7136/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Beistandspflicht

In der „Zeit im Bild 1“ am 17. Nov. 2015 erklärten Sie sinngemäß, dass Österreich hinsichtlich der Terroranschläge von Paris zu (militärischen) Hilfeleistungen verpflichtet sei.

Gemäß der Beistandsverpflichtung im Vertrag von Lissabon, bleibt es neutralen und bündnisfreien Mitgliedstaaten, wie Österreich, vorbehalten, ob und in welcher Form Hilfe geleistet werden soll. Österreich kann daher nicht verpflichtet werden, (militärische) Hilfe zu leisten, die nicht mit der Wahrung der österreichischen Neutralitätsverpflichtung im Einklang steht. (Siehe dazu auch. „Politische Bildung im Österreichischen Bundesheer, Solidarität und Beistandsverpflichtung, Landesverteidigungsakademie - Institut für Strategie und Sicherheitspolitik, Dr. Gunther Hauser“)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage

1.    Wird das ÖBH auf Grund der Terroranschläge von Paris zu Hilfeleistungen im Ausland herangezogen?

2.    Wenn ja, zu welche Hilfeleistungen?

3.    Wenn ja, in welchem Ausmaß? (Personell, materiell und temporell)

4.    Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diesen Einsatz hinsichtlich der Neutralitätsverpflichtung Österreichs?

5.    Wie hoch werden die Kosten für das BMLVS für diese Einsätze ausfallen?