7123/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Gebührenbefreiung und Zuschussleistung zum Fernsprechentgeld

 

 

Das online-Medium „erstaunlich.at“ berichtet unter dem Titel: „Einheimische Bevölkerung muss mit ihren Zwangsgebühren für die Telefonkosten von Flüchtlingen aufkommen“ folgendes:

Immer wieder taucht die Frage auf, woher „traumatisierte“ Flüchtlinge, ihre oft nicht billigen Handys haben? Diese Frage konnte bis heute nicht wirklich beantwortet werden. Fakt aber ist, dass uns die Gutmenschen stets erklären, dass diese Handys notwendig seien, da die Flüchtlinge mit ihren Angehörigen in der Heimat in Kontakt bleiben müssen. Das bringt uns zur nächsten Frage. Wer bezahlt eigentlich die horrenden Telefonrechnungen? Gerüchteweise stand die Caritas unter Verdacht, für diese aufzukommen. Um dieses Gerücht aus der Welt zu schaffen, nahm die Caritas dazu Stellung und hielt fest, dass von ihnen definitiv keine Handykosten über-nommen werden.

Was uns allerdings erstaunt ist jene Textpassage in der Stellungnahme der Caritas:

„Die MitarbeiterInnen der Caritas Grundversorgung unterstützen zudem Asylwer-bende dabei, Anträge an das GIS (Gebühren Info Service) auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten einzubringen. Die Prüfung und Genehmi-gung von Zuschussleistungen erfolgt dann direkt durch das Gebühren Info Service.“

Was hat die GIS mit Handyrechnungen von Personen zu tun, die illegal nach Österreich einreisen dachten wir und recherchierten. Das Ergebnis war in der Tat erstaunlich.“

So weiß auch die Erzdiözese Wien in einem Informationsleitfaden an Ihre Pfarren, dass Asylwerber offensichtlich die Kosten zumindest teilweise ersetzt bekommen können, dort heißt es:

„…Die Kosten können durch einen gemeinsamen Antrag an die Gebühren und Info Service GmbH (GIS) ausgesetzt (Rundfunkgebühren), oder zumindest vermindert werden (Telefongebühren bzw. Ökostromabgabe). Da die Grundversorgungs-leistungen unter den Einkommensgrenzen für die GIS Gebührenbefreiung liegen, kann bei dem Antrag auf GIS-Gebührenbefreiung ausgegangen werden… Die Wahl des für die AsylwerberInnen besten Tarifs ist jedenfalls vor Beantragung bei der GIS zu treffen, da der Antrag auf Gebührenbefreiung den Namen des gewünschten Telekommunikationsanbieters bereits enthalten muss. Nach positiver Erledigung des Antrags durch die GIS wird als Zuschussleistung ein Bescheid oder aber ein Gutschein (je nach Anbieter) zugestellt, der entsprechend zur Kostenminderung verwendet werden kann…“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Anträge auf Aussetzen der Rundfunkgebühren wurden in den Jahren 2009 bis 2014 gestellt? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

2.     Wie viele Anträge auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt wurden in den Jahren 2009 bis 2014 gestellt? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

3.     Wie viele Anträge auf Aussetzen der Rundfunkgebühren wurden im laufenden Jahr 2015 (Stichtag 31.10.2015) gestellt?

4.     Wie viele dieser Anträge wurden von Personen, die sich in Grundsicherung befanden, gestellt?

5.     Wie viele Anträge auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt wurden im laufenden Jahr 2015 (Stichtag 31.10.2015) gestellt?

6.     Wie viele dieser Anträge wurden von Personen, die sich in Grundsicherung befanden, gestellt?

7.     Wie viele Anträge wurden für Mobiltelefone gestellt, die nicht bei einem österreichischen Telekommunikationsanbieter angemeldet waren?

8.     Wurden diese Anträge berücksichtigt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?