7104/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Keck und Jarolim, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend

Die Vorgehensweise des Bundesministeriums betreffend der tierquälerischen Vorgehensweise im Dornbirner Schlachthof

Tierschutzorganisationen haben im Juni dieses Jahres zwei Schlachttage mit versteckter Kamera verfolgt, im November schließlich wurden erschreckende Details der tierquälerischen Praktiken am Schlachthof, die auf Video dokumentiert werden konnten, veröffentlicht. Die Videos sind Teil einer groß angelegten Dokumentation der Missstände in den österreichischen Schlachthöfen.

253 Schweine, drei Mutterschweine, 28 Lämmer, 41 Kälber und 56 Rinder wurden laut Aussage der Stadt Dornbirn an die Vorarlberger Nachrichten an diesen beiden Tagen geschlachtet, der VGT spricht vom ungerechtfertigten Einsatz von Betäubungszangen und Elektroschockern. Der Großteil der lokalen Politik reagierte entsetzt, die Dornbirner Bürgermeisterin hat eine Evaluierung durch den Tierschutzobmann Fink veranlasst um Missstände abzustellen.

Der Schlachthof in Dornbirn steht im Eigentum der Stadt, der zuständige Stadtrat wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass von mehreren fragwürdigen Vorgängen nur ein  einziger nicht im Einklang mit der Tierschutz-Schlachtverordnung sei.

Unter anderem widerspreche es dieser Verordnung nicht, ein Schwein direkt nach der Schlachtung zu Boden fallen zu lassen und es dort vollkommen ausbluten zu lassen - es stellt sich die Frage nach hygienischen Standards, denn sollte dies öfter als einmal am selben Tag Vorkommen, läge das Schwein unvermeidlich im Blut anderer Schlachttiere.

Der Schlachthof in Dornbirn zog erst im Oktober Aufmerksamkeit auf sich, als ein rechtlich nicht gedeckter Lebendtransport von Rindern nach Graz aufgedeckt wurde. Der zuständige Stadtrat Moosbrugger hatter bereits in diesem Fall ein fehlerhaftes Vorgehen eingeräumt und die Einstellung der Lebendlieferungen nach Graz versichert.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage

1.    Was gedenkt das Ministerium hinsichtlich dieser immer wieder vorkommenden Vorfällen in den Schlachthöfen zu tun?

1.1.  Wie viele Kontrolleure kommen in den Schlachthöfen österreichweit zum Einsatz?

1.2.  Plant das Ministerium einen Vorschlag, um mehr Personal für die Kontrolle von Schlachthöfen einzusetzen?

1.3.  Wird das Ministerium gesetzlich nachbessern, um den Missständen in den österreichischen Schlachthöfen entgegenzuwirken?

2.     Der VGT berichtet auf seiner Homepage von österreichweit hunderten solcher Vorfälle und dokumentiert das in anonym angefertigten Überwachungsvideos der Schlachthöfe

2.1.  Ist dem Ministerium dieses Videomaterial bekannt?

2.2.  Wie viele Fälle dieser oder ähnlicher Misshandlungen von Schlachtvieh sind dem Ministerium seit dem 01.01.2014 bekannt geworden?

3.     Wie häufig werden Kontrollen in österreichischen Schlachthöfen durchgeführt?

3.1.  Werden diese Kontrollen vorher angekündigt? Wenn ja, wie lange vorher?

3.2.  Wer führt die Kontrolle in den Schlachthöfen durch?

3.3.  Wie oft kam es zu verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Anzeigen? Wie viele Verurteilungen gab es?

3.4.  Welche gesetzlichen Regelungen plant das Ministerium, um die Kontrollen transparenter zu gestalten?

4.     Wie viele Unregelmäßigkeiten in Schlachthöfen wurden seit dem 1.1.2014 österreichweit gemeldet?

4.1.  Wie viele davon waren Misshandlungen von Schlachtvieh?

5.     Wann wurde der Dornbirner Schlachthof, der im Eigentum der Stadt Dornbirn steht, zuletzt kontrolliert?

5.1.  Von wem wurde er kontrolliert?

5.2.  Gab es Unregelmäßigkeiten? Wenn ja, welche?

5.3.  Wie viele dieser Vorfälle sind dem Ministerium seit dem 01.01.2014 bekannt geworden?

5.4.  Gab es in der Vergangenheit bereits Anzeigen gegen den Dornbirner Schlachthof?

6.     Laut Aussage der Stadt Dornbirn waren die dokumentierten Vorfälle größtenteils von der bestehenden Tierschutz-Schlachtverordnung gedeckt. Gedenkt der Bundesminister diese Verordnung in nächster Zeit zu überarbeiten?

6.1.  Wenn nein, warum nicht?

6.2.  Wenn ja, in welcher Art wird dem Tierschutz bei der Neufassung Rechnung getragen?

6.3.  Werden Tierschutzorganisationen in den Prozess miteingebunden sein?

6.3.1.     Wenn ja, in welcher Form?

6.3.2.     Wenn nein, warum nicht?