7216/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bereitschaftsgrad der Exekutive

Angesichts der Terroranschläge in Frankreich und der Terrorgefahr in ganz Europa, erscheint die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Exekutive hinterfragenswert.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1)            Wie viele Exekutivbeamte können im Ernstfall für einen "Terroreinsatz" aktiviert werden (aufgegliedert nach Einheiten, Sonder- und Spezialeinheiten, sowie Bundesländern)

2)            In welchem Zeitraum sind diese Exekutivbeamten voll Einsatzbereit?

3)            Wie viele und welche Polizisten sind derzeit mit einer entsprechenden Schutzausrüstung (Geschossschutzhelm, Geschossschutzweste, Langwaffe [MP 88, STG 77], Munition, etc.) ausgestattet? (aufgegliedert nach Einheiten, Sonder- und Spezialeinheiten, sowie Bundesländern)

4)            Sofern die unter Frage 1 genannten Polizisten in voller Schutzausstattung im "Terroreinsatz" stehen, steht dann den verbleibenden Regelkräften auf den Dienststellen ebenfalls noch ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung?

5)            Wie lange kann mit dem zur Verfügung stehenden Personal bzw. der Ausrüstung ein derartiger Einsatz, ohne Beeinträchtigungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im übrigen Bundesgebiet bzw. Bundesland, aufrecht erhalten werden?