7167/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Durchgriffsrecht im Bundesland Salzburg

Die - nach wie vor - offenen Grenzen führen, trotz fortgeschrittener Jahreszeit zu anhaltend starken Flüchtlingsströmen. Bundesländer sowie Kommunen sind durch die Aufnahme von Asylwerbern unterschiedlich stark belastet. In Grenzregionen zur Bundesrepublik Deutschland kommt es seit geraumer Zeit - Dank einer sich ändernden Asylpolitik Deutschlands, bzw. Bayerns - zu einem Rückstau an Flüchtlingen.

Es ist bekannt, dass in Salzburg, z.B. auf dem Areal der Schwarzenbergkaserne in der Gemeinde Wals, das „Durchgriffsrecht“ angewandt wurde. Auf angesprochenem Kasernenareal besteht bereits ein Containerdorf mit ca. 300 Flüchtlingen. Nunmehr sollen in einer neuerlichen Zeltstadt auf demselben Kasernenareal weitere 350 bis 500 Flüchtlinge untergebracht werden.

Das Durchgriffsrecht ermächtigt den Bund zur Unterbringung von 420 Personen auf einer dem Bund zuzuordnenden Fläche, wobei die Größe der jeweiligen Fläche nicht definiert wurde.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Entspricht die Anzahl der auf dem Areal der Schwarzenbergkaserne untergebrachten Fremden / Flüchtlingen den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Durchgriffsrechts?

2.    Wenn ja, wie begründen Sie dies?

3.    Wie viele Fremde / Flüchtlinge sind derzeit auf dem Areal der Schwarzenbergkaserne untergebracht?

4.    Wie viele Fremde / Flüchtlinge sollen bis Jahresende noch auf dem Areal der Schwarzenbergkaserne untergebracht werden?

5.    Wie viele Flüchtlinge / Fremde befinden sich im Bundesland Salzburg derzeit in Bundesbetreuung, (aufgegliedert nach Gemeiden)

6.    Wie viele davon haben in Österreich einen Asylantrag gestellt?

7.    Wie viele Flüchtlinge / Fremde befinden sich derzeit im Bundesland Salzburg in Landesbetreuung? (aufgegliedert nach Gemeinden)

8.    Wie viele davon haben in Österreich einen Asylantrag gestellt?

9.    In welchen Gemeinden des Bundeslandes Salzburg ist die Anwendung des Durchgriffrechtes vorgesehen.

10.  Werden Dienstgeber freiwilliger Helfer, wie z.B. Angehörige des Roten

Kreuzes, bzw. diese Personen selbst für deren Abwesenheit vom Arbeitsplatz sowie Urlaubsverlust seitens Ihres Ressorts entschädigt?

11 .Wenn ja, in welcher Höhe?

12.  Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

13.  Wie     viele Fremde / Flüchtlinge werden derzeit durch die Firma ORS im Bundesland Salzburg betreut?