7222/J XXV. GP

Eingelangt am 25.11.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an die Bundesministerin Inneres

betreffend Gewalt in Bundesbetreuungsstellen

Ende Oktober 2015 berichteten die Medien von einer Mitteilung des UNHCR, welche betonte, dass Frauen und Kinder bei ihrer Flucht nach Europa laut einem erhöhten Risiko von sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt sind. Besonders Aufnahmezentren seien Tatorte sexueller Gewalt, ebenso aber auch Bahn- und Busstationen, Parks oder Straßenrände. Besonders gefährdet seien Mädchen, die ohne Begleitschutz von Erwachsenen unterwegs seien. Aus diesem Grund appellierte das UNHCR an alle nationalen Behörden in Europa, den Schutz für Frauen und Kinder auf den Fluchtrouten und in den Quartieren zu verstärken.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viel speziell geschultes Personal zur Betreuung von Opfern von Gewalt gibt es in den Bundesbetreuungsstellen? Bitte um Aufgliederung nach Betreuungsstelle.

2.    Kommt es in regelmäßigen Abständen zur Fort- und Weiterbildung des Betreuungspersonals in Hinblick auf Gewaltprävention und psychologische Betreuung von Opfern von Gewalt?

a.    Wenn ja, in welchen Abständen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Welche erforderliche medizinische und sonstige Hilfe wird Opfern von Gewalt in den Bundesbetreuungsstellen gewährt?

4.    Welche Angebote für geeignete psychologische Betreuung für Opfer von Gewalt gibt es in den Bundesbetreuungsstellen?

5.    Wird Opfern von Gewalt in den Bundesbetreuungsstellen abgesehen vom anwesenden Betreuungspersonal qualifizierte Beratung angeboten?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

6.    Welche Rehabilitationsmaßnahmen sind für Opfer von Gewalt in den Bundesbetreuungsstellen vorgesehen?


7.    Welche Maßnahmen trifft das BMI, um den Appell des UNHCR, den Schutz für Frauen und Kinder auf den Fluchtrouten und in den Quartieren zu verstärken, nachzukommen?