7117/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Zählregel im Kraftlinienverkehr

 

 

In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Schulbussen gekommen, bei denen Kinder auf der Fahrt zur Schule verletzt wurden. An der verhältnismäßig hohen Anzahl von Verletzten ist zweifelsfrei die derzeitige Zählregel im Kraftlinienverkehr mit Schuld, nach der für Kinder unter 14 Jahren ein Verhältnis von 3:2 gilt, dh. dass sich drei Kinder zwei Sitzplätze teilen müssen.

 

Im Gelegenheitsverkehr, etwa im Rahmen von Skiausflügen, wurde die Zählregel 1:1 bereits im Jahr 2008 eingeführt. Seit mehreren Jahren gibt es daher Initiativen, so zB. Resolutionen des Oberösterreichischen Landtags in den Jahren 2009, 2010 und 2014 oder aktuell der Initiativantrag 762/A der Freiheitlichen sowie Anträge anderer Oppositionsparteien, die geltende Regelung für den Kraftlinienverkehr zugunsten der Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr – insb. in Schulbussen – abzuändern.

 

Bei der Sitzung des Verkehrsausschusses am 9. April 2015 wurden die Anträge aufgrund noch ausstehender Verhandlungen vertagt und seither nicht mehr in Behandlung genommen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Mit wie vielen Kindern waren die in den letzten 5 Jahren verunfallten Schulbusse jeweils besetzt und mit wie vielen Sitzplätzen waren diese Busse jeweils ausgestattet?

2.     Inwieweit wurden Kinder im Zuge von Unfällen mit Schulbussen in den letzten 5 Jahren deshalb verletzt, weil sie keinen eigenen Sitzplatz hatten und damit auch keinen eigenen Sicherheitsgurt verwenden konnten?

3.     Woran ist bislang die Umsetzung der Zählregel im Verhältnis 1:1 im Kraftlinienverkehr bisher gescheitert?

4.     Gibt es bereits Ergebnisse entsprechender Verhandlungen zur Einführung einer 1:1 Zählregel?

5.     Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen und damit einer Behandlung und insbesondere Abstimmung der Anträge im parlamentarischen Verkehrsausschuss zu rechnen?

6.     Warum liegt hier die Entscheidung lt. Verkehrsminister Stöger – in der Parlamentskorrespondenz Nr. 341 zitiert– „letztendlich bei den Landeshauptleuten,“ wenn es sich hier um die Änderung eines Bundesgesetzes handelt?