7100/J XXV. GP
Eingelangt am 23.11.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Verkehrsdiensteverträge Schienenpersonenverkehr (SPV)“
Mobilität spielt in einer arbeits- und wirtschaftsteiligen Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Zur Unterstützung bestimmter Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr, die unter ausschließlich marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht angeboten werden würden, ist es unumgänglich, dass die öffentliche Hand zur Erreichung eines volkswirtschaftlichen Optimums und unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit derartige Mobilitätsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) finanziell unterstützt.
Aufgrund der Komplexität der Thematik und der finanziellen Größenordnung der öffentlichen Unterstützung (Abgeltung für den gemeinwirtschaftlichen Personenverkehr im Jahr 2013 ca 671 Mio EUR)[1] ergeben sich mit der Bestellung von Verkehrsdienstleistungen durch die öffentliche Hand und der Leistungserbringung durch Verkehrsdienstleistungsunternehmen umfangreiche Fragestellungen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1.
Wie lautet die
strategische Grundsatzentscheidung Ihres Ressorts für den Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen
(SPV) und in welchen Dokumenten ist diese strategische Grundsatzentscheidung
festgelegt?
2.
Welche Ziele
verfolgt das BMVIT mit den Verkehrsdiensteverträgen (SPV) und in welchen
Dokumenten sind diese Ziele explizit festgelegt?
3. Verfolgt das BMVIT durch Verkehrsdiensteverträge (SPV) auch die Ziele:
· Stärkung bzw Absicherung der Existenz von Nebenbahnen und
· Stärkung ruraler und peripher gelegener Räume
und in welchen Dokumenten sind diese Ziele explizit festgelegt?
4.
Welche Kriterien
hinsichtlich Bedarf/Nachfrage müssen vorliegen, dass ein Verkehrsdienstevertrag
(SPV) abgeschlossen wird?
5. Warum erfolgt die Bestellung anhand der Betriebsleistungskennzahl Zugkilometer und nicht anhand der zu erwartenden Fahrgastkilometer?
6. Wie entwickelten sich Zugkilometer (Sitzplatzkilometer) und Fahrgastkilometer in Relation zueinander in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?
7.
Existieren aktuell
Eisenbahnstrecken (wenn ja, welche), bei denen die Auslastung, gemessen an
Fahrgastkilometern sinkt?
8.
Wie
berücksichtigt das BMVIT in den Verkehrsdiensteverträgen (SPV) die
Wünsche der Fahrgäste?
9.
Das
Bundesvergabegesetz sieht zwar vor, dass Verkehrsdienstleistungen direkt und ohne
Begrenzung des Auftragswertes vergeben werden können. Warum bevorzugt das
BMVIT eine direkte Vergabe von Verkehrsdiensteverträgen (SPV)?
10.
Welcher der
derzeit bestehenden Verkehrsdiensteverträge (SPV) wurde nicht im Direktvergabeverfahren
vergeben?
11.
Zentrale
Bestandteile der Verkehrsdiensteverträge (SPV) sind
Qualitätskriterien. In den Verträgen werden objektiv zu messende und
subjektiv zu bewertende Qualitätskriterien unterschieden. Warum ist „Sicherheit“
keine objektiv zu messende Teilqualität, sondern nur eine subjektiv zu
bewertende Teilqualität?
12. Bestehen in ihrem Ressort Überlegungen, dass die Teilqualität „Sicherheit“ als objektiv zu bewertendes Qualitätskriterium in den Verkehrsdiensteverträgen zukünftig berücksichtigt werden wird?
13. Welche Kosten entstehen Ihrem Ressort durch den einmal jährlich vom Verkehrsclub Österreich durchgeführten (VCÖ Bahntest) zur Bewertung der subjektiven Qualitätskriterien des SPV?
14. Wie wird beim VCÖ Bahntest sichergestellt, dass Personen an derselben Befragung nur einmal teilnehmen?
15.
Welche Ziele
verfolgt Ihr Ressort mit den Verkehrsdiensteverträgen zum Erhalt (zur einzelwirtschaftlichen
Stärkung) der im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen?
16.
Hat Ihr Ressort im
Schienenpersonenverkehr mit ausschließlich im privaten Eigentum stehenden
Unternehmen Verkehrsdiensteverträge abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen
Unternehmen?
17.
Wie viele
Zugkilometer, die von EVU zwar erbracht wurden, aber über den in den Verträgen
festgelegten Zugkilometerangebot gelegen sind (außervertragliche
Mehrleistungen), hat das BMVIT in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014
nachträglich abgegolten?
18. Wie hoch waren die Kosten für die Abgeltung von den durch die EVU erbrachten Zugkilometer, die über den in den Verträgen festgelegten Zugkilometerangeboten gelegen sind (außervertragliche Mehrleistungen) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?
19. Welche Evaluationen von Verkehrsdiensteverträge (SPV) wurden im Auftrag des BMVIT in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 vorgenommen? Bitte um Beantwortung anhand der nachfolgenden Tabelle.
Verkehrsdienste- vertrag |
Jahr der Evaluation |
Evaluierende Institution |
Kosten inklusive Umsatzsteuer |
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20. Welche Evaluationen von Verkehrsdiensteverträgen (SPV), die von anderen Organisationen (zB SCHIG) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Auftrag gegeben wurden, sind dem BMVIT bekannt? Bitte um Beantwortung anhand der nachfolgenden Tabelle.
Verkehrsdienste- vertrag |
Jahr der Evaluation |
Auftraggeber der Evaluation |
Evaluierende Institution |
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