7131/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Haubner,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verwendung der Auflösungsabgabe

Seit 2013 ist bei Beendigung eines echten oder freien Dienstverhältnisses, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, durch den Dienstgeber eine so genannte Auflösungsabgabe - im Jahr 2015 in Höhe von EUR 118,- - zu entrichten. Fällig wird die Auflösungsabgabe im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. freien Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen.

2016 ist durch die jährliche Valorisierung mit einer Anhebung auf EUR 121,- zu rechnen. Auf dem Arbeitsmarktgipfel Ende Oktober wurde beschlossen, dass je nach Branche nun eine Quote für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer festgelegt wird. Zudem soll ein Monitoring durch den Hauptverband und das Sozialministerium durchgeführt werden. Wer die festgelegte Quote nicht erreicht, muss ab dem Jahr 2018 die doppelte Auflösungsabgabe, also mindestens EUR 242,-, zahlen.

Die Auflösungsabgabe ist eine ausschließliche Bundesabgabe zugunsten der zweckgebundenen Gebarung Arbeitsmarktpolitik. Die Hälfte der Einnahmen aus der Auflösungsabgabe soll für Beihilfen an Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Personen verwendet werden. Damit sollen wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt gesetzt werden. Allerdings kommt es durch die verpflichtende Quote zu einer weiteren Einschränkung der Flexibilität am Arbeitsmarkt.

Zeitgleich ist einer indirekten Erhöhung der Lohnnebenkosten durch diese erhöhte Auflösungsabgabe entschieden entgegenzutreten. Was die heimische Wirtschaft braucht ist eine massive Senkung der Lohnnebenkosten und keine neuen finanziellen Belastungen. Das ist nicht nur dringend notwendig für die Stimmung unter unseren Unternehmerinnen und Unternehmern, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um das heimische Wirtschaftswachstum anzukurbeln und den Standort Österreich zu stärken.

Zur Erhebung der aktuellen Lage und entsprechender Daten stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


Anfrage:

1.      Wie hoch waren 2014 und im ersten Halbjahr 2015 die Einnahmen aus den von den Dienstgebern entrichteten Auflösungsabgaben in Gesamtösterreich sowie in den jeweiligen Bundesländern?

2.    Wie viele Teile und in welcher Höhe wurden Beihilfen an Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Personen verwendet?

3.    In welche Projekte und konkreten Maßnahmen flossen jene Mittel, die für Beihilfen an Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu verwenden sind, und wie hoch waren diese Mittel jeweils?

4.    Welche Projekte und konkreten Maßnahmen wurden jeweils in den Bundesländern bedacht und wie hoch waren diese Mittel jeweils?

5.    In welcher Form werden die durch die Auflösungsabgebe finanzierten Maßnahmen und Projekte auf ihre Wirksamkeit betreffend der Zielsetzung evaluiert?

6.    Inwiefern haben die Unternehmer von diesen Mitteln konkret profitiert?

7.    Sollten die Ergebnisse der Evaluierung die Wirksamkeit der Maßnahmen und Projekte nicht bestätigen: Welche anderen Projekte und Maßnahmen könnten anstelle einer Auflösungsabgabe zur Zielerfüllung des Regelwerks führen, ohne dabei die Unternehmer finanziell zu belasten?

8.    Wie werden diese Mittel als zusätzliche Beihilfen an Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer verwendet?

9.    Wann wird es ein Monitoring zur Problematik geben, sollten Unternehmen, die Ältere unter dem Branchenschnitt beschäftigen, keine passenden älteren Arbeitskräfte finden?

10.  Wie    ist angedacht, mit dieser Problematik umzugehen bzw. welche Unterstützungsmöglichkeiten werden für diese Betriebe implementiert?