7100/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Verkehrsdiensteverträge Schienenpersonenverkehr (SPV)“

 

Mobilität spielt in einer arbeits- und wirtschaftsteiligen Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Zur Unterstützung bestimmter Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr, die unter ausschließlich marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht angeboten werden würden, ist es unumgänglich, dass die öffentliche Hand zur Erreichung eines volkswirtschaftlichen Optimums und unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit derartige Mobilitätsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) finanziell unterstützt.

Aufgrund der Komplexität der Thematik und der finanziellen Größenordnung der öffentlichen Unterstützung (Abgeltung für den gemeinwirtschaftlichen Personenverkehr im Jahr 2013 ca 671 Mio EUR)[1] ergeben sich mit der Bestellung von Verkehrsdienstleistungen durch die öffentliche Hand und der Leistungserbringung durch Verkehrsdienstleistungsunternehmen umfangreiche Fragestellungen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie lautet die strategische Grundsatzentscheidung Ihres Ressorts für den Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen (SPV) und in welchen Dokumenten ist diese strategische Grundsatzentscheidung festgelegt?

2.    Welche Ziele verfolgt das BMVIT mit den Verkehrsdiensteverträgen (SPV) und in welchen Dokumenten sind diese Ziele explizit festgelegt?

3.    Verfolgt das BMVIT durch Verkehrsdiensteverträge (SPV) auch die Ziele:

·         Stärkung bzw Absicherung der Existenz von Nebenbahnen und

·         Stärkung ruraler und peripher gelegener Räume

und in welchen Dokumenten sind diese Ziele explizit festgelegt?

 

4.    Welche Kriterien hinsichtlich Bedarf/Nachfrage müssen vorliegen, dass ein Verkehrsdienstevertrag (SPV) abgeschlossen wird?

5.    Warum erfolgt die Bestellung anhand der Betriebsleistungskennzahl Zugkilometer und nicht anhand der zu erwartenden Fahrgastkilometer?

 

6.    Wie entwickelten sich Zugkilometer (Sitzplatzkilometer) und Fahrgastkilometer in Relation zueinander in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?

 

7.    Existieren aktuell Eisenbahnstrecken (wenn ja, welche), bei denen die Auslastung, gemessen an Fahrgastkilometern sinkt?

8.    Wie berücksichtigt das BMVIT in den Verkehrsdiensteverträgen (SPV) die Wünsche der Fahrgäste?

9.    Das Bundesvergabegesetz sieht zwar vor, dass Verkehrsdienstleistungen direkt und ohne Begrenzung des Auftragswertes vergeben werden können. Warum bevorzugt das BMVIT eine direkte Vergabe von Verkehrsdiensteverträgen (SPV)?
 

10.  Welcher der derzeit bestehenden Verkehrsdiensteverträge (SPV) wurde nicht im Direktvergabeverfahren vergeben?

11.  Zentrale Bestandteile der Verkehrsdiensteverträge (SPV) sind Qualitätskriterien. In den Verträgen werden objektiv zu messende und subjektiv zu bewertende Qualitätskriterien unterschieden. Warum ist „Sicherheit“ keine objektiv zu messende Teilqualität, sondern nur eine subjektiv zu bewertende Teilqualität?

12.  Bestehen in ihrem Ressort Überlegungen, dass die Teilqualität „Sicherheit“ als objektiv zu bewertendes Qualitätskriterium in den Verkehrsdiensteverträgen zukünftig berücksichtigt werden wird?

 

13.  Welche Kosten entstehen Ihrem Ressort durch den einmal jährlich vom Verkehrsclub Österreich durchgeführten (VCÖ Bahntest) zur Bewertung der subjektiven Qualitätskriterien des SPV?

 

14.  Wie wird beim VCÖ Bahntest sichergestellt, dass Personen an derselben Befragung nur einmal teilnehmen?

 

15.  Welche Ziele verfolgt Ihr Ressort mit den Verkehrsdiensteverträgen zum Erhalt (zur einzelwirtschaftlichen Stärkung) der im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen?

16.  Hat Ihr Ressort im Schienenpersonenverkehr mit ausschließlich im privaten Eigentum stehenden Unternehmen Verkehrsdiensteverträge abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Unternehmen?

17.  Wie viele Zugkilometer, die von EVU zwar erbracht wurden, aber über den in den Verträgen festgelegten Zugkilometerangebot gelegen sind (außervertragliche Mehrleistungen), hat das BMVIT in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 nachträglich abgegolten?

18.  Wie hoch waren die Kosten für die Abgeltung von den durch die EVU erbrachten Zugkilometer, die über den in den Verträgen festgelegten Zugkilometerangeboten gelegen sind (außervertragliche Mehrleistungen) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?

 

19.  Welche Evaluationen von Verkehrsdiensteverträge (SPV) wurden im Auftrag des BMVIT in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 vorgenommen? Bitte um Beantwortung anhand der nachfolgenden Tabelle.

Verkehrsdienste-

vertrag

Jahr der Evaluation

Evaluierende

Institution

Kosten inklusive Umsatzsteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.  Welche Evaluationen von Verkehrsdiensteverträgen (SPV), die von anderen Organisationen (zB SCHIG) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Auftrag gegeben wurden, sind dem BMVIT bekannt? Bitte um Beantwortung anhand der nachfolgenden Tabelle.

 

Verkehrsdienste-

vertrag

Jahr der Evaluation

Auftraggeber der Evaluation

Evaluierende

Institution

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Vgl BMVIT: Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2014, S. 9