7091/J XXV. GP

Eingelangt am 18.11.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Lycée Français de Vienne

 

Das 1946 gegründete Lycée Français de Vienne (LFV) ist eine französische Auslandsschule. Es ist eine Privatschule, welche aber Öffentlichkeitsrecht besitzt. Dadurch werden alle Zeugnisse anerkannt und Prüfungen vor Kommissionen sind nicht notwendig.

Die Schule wurde am 11.Mai 1946 in provisorischen Räumlichkeiten eröffnet und übersiedelte in der Folge in das Schulgebäude innerhalb des Parks des Palais Clam-Gallas zwischen Liechtensteinstraße und Währinger Straße im 9. Wiener Gemeindebezirk.

Am 15.März 1947 wurde das „Französisch-Österreichische Kulturübereinkommen“ geschlossen, um die „Zusammenarbeit in den Bereichen Erziehung, Ausbildung und Universität sowie auf literarischem, wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet zu fördern.“ Dort heißt es im §3: „Die österreichische Bundesregierung gewährt dem französischem Kulturinstitute und seinen Lehrkräften nachstehende abgabenrechtliche Begünstigungen: a) Die Befreiung von alle, welche Namen auch immer tragenden Abgaben, b) Die Befreiung von der Grundsteuer, c) Die Befreiung von Zöllen, d) Die Befreiung der am Kulturinstitute tätigen Lehrkräfte von allen Steuern

Dieses Abkommen wurde mit dem BGBl. Nr. 44/1983. „Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien“ auf das Lycee ausgeweitet.

Erklärtes Ziel der österreichischen wie auch der EU-Steuer-und Finanzpolitik ist die Bereinigung von Steuerprivilegien und Steuerschlupflöchern. Das zitierte Kulturabkommen räumt solche Privilegien einer Privatschule und einem Mitgliedsland – auf in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum völlig unverständliche Art und Weise- ein.


In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachfolgende

Anfrage

 

1.    Erhält das Lycée Français von der Republik Österreich über die oben genannten Privilegien hinaus weitere Unterstützungen?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Halten Sie die Befreiung des Lycée Français und seiner Mitarbeiter von Zöllen, Steuern und Abgaben für zeitgemäß und nach obigen Grundsätzen der EU-Steuer-und Finanzpolitik noch für vertretbar?

4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Zuge einer Neuverhandlung des Kulturabkommens die nicht mehr zeitgemäßen zoll-, abgaben- und steuerrechtlichen Privilegien ausgesetzt und Steuerschlupflöcher geschlossen werden?

5.    Werden Sie bei Weigerung Frankreichs zur Privilegienbeseitigung das Abkommen aufkündigen?

6.    Welchem andern Land hat Österreich vergleichbare Privilegien für Schulen oder Kulturinstitute eingeräumt?