7228/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Strengere Regeln für Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich

 

Folgendes konnte man am 05.08.2015 auf der Webseite des „EU-Umweltbüro“ lesen:

„Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich dürfen bald nur noch von speziell ausgebildeten Personen verkauft werden. Das sieht eine Novelle zur Pflanzenschutzmittelverordnung vor, informiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). HobbygärtnerInnen können Pflanzenschutzmittel künftig nur mehr im Fachhandel erwerben. Eine Abgabe im Lebensmitteleinzelhandel oder in Form der Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Die Mittel müssen eigens für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sein und dürfen keine schwerwiegenden gefährlichen Eigenschaften aufweisen. Pflanzenschutzschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich müssen so beschaffen sein, dass sie ohne spezifische Kenntnisse sicher verwendet werden können. Diese Mittel müssen speziell für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich gekennzeichnet sein. Ab 26. November 2015 müssen alle Personen, die im Fachhandel Pflanzenschutzmittel verkaufen oder Kunden beraten, eine fachspezifische Ausbildung absolviert haben und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen. In jedem Fall muss eine entsprechend ausgebildete Person im Unternehmen während der Geschäfts- und Betriebszeiten anwesend sein. So soll gewährleistet werden, dass alle HobbygärtnerInnen bestmöglich über die sachgerechte Anwendung sowie die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgeklärt werden. Ziel ist auch eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Verwendung solcher Produkte. Um eine flächendeckende Schulung aller Pflanzenschutzmittelverkäufer in Bau- und Gartenmärkten zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bereits 2014 ein umfassendes Schulungsprogramm mit Direktkursen sowie „Train-the-Trainer“-Ausbildungen entwickelt. Auch ein „E-Learning-System“ steht zur Verfügung. Dadurch war es dem BAES möglich, bisher mehr als 2.500 Personen über die Rechtsgrundlagen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu schulen.“

(http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=eunews&id=5195)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche Pflanzenschutzmittel sind von der neuen Regelung betroffen?
  2. Wie stellten sich die fachspezifischen Ausbildungen im konkreten dar?
  3. Wie hoch sind die Kosten für die fachspezifischen Ausbildungen?
  4. Wer führte die fachspezifischen Ausbildungen durch?
  5. Wie viele Personen, welche im Fachhandel Pflanzenschutzmittel verkaufen oder Kunden beraten, haben an dieser Ausbildung teilgenommen?
  6. Wer kommt für die Kosten der Ausbildungen auf?