7233/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Fall Oliver“

 

Der Kindesentführungsfall Oliver Weilharter beschäftigt nun schon seit fünf Jahren Gerichte und die Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang ist evident, dass es zu schwerem Versagen innerhalb des österreichischen Behördenapparats gekommen ist, - vor allem im Bundesministerium für Justiz und im Außenministerium. Und das mit Wissen und Willen der jeweils politisch verantwortlichen Minister.

 

 

Der gegenständliche „Fall Oliver“ ist dem Bundesminister für Justiz wohl bekannt:

Im August 2010 wurde von Herrn Dr. Robert Fucik, dem Leiter der Zentralbehörde, ein ungültiger ESÜ-Antrag angenommen.1

Die legale Grundlage für einen solchen Antrag - eine Gerichtsentscheidung - hat gefehlt. Der ESÜ-Antrag enthielt weiters falsche Angaben betreffend der Staatsbürgerschaft des Kindes2.3Daher hätten in Österreich wohl überhaupt keine Verfahren begonnen werden dürfen und hätte der ESÜ-Antrag zurückgewiesen werden müssen.

Der Kindesvater hätte schon im August 2010 dazu aufgefordert werden müssen, sich, wie vom Gesetz vorgeschrieben, an das österreichische Jugendamt zu wenden.

Anstelle dessen wurde der nachweislich ungültige ESÜ-Antrag von der Zentralbehörde ungeprüft an die Gerichte in Österreich weitergeleitet, mit der Konsequenz, dass sich die falschen Angaben aus diesem Antrag durch alle österreichischen Gerichtsurteile und die gesamte Dokumentation ziehen.

Dem BMJ war sehr wohl bekannt, dass auch der dänische Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft, Herr Stefan Reinel, das dänische Jugendamt (Statsforvaltningen) im Juli 2010, schon einen Tag nach der rechtmäßigen Abmeldung des Kindes im dänischen Melderegister, darauf aufmerksam gemacht hat, dass die internationale Zuständigkeit für diesen Fall in Dänemark nicht gegeben ist, der Kindesvater sich an die zuständigen österreichischen Behörden wenden müsse, und hat dieser auch erklärt, dass es in Dänemark gängige Praxis (‚in praxis’) ist, die Obsorge an den dänischen Staatsbürger zu übertragen (‚Staevnsbinde’), um den ausländischen Elternteil an Dänemark zu binden, es ihm also unmöglich zu machen, mit dem Kind das Land zu verlassen.4

Wie vom österreichischen Gericht am 8. 11. 2010 bestätigt, liegt die internationale Zuständigkeit bei den österreichischen Gerichten, hat das Kind seinen legalen Wohnsitz in Österreich und hat die Kindesmutter von Geburt an die ununterbrochene alleinige Obsorge „ex lege“ für das Kind. Hierbei muss erwähnt werden, dass sowohl der dänische Staats- als auch der dänische Reichsadvokat bestätigt haben, dass die Kindesmutter niemals dänische Gesetze oder die Obsorge eines anderen verletzt hat. Auch die dänische Zentralbehörde hat in diesem Zusammenhang schon am 6. 9. 2010 in einem Schreiben an das österreichische BMJ bestätigt, dass es sich beim legalen Umzug der Kindesmutter nicht um, wie vom Kindesvater und Medien fälschlich verbreitet, eine Kindesentführung handeln würde. Widerlegt werden alle Anschuldigungen des Kindesvaters, zudem durch das Urteil des dänischen Richters vom 7. 9. 2010, der den legalen Umzug des Kindes nach Österreich, die alleinige Obsorge der Kindesmutter, sowie deren Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind - dessen Wohnsitz in Österreich, bestätigt.

Die Kindesmutter hat in den folgenden Jahren, die ungültigen dänischen Urteile, die dem Kindesvater nachträglich die Obsorge über das Kind in Dänemark übertragen haben, sowie entgegen der Regeln des HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) ergangen sind, angefochten. Bis dato haben die dänischen Behörden der Kindesmutter jedoch eine „Realitätsbehandlung“ - eine Abhandlung des Falles entsprechend der Fakten, sowie die Rückführung des Kindes an dessen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthaltsort (habitual residence) in Graz, Österreich, entgegen der geltenden Gesetze und Konventionen, systematisch verweigert.5

In einem vorgezogenen Eilverfahren wurde am 22. 12. 2010 in Dänemark - ohne die internationale Zuständigkeit der dänischen Behörden - von einer Retsassessorin (das ist keine Richterin und somit laut dänischem Gesetz – wie auch vom dänischen Höchstgericht bestätigt - auch nicht mit dem Recht ausgestattet eine solche Entscheidung zu übertragen. Dies bedeutet, dass in der Folge die Entscheidung vom 22. 12. 2012 laut dänischem Gesetz ungültig ist) dem Kindesvater nachträglich die alleinige Obsorge für das Kind übertragen, welches niemals zuvor beim Kindesvater gewohnt hat und dieser auch keine Besuchsrechtsordnung hatte, welche laut dänischem Recht die legale Grundlage für ein solches Ansuchen darstellt.

Schon in einem Schreiben vom 18. 4. 2011 an das BMJ, wurden vom hochrangigen dänischen Beamten Nikolaj Krohn-Rasmussen (Leiter der dänischen Zentralbehörde), der Kindesmutter, wider besseren Wissens und ohne jegliche legale Grundlage 4 Jahre in Haft angedroht, sollte sie das Kind nicht an Dänemark zurückgeben. Dies obwohl er selbst bereits am 6. 9. 2010 in einem Schreiben an das BMJ schriftlich bestätigt hat, dass das HKÜ in diesem Fall nicht zutrifft und ihm das Urteil vom 7. 9. 2010, welches unter anderem die legale Ausreise und alleinige Obsorge der Kindesmutter – auch nach dänischem Recht - bestätigt, vorlag.6

Vom BMJ wurde es nicht nur unterlassen, eine rechtliche  Begründung für eine derartige Androhung von Dänemark zu verlangen, sondern es wurde unterlassen, darauf hinzuweisen, dass Österreich seit dem 17. 7. 2010 für das minderjährige Kind die internationale Zuständigkeit hat und dies auch von dänischer Seite (Gerichtsbeschluss vom 7. 9. 2010), bestätigt wurde. Es wurde vom BMJ unterlassen, die dänische Seite darauf hinzuweisen, dass die Kindesmutter ununterbrochen die alleinige Obsorge „ex lege“ für das Kind seit dessen Geburt hatte und hat und im Juli 2010 unter Einhaltung aller Gesetze, dänischer sowie auch internationaler, völlig legal zurück nach Österreich gereist ist; sie hat wie vom Gesetz vorgeschrieben, ihr Kind umgehend im österreichischen Melderegister registrieren lassen.7

Ausdrücklich festzuhalten ist an dieser Stelle nochmals, dass das Kind, wie aus der Dokumentation der dänischen Behörden ersichtlich, von der Kindesmutter am 17. 7. 2010 legal vom dänischen Melderegister abgemeldet wurde. Demnach wären alle danach ergangenen dänischen Entscheidungen mangels internationaler Zuständigkeit wohl als ungültig anzusehen.

Im Zuge dessen, dass die Kindesmutter sich gegen die in Dänemark, entgegen aller Gesetze ungültige Übertragung der Obsorge an den Kindesvater am 24. 8. 2010, also nachträglich und nach dem legalen Umzug nach Österreich, gewehrt hatte, wurden seitens eines österreichischen Diplomaten wider besseren Wissens undokumentierte Informationen über die Kindesmutter und den Entführungsfall, an die Medienvertreter weitergegeben. Der Fall, bei dem es sich um einen Entführungsfall handelt, wurde von österreichischen Behördenvertretern des BMJ, als „Obsorgefall“ beschrieben oder als solcher abgetan. Tatsache ist, dass der Kindesvater wegen schwerer Nötigung und Kindesentführung rechtskräftig verurteilt worden ist.8

Die damalige Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Beatrix Karl, war über diesen Fall informiert.

Trotz zweier Stalking-Anzeigen im Jahr 2011 und 2012, aus welchen auch deutlich hervorging, dass die Kindesmutter bedroht und das Kind entführt werden sollte, verblieb die österreichische Justiz untätig.

Der des Stalkings Verdächtige wurde von den zuständigen Behörden damals nicht einmal vorgeladen, dies trotz wiederholter Besuche in Österreich.

Am 3. 4. 2012 wurde das damals fünfjährige Kind von seinem Kindesvater, unter Ausübung von Selbstjustiz sowie gewaltsam und mit Hilfe von Komplizen vor dem Kindergarten entführt. Für diese Tat wurde der Entführer am 9. 10. 2013 vom OLG Graz rechtskräftig für schwere Nötigung und Kindesentführung verurteilt.9

Nach dem entführten Kind wurde zwar im Schengen-System gefahndet, jedoch keine Fahndung auf Interpol eingeleitet. Nach dem Täter wurde per europäischem Haftbefehl gefahndet.

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass in der Folge und bis dato alle anderen involvierten Ministerien, laut Information der Kindesmutter, stets mit dem BMJ Rücksprache hielten, welches ein entsprechendes Engagement von Politikern und Beamten offenbar zu verhindern wusste, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Fahndung durch das BMI (Schengen und Interpol), die Einhaltung des § 162 ABGB von allen dafür zuständigen Beamten und Ministerien, sowie einen entsprechend diplomatischen Einsatz für die Rückführung dieses entführten Kindes.10

Anfang 2013 wurde an die Kindesmutter ein Email (vom LKA Schleswig Holstein an die Polizei in Graz) datiert mit 4. 4. 2012 – schon einen Tag nach der Entführung – übermittelt, aus welchem klar hervorgeht, dass sowohl die österreichische als auch die dänische Regierung offenbar involviert waren. Es findet sich dort die Mitteilung: „In dieser Angelegenheit haben sich ja scheinbar beide Regierungen eingeschaltet; somit werden dort auf diplomatischem Wege Absprachen getroffen. Die Polizeiführung ist sehr sensibel mit Auskünften, um keine diplomatischen Irritationen herbeizuführen“ und es ist auch daher davon auszugehen, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt (oder schon vorher) zu Absprachen gekommen sein muss.

Das wird auch durch ein ebenfalls am 4. 4. 2012 in Dänemark veröffentlichtes Interview mit dem dänischen Politiker Ole Haekkerup bestätigt, welcher öffentlich Verständnis für die Tat des Kindesvaters bekundet und mitteilt, dass er darauf hofft, dass die österreichischen und dänischen Behörden eine Lösung in diesem Fall finden werden. Hierzu ist zu bemerken, dass es sich dabei um den Ehemann der für den Fall zuständigen dänischen Sozialministerin und später auch als für den Fall zuständige Justizministerin Karen Haekkerup – die mit dem Fall bestens vertraut war – gehandelt hat.11

Dänemark hat die Regeln des HKÜ Verfahrens nachweislich nicht eingehalten, doch seitens der österreichischen Zentralbehörde wurde diesbezüglich fast ein Jahr lang nichts unternommen.

Erst am 18. 2. 2013, einen Tag bevor in Dänemark über eine Zulassung zum Höchstgericht entschieden wurde, schickte der Leiter der österr. Zentralbehörde schlussendlich ein Schreiben an Dänemark.12

Auch die den zuständigen Beamten im BMJ bekannte Tatsache, dass das Kind am 5. 9. 2012, bei einem kurzen Treffen mit der Kindesmutter, schon schwer traumatisiert war, hat es das BMJ unterlassen, die unverzügliche Rückgabe des Kindes einzufordern.13

Unverständlicherweise wurde auch die Fahndung nach dem Kind im Schengensystem und auf Interpol aufgehoben. Laut Chefinspektor Stefan Mayer vom BMI ist eine Fahndung laut österreichischem Gesetz nicht zulässig, weil der Aufenthaltsort des Kindes angeblich bekannt wäre. Die Aufhebung der Fahndung erfolgte nach Rücksprache mit dem zuständigen Beamten im BMJ.

Tatsache ist, dass das entführte Kind nie an den von Dänemark angegebenen Adressen angetroffen oder gesehen werden konnte. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Handlungsweise der österreichischen Behörden und Beamten und der Verweis auf das Sicherheitspolizeigesetz, im Widerspruch mit § 162 ABGB steht. 

Im November 2014 musste die Kindesmutter aus den dänischen Medien erfahren, dass der Leiter der österreichischen Zentralbehörde laut Aussage des persönlich daran beteiligten Journalisten Janus Bakrawi, 8 Monate lang und ohne Wissen der Kindesmutter, mit der dänischen Beamtin Merethe Johansen von der dänischen Zentralbehörde und den Helfern des Entführers, ein sogenanntes „Mediationsangebot“ ausgearbeitet hat.

Von diesem Mediationsangebot gibt es drei unterschiedliche Versionen: mit Datum, ohne Datum, und mit verschiedenen Signaturen.

Das „Mediationsangebot“ beinhaltet im Briefkopf sowohl das offizielle Logo des österreichischen Justizministeriums als auch jenes des dänischen Justizministeriums.14

Das sogenannte „Mediationsangebot“ wurde, zusammen mit einem in Wien aufgenommen Interview mit dem Leiter der österr. Zentralbehörde, in Dänemark gezeigt. In der selben Sendung wurde auch auf ein Schreiben des österreichischen BMJ verwiesen, das bestätigen soll, dass der Staat Österreich das Kind aufgegeben habe und falls es die Kindesmutter entführen würde, es sofort nach Dänemark zurückgegeben werden würde.15 Diese Aufnahmen wurden von den „Helfern“ des Kindesvaters – das Team um Janus Bakrawi gemacht – welche nachweislich dänischen Eltern anbieten, Kinder nach Dänemark „zurückzuentführen“.16 Daraus ist wohl zu erkennen, dass der Leiter der österreichischen Zentralbehörde nachweislich ohne Wissen der Kindesmutter Gespräche betreffend des Kindes geführt und vermutlich so gehandelt hat, als wäre er der Obsorgeberechtigte für dieses entführte Kind.17

Am 17. 04. 2015 konnte die Kindesmutter ein kurzes Gespräch mit Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter führen, in Anwesenheit von Frau Mag. Zimmerer, seiner Assistentin.

Bei diesem Gespräch stellte sich leider heraus, dass keiner der beiden die Fakten dieses Falles wirklich und schon gar nicht im Detail kannte. Die Kindesmutter musste die beiden Anwesenden, unter anderem sogar über die Tatsache informieren, dass der Kindesvater am 9. 10. 2013 wegen schwerer Nötigung und Kindesentführung verurteilt worden war.

Frau Mag. Zimmerer wollte der Kindesmutter erklären, dass der Leiter der Zentralbehörde des BMJ sich im gesamten Fall richtig verhalten hätte, und es würden keine Versäumnisse seitens des BMJ vorliegen.

Man sicherte der Kindesmutter zu, sich um umgehenden Kontakt zwischen dem Kind und ihr zu kümmern. Doch bis heute ist nichts dergleichen geschehen.

Ebenso ignoriert man seitens des BMJ bis dato auch die von der Kindesmutter angesprochene offene juristische Problemstellung des „Dauerdeliktes“ der systematischen ungesetzlichen Zurückhaltung des Kindes durch den Entführer, sowie die Tatsache, dass nach dem entführten Kind nicht (mehr) gefahndet wird.

In der Folge kam es am 18. 6. 2015 zu einer telefonischen Rückmeldung von Frau Mag. Zimmerer, in welcher das Verlangen der Kindesmutter, eine schriftliche Stellungnahme und Dokumentation über die von Frau Mag. Zimmerer getätigten Aussagen zu bekommen, abgelehnt wurde.

Frau Mag. Zimmerer teilt in diesem Telefonat unter anderem mit, dass der österreichische Botschafter in Dänemark mit dem Kindesvater in Kontakt gestanden hätte und nun versucht werden würde, mit diesem wieder in Kontakt zu treten, um Oliver Gespräche mit seiner Kindesmutter zu ermöglichen.

Laut Auskunft eines hochrangigen diplomatischen Beamten gegenüber der Kindesmutter wäre es durchaus möglich, dass das BMJ von Dänemark verlangt, den gegenständlichen Fall endlich den Fakten und den gültigen Gesetzen entsprechend vom dänischen Höchstgericht behandeln zu lassen.

Vom Europäischen Parlament wurde 2015 in Genf eine Studie mit dem Titel „Cross-border parental child abduction in the European Union“ veröffentlicht. Hierin wird an verschiedenen Textstellen mehrfach auf den Fall der gegenständlichen Anfrage Bezug genommen, wider besseren Wissens jedoch auf Basis diverser Fehlinformationen durch das BMJ.18

Die Fragen 1. bis 13. beziehen sich auf den Zeitraum 2010 bis 2011.

Die Fragen 14. bis 29 beziehen sich auf den Zeitraum 2012.

Die Fragen 30. bis 36. Beziehen sich auf den Zeitraum 2013 bis 2014.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten, an den Bundesminister für Justiz nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Unter welchen Bedingungen kann es überhaupt vorkommen, dass ein ungültiger ESÜ-Antrag offenbar ungeprüft von der Zentralbehörde im BMJ angenommen wird und an das Gericht weiter geleitet wird?

2.    Warum wurde der Antrag überhaupt angenommen, obwohl ein dänischer Gerichtsbeschluss der angeblichen Obsorge für den Kindesvater fehlte?

3.    Warum wurde nachweislich keine Dokumentation für die angebliche dänische Staatsbürgerschaft des Kindes (welche das Kind ex lege nicht hat) verlangt?

4.    Wie rechtfertigt das BMJ nun die nachweislich falsche Darstellung, die sich aus diesem Umstand ergibt und in der Folge in allen österreichischen Gerichtsurteilen von einer angeblichen Doppelstaatsbürgerschaft für das Kind gesprochen wird?

5.    Wer bezahlt letztendlich die Kosten für diese sich daraus ergebenden Verfahren?

6.    Warum hat das BMJ nicht auf die Zuständigkeit der österreichischen Behörden, die seit dem 17. 7. 2010 vorliegt, hingewiesen, trotzdem auch die dänischen Behörden am 6. und  7. 9. 2010 bestätigt haben, dass die alleinige Obsorge der Kindesmutter zukommt und diese legal aus Dänemark mit ihrem Kind ausgereist ist?

7.    Warum hat man kommentar- und tatenlos hingenommen, dass der Kindesmutter vier Jahre Haft ohne jegliche legale Grundlage angedroht wurden, für eine angebliche Tat, die sie nie begangen hat?

8.    Warum wurde seitens des BMJ bezüglich dieses Schreibens vom dänischen Leiter der Zentralbehörde niemals die entsprechende Dokumentation verlangt?

9.    Warum wurden seitens eines hochrangigen österreichischen Diplomaten in diesem Punkt falsche Informationen an die Medienvertreter weitergegeben?

10. Um welchen hochrangigen österreichischen Diplomaten handelt es sich hier? Warum wird der Kindesmutter diese Information verweigert?

11. Welche Konsequenzen wird diese Weitergabe von Fehlinformationen und somit einer vermutlichen Rufschädigung der Kindesmutter für diesen besagten Diplomaten zur Folge haben?

12. In welcher Art wird nun für die sich daraus ergebende notwendige Korrektur der österreichischen Urteile, in welchen das Kind fälschlicherweise als dänisch-österreichischen Doppelstaatsbürger bezeichnet wird (laut dänischem Staatsbürgerschaftsgesetz ist das Kind österreichischer Staatsbürger und wurde auch als solcher registriert) gesorgt?

13. Warum wurde das dänische Urteil vom 22. 12. 2010, das nachträglich und ohne internationale Zuständigkeit von einer dänischen „Retsassessorin“ ausgestellt wurde, unkommentiert vom BMJ akzeptiert, trotzdem schon am 8. 10. 2010 das Gericht in Graz der Kindesmutter die alleinige Obsorge ex lege als auch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bestätigt hat?

14. Warum wurde nach der Kindesentführung nicht umgehend eine Schengen- sowie Interpolfahndung eingeleitet und warum konnten die Täter mit dem Entführungsopfer offenbar ungehindert das Land verlassen? Warum wurden die möglichen Fluchtwege nicht sofort durch entsprechende Polizeipräsenz überwacht / die drohende Flucht unterbunden?

15. Mit welchen Personen von Behörden und Ministerien wurde hier diesbezüglich Rücksprache gehalten? (Bitte um eine genaue Auflistung!)

16. Da es im Schengen-Raum sehr wohl eine Ausweispflicht auf Aufforderung gibt – mit welchem Reisepass wurde das Kind am 3. 4. 2012 außer Landes gebracht?

17. Welche Konsequenzen gab es von Seiten der österreichischen Justiz wegen der offensichtlichen Nichteinhaltung der Gesetze für den Täter und welchen Reisepass/welche Reisepässe, den/die er laut eigener Aussage für das in Österreich wohnhafte Kind ausgestellt bekommen haben soll, hat dieser der österreichischen Justiz als Dokumentation in weiterer Folge vorgelegt?

18. Warum haben die österreichischen Behörden es in der Woche nach der gewaltsamen Entführung des Kindes akzeptiert, dass ein dänischer Polizeibeamter über die Medien ausrichten ließ, es ginge dem Kind gut?19

19. Warum wurde seitens des BMJ nicht entsprechend § 146 b ABGB (heute § 162 ABGB) alles in der Macht stehende getan und von Dänemark verlangt, das Kind an seinen rechtmäßigen Wohnsitz (in Österreich) zurückzuführen (HKÜ)?

20. Warum wurden seitens des BMJ hochrangige österreichische als auch internationale Diplomaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und der Ausschuss für Petitionen mit nachweislich falschen Informationen versorgt?

21. Warum wurden diese umfangreichen Falschinformationen trotz Aufforderung der Kindesmutter als auch der österreichischen Großeltern seitens des BMJ nie entsprechend den Fakten richtig gestellt?

22. Wann gedenkt das BMJ, diese schwerwiegenden Falschinformationen öffentlich richtig zu stellen, insbesondere sich mit einem Schreiben an alle jemals in dieser Sache involvierten Diplomaten und Abgeordneten (auch a.D.) des Europäischen Parlamentes und des Petitionsausschusses zu wenden?

23.  Zu diversen Auskünften: In welcher Form – auch immer – war das BMJ beziehungsweise Mitarbeiter am 3. und 4. April 2012 involviert, und haben sich in der Folge an den offensichtlichen Absprachen entsprechend dem Email vom 4. 4. 2012 an der Entführung indirekt beteiligt?

24. Welche weiteren Minister (und/oder Vertreter der Ministerien) waren an diesen Absprachen – wie aus der Email vom 4. 4. 2012 ersichtlich – noch beteiligt? (Bitte um eine genaue Auflistung und was war Gegenstand des vermutlichen Deals)

25. Wie oft hat sich die Frau Bundesministerin a. D. Beatrix Karl mit dänischen Ministern oder Beamten zu allfälligen Konsultationen getroffen und/oder kommuniziert?

26. Wann und wie oft hat sich die dänische Botschaft an das BMJ in gegenständlicher Sache gewandt? (Bitte um Auflistung der Gespräche: Inhalte und Daten)

27. Warum hat sich der Leiter der österreichischen Zentralbehörde in der Folge erst im Februar 2013 an Dänemark gewandt und mitgeteilt dass Österreich Interesse daran habe, dass der Fall vor dem dänischen Höchstgericht behandelt wird? (Bitte um genaue Auflistung der Daten, involvierten Personen und Inhalte der Gespräche)

28. Wie gedenkt das BMJ die vom Leiter der Zentralbehörde wider besseren Wissens publizierten Falschinformation in juristischen Zeitschriften (unter anderem in der iFamZ 2013, 107, S. 120) entsprechend zu korrigieren?

29. In conclusio, welche politischen Parteien und politischen Vertreter haben (seit 2010) Informationen zu diesem Fall beim BMJ eingeholt oder Rücksprache mit diesem gehalten? (Bitte um genaue Auflistung, Name, Inhalt)

30. Wie erklärt das BMJ, dass der Leiter der Zentralbehörde bei einer Beamtin des BMJ das Logo des gegenständlichen österr. Ministeriums anfordert, um es nach Dänemark weiterleiten zu können, damit die dortige dänische Beamtin es zur Bearbeitung des beabsichtigten sogenannten „Mediationsangebotesverwenden kann?

31. Wie konnte es das BMJ unterlassen, die Kindesmutter von den 8 Monate lange andauernden Verhandlungen (laut dänischem Journalisten) zu diesem „Mediationsangebot“ in Kenntnis zu setzen?

32. Warum musste die Kindesmutter erst durch eine Anfrage eines dänischen Medienvertreters von diesem besagten „Mediationsangebot“ erfahren?

33. Wie kann sich der Leiter der Zentralbehörde herausnehmen, an Stelle der obsorgeberechtigten Kindesmutter in solche Verhandlungen zu treten?

34. Wie kann es überhaupt passieren, dass es drei unterschiedliche Varianten dieses besagten „Mediationsangebotes“ gibt (mit Datum, ohne Datum, verschiedene Signaturen)?

35. Wie kann der Leiter der Zentralbehörde behaupten, am 7. 11. 2013 das besagte Schriftstück an die Kindesmutter übermittelt zu haben, trotzdem dies zum einen nachweislich nicht der Fall ist und dem der Kindesmutter vom Journalisten (der Journalist selbst hat dieses Schriftstück von der dänischen Großmutter erhalten) übermittelten Dokument die offizielle digitale Signatur des BMJ fehlt?

36. Warum hat die Staatsanwaltschaft, nachdem die Kindesmutter gezwungen war, den Leiter der Zentralbehörde für dessen Versäumnisse, die „Absprachen“ mit den Helfern des Täters ohne das Wissen der Kindesmutter, sowie die offensichtliche Dokumentfälschung und ungesetzliche Verwendung des Logos des BMJ anzuzeigen („Mediationsangebot“), einzig eine Anzeige (Aktenzeichen 26 St 6/14 k bzw. 21 UT 6/13x-1 ) gegen „Unbekannt“ und Dokumentfälschung bestätigt und alle weiteren Vergehen weder angeklagt noch untersucht, wo doch aus der von der Kindesmutter an die Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelten Dokumentation klar hervorgeht um wen und um welche Vergehen es sich handelt?20

37. Im Februar 2015 wurde das BMJ, respektive der Leiter der Zentralbehörde, von Herrn CI Mayer des BMI betreffend einer neuerlichen Fahndung nach dem entführten Kind kontaktiert – was war der genaue Gesprächsinhalt?

38. Laut den Aussagen von Frau Mag. Zimmerer, vom 18. 6. 2015 gab es Gespräche zwischen dem österreichischen Botschafter und dem Entführer: wann haben diese stattgefunden? Warum wurde es verabsäumt, die Kindesmutter über diese und deren Inhalt zu informieren?

39. Warum wurde es bis dato entgegen der Zusicherung im persönlichen Gespräch am 17. 4. 2015 verabsäumt, einen persönlichen Kontakt zwischen der Kindesmutter und ihrem entführten Kind herzustellen?

40.  Warum gibt es bis dato entgegen der Stellungnahme in besagtem persönlichen Gespräch keine Anklage des Dauerdeliktes der fortwährenden Zurückhaltung des Kindes?

41. Wie gedenkt der Herr BM für Justiz die in der vom Europäischen Parlament am 30. 1. 2015 in Genf veröffentlichte Studie mit dem Titel „Cross-border parental child abduction in the European Union“ falschen Informationen richtig zu stellen (unter anderem resp. S. 57, 66 – 67, 79, 135, 139, 299 – 300, 307 – 310, 312)?

42. Kann der Bundesminister für Justiz bestätigen, dass der Leiter der Zentralbehörde die Palermo Konvention eingehalten hat und den Tatbestand des Menschenhandels nicht erfüllt hat, indem er über das österreichische Kind verfügt und offensichtlich verhandelt hat?21

43.  Abschließend ergeben sich zu all diesen Vorgängen die folgenden Fragen für unsere Steuerzahler:  was hat die Behandlung dieses Falles am BMJ in Summe schon gekostet?

44. Wie hoch beziffert der geschätzte Bundesminister für Justiz den hierbei, durch die Fehlbehandlung, die im Jahre 2010 begonnen hat, entstandenen Schaden für die Republik im Allgemeinen?

45. Wie rechtfertigt es der Bundesminister für Justiz, dass unnötige Kosten für die Steuerzahler verursacht wurden/werden?

46. Wie will man gegenüber den Steuerzahlern für diesen finanziellen Schaden aufkommen?