7182/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Aufsichtsräte

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung - also den Vorstand - zu überwachen (§111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat (oder einzelne Mitglieder) vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Der Aufsichtsrat kann die Bücher der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände prüfen oder prüfen lassen. Der Aufsichtsrat kann Hauptversammlungen einberufen.

Eine Reihe von Geschäften (z.B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften) sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten.

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand.

(Quelle: de.wikipedia.org)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesministerin für Gesundheit folgende

Anfrage

1.    Wie viele, bzw. welche Mitglieder Ihres Ressorts, Kabinetts, bzw. nachgeordneter Dienststellen, waren / sind seit 2013 als Aufsichtsräte tätig? (aufgegliedert nach Personen, Firmen/Gesellschaften, sowie Jahren)

2.    Erhalten /erhielten diese Personen Gehälter, finanzielle Entschädigungen, Spesen, Funktionsgebühren oder dergleichen für ihre Tätigkeiten als Aufsichtsräte?

3.    Wenn ja, wer?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe?