7102/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend einer fehlenden steuerlichen Klarstellung im Glücksspielgesetz, wodurch legale Anbieter von Live-Karten-Poker-Spielen einer steuerlichen Willkür ausgesetzt sind

Im Abgabenänderungsgesetz 2015 wurde die im Rahmen des Glückspielgesetzes eingeräumte Übergangsfrist für gewerblich befugte Anbieter von Karten-Poker- Spielen bis Ende 2019 verlängert. Im Gegenzug wurden die vorgesehenen - aber nie zur Ausschreibung gebrachten - Poker-Konzessionen wieder aus dem Gesetz gestrichen, sodass gewerblich befugte Anbieter zu keinem Zeitpunkt eine Chance hatten, sich um eine Konzession zu bewerben. Dennoch wurde durch die Verlängerung der Übergangsfrist insofern Rechtssicherheit geschaffen als die Gewerbeberechtigung während der Übergangsfrist de facto zu einem „Berechtigungsverhältnis gemäß dem Glücksspielgesetz" wurde.

Steuerseitig fehlt aber eine entsprechende rechtliche Klarstellung, was zu einer unsachgemäßen Mehrfachbesteuerung von Pokersalons führt, weil § 31a Glücksspielgesetz von Behörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene unterschiedlich interpretiert wird. Während Konzessionäre nach dem Glücksspielgesetz auf Bundesebene eine Glücksspielabgabe bezahlen und dafür von zusätzlichen Landes- und Gemeindeabgaben befreit sind, werden gewerberechtlich befugte Unternehmen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene besteuert.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Warum ist es nicht möglich, dass eine steuerliche Klarstellung in die Erläuternden Bemerkungen des Glücksspielgesetzes aufgenommen wird? So setzt man legal arbeitende Unternehmen einer gleichheitswidrigen Benachteiligung und steuerlichen Beamten-Willkür aus.

2.       In dieser Causa ist auch eine Beschwerde eines betroffenen Unternehmens bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingegangen. Ihr Ministerium wurde von der Generaldirektion Wettbewerb in diesem Zusammenhang zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Hat das Bundesministerium für Finanzen bereits auf diese geantwortet, wenn ja inwiefern?

3.       Sehen Sie unter diesem Aspekt eine steuerliche Ungleichbehandlung von gewerberechtlich befugten Unternehmen? Falls ja, ist das Bundesministerium für Finanzen bemüht diese baldigst zu beseitigen?

4.       Welche Mittel können zu einer steuerlichen Rechtssicherheit für die Dauer der Übergangsfrist beitragen?