7223/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verhinderung gefälschter Rufnummernanzeigen

 

Im Zuge der 168. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 30. Oktober 2015 wurde folgender Antrag eingebracht:

 

„Grundsätzlich sollte bei Telefonverbindungen die Rufnummer des Anrufers übertragen und beim angerufenen Teilnehmer am Display des Telefons angezeigt werden. Damit ist sichergestellt, dass der Anrufer zurückgerufen werden kann bzw. identifizierbar ist. Dies ist auch gesetzlich in der Kommunikationsparameter- und Mehrwertdienste-Verordnung 2009 (KEM-V 2009) als Grundsatz vorgesehen. Technisch besteht jedoch die Möglichkeit, diese mitgesendete Nummer zu fälschen und die angerufene Person damit zu täuschen. Aus der Beratungspraxis und Medienberichten ist bekannt, dass gefälschte Rufnummernanzeigen für Betrugsversuche und unerlaubte Telefonwerbung genutzt werden. Die Missbrauchsmöglichkeiten sind vielfältig und bestehen insbesondere in der Verschleierung oder Vortäuschung einer falschen Identität des Anrufers durch Anzeige einer nicht existierenden oder einer dem Anrufer vertrauen Telefonnummer (z.B. Verwandter, Bank, Behörde usw.). Private Nutzer bzw. Verbraucher wissen kaum um diese Missbrauchsmöglichkeiten Bescheid. Dagegen ist Telekommunikations-Providern und Behörden diese Problematik seit langem bekannt, trotzdem wurden bisher keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Nutzer gesetzt. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen können Rufnummernfälschungen offensichtlich nicht verhindern, zudem ist nach vorliegenden Informationen die Verfolgung der Täter schwer bis unmöglich. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Schwarzmarkthandels mit Konsumentendaten einschließlich Telefonnummern sowie einer zunehmenden Kriminalität über Fernkommunikationsmittel besteht dringender Handlungsbedarf.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

ANFRAGE

 

1.    Sehen Sie aufgrund der geschilderten Problematik im Zusammenhang mit den Missbrauchsmöglichkeiten der Rufnummernfälschung gesetzlichen Handlungsbedarf?

2.    Wenn ja, inwiefern?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Maßnahmen wurden Ihrerseits bisher gegen diesen kriminellen „Geschäftszweig“ getroffen?

5.    Gab es Beschwerden seitens der Verbraucher in diesem Zusammenhang?

6.    Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Schaden für jene Verbraucher ein, welche Opfer von „Rufnummernfälschern“ wurden?