.    Zu wie vielen Verurteilungen, welche im Zusammenhang mit „sexuellen Übergriffen im Sport“ (z.B. Vergewaltigungsversuche, sexueller Missbrauch etc.) standen, kam es in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis Ende Oktober 2015? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren, der entsprechenden strafrechtlichen Vergehen, Geschlecht und einer Unterteilung zwischen minderjährigen und volljährigen Opfern)

 

7.    Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung
einer solchen von Ihnen beabsichtigt? (Bitte um Nennung des Zeitpunktes)