7103/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Österreich und Staatenlosigkeit

 

Aus der Resolution der Generalversammlung 217 A (III).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

 

Artikel 15

 

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

 

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

 

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden eine Reihe völkerrechtlicher Instrumente entwickelt, um das Problem der Staatenlosigkeit einzudämmen und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954" und das „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961" zählen zu den wichtigsten Dokumenten. Österreich hat das Übereinkommen von 1961 im Jahr 1972 ratifiziert und jenes von 1954 im Jahr 2008.

Die weltweite Zahl der staatenlosen Personen ist sehr hoch – grobe Schätzungen gehen von 10 Millionen Menschen aus. Mangels eines Feststellungsverfahrens gibt es aber keine exakte Statistik. In Österreich gibt es eine geschätzte Zahl von einigen tausend staatenlosen Frauen, Männern und Kindern – aber auch hier liegt die Dunkelziffer wahrscheinlich höher. (Quelle: UNHCR)

Wie in den letzten Monaten verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist, werden immer wieder Personen, die jahrelang die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, staatenlos, da diesen die Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden entzogen wird.

 

Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist dann aufwendig, kostspielig und unter Umständen, wegen fehlender Erfüllung von Bedingungen, unmöglich.

 

Nach der UN-Konvention zur Verminderung der Staatenlosigkeit, die Österreich – wie erwähnt -  2008 ratifiziert hat, ist Österreich verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen zu erleichtern.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie viele Personen waren nach Statistiken des Innenministeriums in den Jahren 2008 – 2015 als ‚staatenlos‘ registriert - aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

2.      Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 – 2015 in Österreich ‚staatenlos‘ geboren – aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

3.      a)   Wie vielen Menschen ist in den Jahren 2008 – 2015 die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen worden – aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

          b)   Wie viele Menschen wurden durch die Entziehung staatenlos – aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

4.      Wie vielen dieser Menschen ist die österreichische Staatsbürgerschaft auf Antrag wieder verliehen worden – aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

5.      Welche Maßnahmen erwägt das Ministerium, um Menschen, die gutgläubig österreichische Staatsbürger waren und unverschuldet staatenlos wurden, die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft zu erleichtern?

6.      Welche Maßnahmen gedenkt das Ministerium generell durchzuführen, um die Verpflichtungen der UN-Konvention für diese besonders schutzbedürftige Gruppe zu erfüllen?