7177/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung des Bonus/Malus im öffentlichen Dienst

 

Die Umsetzung des Bonus/Malus für den öffentlichen Dienst ist - auf Grund des komplizierten Gesetzes - kompliziert und bedarf einiger Klarstellungen. Problematisch ist, dass der einzige Arbeitgeber von Vertragsbediensteten auf Bundesebene der Bund selbst ist. Die für den Bund geltende Branchenquote ergibt sich aus der ÖNACE-Klassifizierung. Gemäß Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2016 ist zur Bestimmung der Branche der ÖNACE-Zweisteller heranzuziehen. Der größte Teil der Vertragsbediensteten des Bundes würde in die Branche O 84 "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" fallen. Damit ist aber nicht geklärt, ob der Bund als Dienstgeber auch in anderen Branchen auftritt und dort dann nur die Dienstnehmer bzw. Vertragsbediensteten die zur jeweiligen Branche hinzuzuzählen sind, zur Berechnung der spezifischen Dienstgeberquote für die jeweilige ÖNACE-Klassifikation herangezogen werden. Denn auch in den ÖNACE-Zweisteller P 85 "Erziehung und Unterricht" wird ein großer Teil an Vertragsbediensteten des Bundes aufscheinen.



Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie wird der Bonus/Malus für Ältere Arbeitnehmer_innen auf Vertragsbedienstete des Bundes angewendet werden?

2.    Werden alle Vertragsbediensteten des Bundes einer einzigen Branche zugeordnet?

3.    Werden Teile der Vertragsbedienstete des Bundes in andere Branchen zugeteilt?

4.    Wenn ja, welche Vertragsbedienstetengruppen werden nicht der ÖNACE-"Zweisteller"-Branche O 84 "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung zugeteilt sein? (Welche spezifischen Gruppen an Vertragsbediensteten des Bundes)


5.    Wie würde sich eine Verteilung von Vertragsbediensteten des Bundes auf mehrere Branchen auf die Dienstgeberquote auswirken?

6.    Würde eine Zuteilung des Bundes als Dienstgeber in mehrere Branchen gem. ÖNACE-"Zweisteller" dazu führen, das bei Unterschreitung einer Branchenquote gem. § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG für alle aufgelösten Vertragsbedienstetenverhältnisse des Bundes eine doppelte Auflösungsabgabe zu leisten ist, oder nur für jene Vertragsbediensteten des Bundes die der jeweiligen ÖNACE-"Zweisteller"-Branche zuzuordnen sind?

7.    Würde die Zuteilung gem. Frage 6 dazuführen, dass wenn in einer Branche der Bund die Branchenquote überschreitet er für alle Vertragsbediensteten einen geringeren FLAF-Beitrag zu leisten hätte, oder nur für jene Vertragsbediensteten die einer spezifischen Branche zuzuordnen sind?

8.    Welche anderen Dienstgeber, abgesehen vom Bund selbst, werden der ÖNACE-Branche O 84 "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" zugeteilt?

9.    Welche Interessensvertretung würde zur Beratung des Bundes gem. § 31 Abs. 15 ASVG in Betracht kommen?