7217/J XXV. GP
Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend persönliche Schutzausrüstung für Polizisten
Angesichts der derzeit angespannten und sich weiter verschlechternden Sicherheitslage beklagen Exekutivbeamte erneut die mangelnde, bzw. nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung.
Außer für wenige Beamte bei Sonder- bzw. Spezialeinheiten, sind beispielsweise Schnitt-, bzw. Stichschutzwesten für Exekutivbeamte nicht vorgesehen.
Beamte im Außendienst müssen sich zur eigenen Sicherheit derartige Westen privat organisieren und finanzieren, was bei kolportierten 800 € pro Weste keine unerhebliche finanzielle Belastung darstellt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1) Wie viele Exekutivbeamte sind derzeit mit einer dienstlichen Schnitt-, bzw. Stichschutzweste ausgestattet?
2) Sollen künftig alle Exekutivbeamte im Außendienst mit derartigen Schnitt-, bzw. Stichschutzwesten ausgestattet werden?
3) Wenn ja, wann?
4) Wenn nein, warum nicht?
5) Sollen Exekutivbeamten, welche sich privat mit derartiger persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet haben, die dafür angefallen Kosten refundiert werden?