7090/J XXV. GP

Eingelangt am 18.11.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Förderasymmetrie bei internationalen Schulen

 

 

In der Presse vom 24.02.2015 war unter dem Titel: „Geld vom Bund: UN-Schule profitiert von „Trick“ Folgendes zu lesen:

 

Die Vienna International School selbst bekommt zwar kein Geld mehr von Österreich. Die Förderung fließt nun an (und damit wohl über) die UNO.

Es ist wohl die einzige Schule Österreichs, um deren künftige Finanzierung sich UN-Generalsekretär Ban Ki-moon schon einmal Sorgen gemacht hat: die Vienna International School (VIS) in Wien Donaustadt. Sie wurde im Jahr 1978 als Schule für Kinder der UN-Bediensteten errichtet. Österreich verpflichtete sich damals zur Finanzierung, doch die wackelte zuletzt massiv. Nun scheint eine geschickte Regelung für den weiteren großzügigen Geldfluss gefunden worden zu sein.

Ende Juli 2014 lief der Vertrag zwischen Republik und Schule und damit die geregelte Finanzierung aus. Davor überwies das Bildungsministerium der Privatschule jährlich rund fünf Millionen Euro. Miete zahlte die Vienna International School keine. Die üppigen Förderung sorgten in der letzten Zeit immer wieder für Kritik: Anders als in den 1970er-Jahren gebe es heute schon mehrere vergleichbare internationale Schulen derselben Qualität (,….)

Möglicherweise ist diese einseitige staatliche Förderung auch tatsächlich rechtlich schwierig. Sie könnte gegen das EU-Beihilfenrecht verstoßen. Denn aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die bestimmte Unternehmen begünstigen, sind laut diesem verboten.

„Das könnte unter Umständen auch auf diesen Fall zutreffen“, sagt Europarechtler Walter Obwexer zur „Presse“. Die Schule könnte hier als Unternehmen gesehen werden. Immerhin handle es sich um eine kostenpflichtige Privatschule, es gebe Konkurrenz und damit die Gefahr einer Verzerrung des Marktes, sagt Obwexer. Vermutlich deshalb hat sich das Außenministerium, dessen Beamte noch verhandeln, eine durchaus geschickte Lösung einfallen lassen. Wie nun bekannt wurde, wird es keinen Vertrag mehr mit der Vienna International School selbst geben, sondern ein „völkerrechtliches Abkommen“ mit den Vereinten Nationen in Wien.

Die UNO-Organisationen in Wien sollen laut Außenministerium „einen jährlichen Bildungsbeitrag (. . .) zur Gewährleistung eines angemessenen Schulplatzes für Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ bekommen. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hervor. „Mit diesem Bildungsbeitrag können die UNO-Organisationen machen, was sie wollen“, heißt es aus dem Ministerium.

Wie hoch der Bildungsbeitrag an die UNO-Organisationen sein soll, wollte das Ministerium auf Anfrage der „Presse“ nicht sagen. Immerhin seien die Verhandlungen noch am Laufen. Fest steht aber, dass das nicht die einzige Spende für die VIS bleiben wird: In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Uni-Minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) heißt es nämlich: „Es ist vorgesehen, die Liegenschaft weiterhin unentgeltlich für die Nutzung durch die Internationale Schule bereitzustellen.“

In der im Oktober 2015 beschlossenen Regierungsvorlage zum Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichen Bundesvermögens sowie Anhebungsverzicht heißt es unter anderem im Vorblatt unter dem Titel „Problemanalyse“: (…) Durch die Belastung eines in der Verwaltung des BMWFW stehenden Grundstücks in Kagran mit einem entgeltlichen Baurecht soll die weitere schulische Nutzung des Areals im Sinne der zukünftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen für Kinder internationaler Bediensteter sichergestellt werden, (….) sowie im Artikel 2: Das Ministerium für Finanzen wird ermächtigt, das Grundstück (…) zu belasten, sofern dies zur Erfüllung einer völkerrechtlicher Verpflichtungen notwendig oder zweckmäßig erscheint, (…)

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

 

1.    Hat UN-Generalsekretär Ban Ki-moon jemals um „Förderung der VIS“ (Vienna International School) ersucht?

2.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

3.    Wie hoch ist der von Österreich an die UN-Organisationen in Wien ausbezahlte „jährliche Bildungsbeitrag zur Gewährleistung eines angemessenen Schulplatzes“?


4.    Halten Sie die bis 2014 erfolgte – und andere internationale Privatschulen benachteiligende - staatliche Förderung der VIS für EU-rechtskonform?

5.    Welcher Prozentsatz der Schüler in der VIS sind Kinder von UNO Mitarbeitern?

6.    Warum kommen die übrigen Schüler in der VIS auch indirekt in den Genuss einseitiger Förderungen?

7.    Werden Sie sich künftig bei der Gewährung von Förderungen an internationale Schulen für objektive und einheitliche Kriterien einsetzen, wie etwa die Schüleranzahl oder die „Pass-Rate“ (Anzahl positiv beurteilter Schüler im Verhältnis zu deren Gesamtzahl)?

8.    Wann und mit welchem Vertragspartner wird die Republik Österreich eine völkerrechtliche Verpflichtung zur weiteren schulischen Nutzung des Areals der VIS für Kinder internationaler Bediensteter eingehen?