7169/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Jugendliche in Haft

Das Ludwig Boltzmann Institut hat im Rahmen des Daphne III-Programm der EU und dem BMJ im Jänner 2013 einen Länderbericht zum EU-Projekt "Jugendliche im Strafvollzug" erstellt (http://bim.lbg.ac.at/sites/files/bim/Gewaltschutz%20im%20Jugendvollzug%20Brosch%C3%BCre%202013.pdf ). Dabei wurden jugendliche Häftlinge in die Projektgruppen einbezogen und konnten ihre eigenen Erfahrungen einbringen. Es wurden daraus Empfehlungen für Politik und Justiz abgeleitet und auch in einer zweiten Phase die Umsetzung dieser Vorschläge probiert. Beispielhaft seien hier einige Empfehlungen der Projektgruppe aufgezählt: bessere Lebensbedingungen für Jugendliche, bessere Jobperspektive nach der Haft, Vorbereitung auf das Leben nach der Haft, weniger aggressives Verhalten der Justizwache, mehr Interaktionen mit Häftlingen etc. Die gemeinsame Empfehlung der Projektpartner (Seite 21) enthält ua. auch Forderungen nach einem spezifischen Jugendgerichtsbarkeitssystem, nach Überprüfung der Eignung von Justizwache-Beamten, Trainings, effektivere Beschwerdemöglichkeiten.

In den Beobachtungen wird berichtet, dass Drogen im Gefängnis leicht zugänglich sind, und von Jugendlichen genutzt werden, um die langen einsamen Einschlusszeiten zu ertragen. Es wird ebenfalls von gewaltsamen Übergriffen und dem starken Bedürfnis nach mehr sozialer Interaktion berichtet.

Mittlerweile wurde von Seiten des BMJ schon einige Maßnahmen getroffen, zB Ausbau der Sozialnetzkonferenz, um Haft für Jugendliche zu vermeiden. Dennoch sind nach wie vor Jugendliche von den von der Projektgruppe berichteten Umständen betroffen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Ist dem BMJ dieser Länderbericht bekannt?

2.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht gesetzt?

3.    Ist dem BMJ bekannt, dass Drogen im Strafvollzug, insbesondere im Jugendstrafvollzug, leicht zugänglich sind?


4.    Wie wird sichergestellt, dass Drogen nicht in die Justizanstalten gelangen?

5.    Wie erklären Sie sich, dass Drogen in einer Justizanstalten für Jugendliche zur Verfügung stehen: Welche Personen wirken Ihrer Erfahrung nach an der Beschaffung von Drogen in den Justizanstalten mit?

6.    Welche Trainings müssen Justizwache-Beamte derzeit absolvieren um Jugendliche in Haft zu betreuuen?

7.    Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es derzeit für Jugendliche in Haft?

8.    Gibt es Pläne, wie in dem Bericht befürowrtet, die Jugendgerichtsbarkeit wieder einzuführen?

9.    Wenn ja, in welche Richtungen und in welchem Zeitraum bewegen sich diese Pläne?