7121/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Belastungen durch Registrierkassenpflicht

 

 

Die Presse vom 09.11.2015

"[…] natürlich bringt die Registrierkassenpflicht beträchtlichen zusätzlichen büro-kratischen und finanziellen Aufwand, der vor allem die Kleinen unverhältnismäßig trifft. Und diese fühlen sich nicht zu Unrecht schlecht behandelt, wenn sie der Finanzminister wegen ein paar schwarz verkaufter Maronistanitzel oder ein paar unter der Budel ausgeschenkter Schnäpse mit hohem technischen Aufwand verfolgt, während er internationale Konzerne ganz legal Milliardengewinne an den Steuerbe-hörden vorbei ins Steuerparadies transferieren lässt.

Das macht böses Blut. Ändert aber nichts daran, dass die augenzwinkernde Steuerschonung in einigen Branchen zum Geschäftsmodell geworden ist, dem sich auch Ehrliche nicht entziehen können. Denn die Kalkulationsbasis ist nun einmal der Preis der örtlichen Konkurrenz – und nicht die Summe der Kosten samt vollständig abgeführten Steuern.

Man muss nur schauen, wer jetzt am lautesten „Sauerei, der Schelling stellt uns unter Generalverdacht“ schreit, um zu ahnen, um welche Branchen es sich dabei handelt. Der niederösterreichische Landeshauptmann beispielsweise hat in einem Interview das „Ende der Wirtshauskultur“ an die Wand gemalt, wenn Wirte ihre Umsätze exakt mittels Registrierkassen dokumentieren müssen.

Schelling hat also doch recht. Aber er übertreibt schamlos. Die Umsatzgrenze von 7500 Euro im Jahr für Barumsätze (wozu beispielsweise auch solche mittels EC-Karte oder Kreditkarten fallen) ist zweifellos ein Witz. Wenn die Investition in ein brauchbares Registrierkassensystem einen halben Jahresumsatz verschlingt, ohne dass dadurch eine Steuerleistung ausgelöst wird (dazu ist der Umsatz nämlich zu gering), dann kann man darin beim besten Willen keine Verhältnismäßigkeit mehr erkennen.

Wie hier auf der Suche nach den letzten Steuereuros gepfuscht wird, sieht man auch bei den Bauern: In einem vernünftigen System würden sie natürlich gewinnbezogene Steuern wie alle anderen zahlen. Aber die meisten von ihnen zu pauschalieren – und ihnen dann parallel eine Registrierkasse auf den Hof zu stellen, wenn sie ein paar Speckseiten nicht ans Lagerhaus, sondern ab Hof den Nachbarn verkaufen – auf die Idee muss man auch erst einmal kommen.

Sagen wir es so: Der Finanzminister sollte mit aller Härte darauf achten, dass alle ihrer Steuerpflicht ohne Abstriche nachkommen. Das ist er denjenigen schuldig, die das jetzt schon tun. Er sollte aber auch darauf achten, dass bei den dabei notwendigen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Und er sollte vor allem zusehen, dass das Steuersystem samt dem bürokratischen Drumherum so gestaltet ist, dass Kleinunternehmer nicht an die Wand gedrückt werden.

Genau das fehlt aber. Eine strenge Verfolgung der Steuerhinterziehung mittels Registrierkassenpflicht wäre nämlich wesentlich leichter zu argumentieren, wenn man auf der anderen Seite ein transparentes, gerechtes und mit vernünftigen Steuersätzen ausgestattetes Steuersystem hätte. Aber auf Akzeptanz zu hoffen, wenn man nur versucht, aus einem Hochsteuersystem noch mehr für den nimmersatten Staatsapparat herauszupressen, ist ein bisschen blauäugig."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.     Gerade Kleinunternehmer sind von der Registrierkassenpflicht und den damit verbundenen bürokratischen und finanziellen Mehrbelastungen, unverhältnis-mäßig stark betroffen; sind auf Grund dieser Tatsache seitens Ihres Ministeriums Erleichterungen für Klein- und Mittelunternehmer angedacht?

2.     Wenn ja, welche werden das sein?

3.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Können Sie sich generell eine Milderung der Registrierkassenpflicht vorstellen?

5.     Wenn ja, inwiefern?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wie stehen Sie seitens Ihres Ministeriums zu der Kritik, dass Ihr Ministerium im Zuge der Registrierkassenpflicht Kleinunternehmer besonders stark belaste, während es internationalen Konzernen ganz legal möglich sei, Milliardengewinne an den Steuerbehörden vorbei ins Steuerparadies zu transferieren?

8.     Auf Grund welcher Überlegungen wurde die Umsatzgrenze für Barumsätze, die die Registrierkassenpflicht auslöst, mit einer Höhe 7.500.- Euro im Jahr festgelegt?

9.     Warum wurde seitens Ihres Ministeriums nicht die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer in der Höhe von 30.000.- Euro für die Registrierkassenpflicht gewählt?

10.  In welchem Verhältnis dazu stehen die Investitionen in ein brauchbares Registrierkassensystem, die weitaus mehr vom Jahresbudget verschlingen, jedoch keine Steuerleistung auslösen?

11.  Landwirte werden seitens Ihres Ministeriums zum einen pauschalbesteuert, während sie zum anderen nun auch der Registrierkassenpflicht unterliegen sollen; welche Überlegungen liegen diesem Vorgehen seitens Ihres Ministeriums zu Grunde?

12.  Wie stehen Sie zu der Kritik, dass eine strenge Verfolgung der Steuerhinter-ziehung mittels Registrierkassenpflicht leichter zu argumentieren wäre, wenn man ein transparentes, gerechtes und mit vernünftigen Steuersätzen ausgestattetes Steuersystem hätte?