7130/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend BKA Einflussnahme auf das Normengesetz

BEGRÜNDUNG

 

Einheitliche Standards im Baubereich sind zweifellos von Vorteil, bei Umwelt- bzw. Klimaschutzzielen und bei Barrierefreiheit bewirken sie nachhaltiges Bauen und zukunftsfähigen Wohnraum. Wiederholt wurde jedoch durch Expertinnen und Experten auf den für die AnwenderInnen kaum überschaubaren „Normenwildwuchs“, die Widersinnigkeit diverser Normen und die dadurch entstehenden hohen Baukosten hingewiesen.

Eine Überarbeitung des Normengesetzes ist daher insgesamt begrüßenswert, auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine möglichst effiziente und nutzerorientierte Bereitstellung von Baunormen bereitzustellen.

Ähnlich wie bei Bauten ist es allerdings auch bei Gesetzen nicht nur das Material, welches die Qualität eines Entwurfs bestimmt, sondern auch die handelnden Personen haben einen entscheidenden Einfluss. Der aktuelle Entwurf des Normengesetzes weist nach Ansicht einiger Betrachter erhebliche Mängel auf, welche die Frage nach den handelnden Personen aufkommen lässt: Sowohl auf Seiten der formulierenden als auch kommentierenden Stellen.

So berichten Beamten von „handwerklich schlecht gemachten Entwurf“[1]  und das BKA stellt in seiner Stellungnahme überhaupt die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfs in Frage.[2] Weiters konstatiert die Stellungnahme des „Präsidiums“ des Bundeskanzleramtes in mehreren Regelungen des Ministerialentwurfes Eingriffe in die „Vereinsfreiheit“ bzw. „Erwerbsfreiheit“ des Austrian Standards Institute (ASI). Dies ist auch insofern bemerkenswert, als laut Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst der Entwurf  „grundsätzlich im Einklang mit dem Grundrecht auf Vereinsfreiheit“ ist.[3] Es erscheint ungewöhnlich, dass die Präsidialsektion des Bundeskanzleramtes Eingriffe in Grundrechte beurteilt und dabei auch noch zu anderen Ergebnissen kommt, als der zu Beurteilung von Grundrechts- und Verfassungsfragen zuständige Verfassungsdienst.

Dieses gesteigerte, aber widersprüchliche Mitteilungsbedürfnis des BKA kann im Kontext der Erstellung einer solch doch eher technischen Materie wie dem Normengesetz als sichtbare Eisbergspitze von wenig hilfreichen persönlichen Interessenslagen und Friktionen gedeutet werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Bei welcher der drei Stellungnahmen (Präsidium, Verfassungsdienst, Sektion III) aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes handelt es sich um die Auffassung des Bundeskanzlers?

2)    Hängt der Umstand, dass (auch) die Präsidialsektion des BKA eine Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Normengesetzes abgegeben hat, sowie der Inhalt dieser Stellungnahme, mit der Tätigkeit des SC Matzka als Vizepräsident des ASI zusammen?

3)    Teilen Sie die Meinung Ihrer Präsidialsektion, wonach das im Regierungsprogramm vorgesehene Normengesetz „gar nicht erforderlich“ wäre?

4)    Aus welchen Tatbeständen der Geschäftsverteilung des Bundeskanzleramtes ergibt sich eine Zuständigkeit der Präsidialsektion zur Beurteilung von Eingriffen in die Vereins- bzw. Erwerbsfreiheit?

5)    Handelt es sich bei den Ausführungen des SC Matzka im Rahmen der Vollversammlung des Austrian Standards Institute am 2.7.2015 abgegebene Ersteinschätzung des Ministerialentwurfs eines „Normengesetzes“ um dessen Privatmeinung oder um Ihre bzw. jene des Bundeskanzleramtes?

6)    Handelt es sich bei der Tätigkeit des SC Matzka als Vizepräsident des ASI um eine Nebentätigkeit iS. des § 37 BDG?

7)    Handelt es sich bei der Tätigkeit des SC Matzka als Vizepräsident des ASI um eine Nebenbeschäftigung iS. des § 56 BDG? Wenn ja, haben Sie diese genehmigt?

8)    Erfolgen die Tätigkeiten des SC Matzka im Zuge des gegenständlichen Gesetzgebungsprozesses in dessen Freizeit oder in dessen Dienstzeit?

9)    Sind Sie über diese Tätigkeiten informiert?



[1] https://www.austrian-standards.at/fileadmin/user/bilder/content-ueber-uns/Austrian_Standards_Institute_Vollversammlung_Transkriptionen.pdf , Seite 8, abgerufen am 9.11.2015

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_04275/imfname_444618.pdf

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_04317/imfname_449310.pdf ,
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