7234/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Fall Oliver“

 

Der Kindesentführungsfall Oliver Weilharter beschäftigt nun schon seit fünf Jahren Gerichte und die Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang ist evident, dass es zu schwerem Versagen innerhalb des österreichischen Behördenapparats gekommen ist,  vor allem im Bundesministerium für Justiz und im Außenministerium. Und das mit Wissen und Willen der jeweils politisch verantwortlichen Minister.

 

Der gegenständliche „Fall Oliver“ ist dem Bundesminister für Europäische Angelegenheiten, Integration und Aussenbeziehungen wohl bekannt:

 

Das Kind wird am 27. 12. 2006, nach dänischem Recht als österreichischer Staatsbürger, in Dänemark geboren. Die Kindesmutter erhält eine Geburtsurkunde datiert mit 28. 2. 2007.1

 

Umgehend nach der Geburt, Anfang 2007, beantragt die Kindesmutter den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis für das Kind bei der zuständigen österreichischen Botschaft in Dänemark.2 Dabei lässt man die Kindesmutter im Glauben, ihr Kind würde nun „automatisch“ eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen.

Erst im Juli 2010, bei ihrem legalen Umzug nach Österreich3, erfährt die Kindesmutter, dass das Kind laut dänischem Gesetz nur als österreichischer Staatsbürger geboren ist und als solcher legal registriert wurde.4

Im August 2010 überträgt das dänische Jugendamt, nachträglich und ohne dafür die internationale Zuständigkeit oder die gesetzliche Grundlage zu haben, die alleinige Obsorge der Kindesmutter an den Kindesvater, einen dänischen Staatsbürger.5 Das BMEIA war über diese Vorgänge informiert und unterlässt es, die Kindesmutter sowohl über allfällige Konsequenzen eingehend zu beraten als auch entsprechend in Dänemark gegen die Verletzung von diversen Rechten des minderjährigen Kindes und der Kindesmutter zu intervenieren. Man hätte hier zumindest die dänischen Behörden auf die internationale Zuständigkeit Österreichs hinweisen und für das österreichische Kind eintreten sollen.

 

 

Am 3. 4. 2012 wurde das damals fünfjährige Kind von seinem Vater, unter Ausübung von Selbstjustiz sowie gewaltsam und mit Hilfe von Komplizen vor dem Kindergarten entführt. Für diese Tat wurde der Entführer am 9. 10. 2013 vom OLG Graz rechtskräftig für schwere Nötigung und Kindesentführung verurteilt.6

Nach dem entführten Kind wurde zwar im Schengen-System gefahndet, jedoch keine Fahndung auf Interpol eingeleitet. Nach dem Täter wurde per europäischem Haftbefehl gefahndet.

 

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass in der Folge und bis dato alle anderen involvierten Ministerien, auch das BMEIA, laut Information der Kindesmutter, stets mit dem BMJ Rücksprache hielten, welches ein entsprechendes Engagement von Politikern und Beamten offenbar zu verhindern wusste, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Fahndung durch das BMI (Schengen und Interpol), die Einhaltung des § 162 ABGB von allen dafür zuständigen Beamten und Ministerien, sowie einen entsprechend diplomatischen Einsatz für die Rückführung dieses entführten Kindes.7

 

Erst Anfang 2013 wurde an die Kindesmutter ein Email (vom LKA Schleswig Holstein an die Polizei in Graz) datiert mit 4. 4. 2012 – schon einen Tag nach der Entführung – übermittelt, aus welchem klar hervorgeht, dass sowohl die österreichische als auch die dänische Regierung offenbar involviert waren. Es findet sich dort die Mitteilung: „In dieser Angelegenheit haben sich ja scheinbar beide Regierungen eingeschaltet; somit werden dort auf diplomatischem Wege Absprachen getroffen. Die Polizeiführung ist sehr sensibel mit Auskünften, um keine diplomatischen Irritationen herbeizuführen“ und es ist auch daher davon auszugehen, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt (oder schon vorher) zu Absprachen gekommen sein muss.

Das wird auch durch ein ebenfalls am 4. 4. 2012 in Dänemark veröffentlichtes Interview mit dem dänischen Politiker Ole Haekkerup bestätigt, welcher öffentlich Verständnis für die Tat des Kindesvaters bekundet und mitteilt, dass er darauf hofft, dass die österreichischen und dänischen Behörden eine Lösung in diesem Fall finden werden. Hierzu ist zu bemerken, dass es sich dabei um den Ehemann der für den Fall zuständigen dänischen Sozialministerin und später auch als für den Fall zuständigen Justizministerin Karen Haekkerup – die mit dem Fall bestens vertraut war – gehandelt hat.8

 

 

Dass dieser Fall unter anderem ein diplomatischer ist, ist durch den damaligen Außenamtssprecher Peter Launsky-Tiefenthal bestätigt, der in einem Artikel im Kurier am 13. 4. 2012 9 zitiert wird: “Hohe Diplomatie. Auf diplomatischem Weg laufen Bemühungen, dass das dänische Justizministerium über den Antrag der Kindesmutter auf Rückführung des Kindes zügig entscheiden lassen wird.

“Oliver hat den Schutz eines österreichischen Staatsbürgers”, (...)“.10

Zudem erhält die Kindesmutter am 13. 6. 2012 eine Rückmeldung, in welcher es unter anderem heißt: „Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat gegenüber Dänemark bereits mehrfach auf diplomatischem Wege das große Interesse Österreichs an der raschen Klärung der Angelegenheit signalisiert."11

 

Allzu oft wird fälschlicherweise von einem „Obsorgeverfahren“ statt der tatsächlich stattgefundenen gewaltsamen Kindesentführung, um die es hier geht, gesprochen. So auch gegenüber den österreichischen Großeltern in einem Schreiben am 12. 7. 2012, unterzeichnet von Frau Botschafterin Mag. Elisabeth Ellison-Kramer vom BMEIA.12

Auch Vertreter des BMEIA, beschrieben den Fall in der Öffentlichkeit als „Obsorgefall“. Tatsache ist jedoch, dass der Kindesvater wegen schwerer Nötigung und Kindesentführung rechtskräftig verurteilt worden ist.13

 

Auch trotz der den zuständigen Beamten im BMEIA bekannten Tatsache, dass das Kind am 5. 9. 2012, bei einem kurzen Treffen mit der Kindesmutter, schon schwer traumatisiert war, hat es das BMEIA unterlassen, die unverzügliche Rückgabe des Kindes einzufordern.14

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Kindesmutter am 11. 06. 2014 Unterlagen aus Dänemark erhält, aus denen hervorgeht, dass es ihrem entführten Sohn sehr schlecht zu gehen scheint.15 Über das einst, vor seiner Entführung, sehr gut entwickelte Kind16 muss sie nun lesen, dass das ihr entführte Kind verhaltensoriginell ist, und erst mit 8 (!) Jahren die erste Klasse Volksschule besuchen wird. Von der Botschafterin, Frau Mag. Ellison-Kramer erfährt die Kindesmutter in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „ Hinsichtlich des Alters der Einschulung konnte ich u.a. nach Befassung der ÖB Kopenhagen in Erfahrung bringen, dass in Dänemark die Schulpflicht mit dem 6. Lebensjahr festgelegt ist (...) Der Besuch der 1. Klasse mit 7 Jahren ist daher nicht außergewöhnlich und bedeutet nicht die von Ihnen befürchtete Zurückstufung. (...)“17– dies, obwohl das entführte Kind zu diesem Zeitpunkt bereits fast 8 (!) Jahre alt ist und es weder in Österreich noch in Dänemark üblich ist, in diesem Alter erst eingeschult zu werden.18

Auch dieser offenbare Umstand veranlasst den „Engel von Dubai19, Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer, nicht, wenigstens zum damaligen Zeitpunkt – mehr als 2 Jahre später -, zum „Engel für Oliver“ zu werden und sich für das minderjährige Kind einzusetzen, um ihn an seinen rechtmäßigen Wohnsitz nach Graz zurückzuführen.

 

 

Die Willigkeit für dieses entführte Kind, österreichischer Staatsbürgerschaft, einzuschreiten, scheinen die unterschiedlichsten Beamten von sich sehr differenzierenden und oftmals sich widersprechenden Aussagen Dänemarks abhängig zu machen.

So heißt es zum Beispiel in einem Email an die Kindesmutter, unterzeichnet von Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer, am 17. 7. 2012, dass ein Kind die dänische Staatsbürgerschaft hätte, weil das Kind einen dänischen Vater hat und in Dänemark geboren wurde. Zudem wird darin klar, dass das Kind einen dänischen Reisepass besitzen würde und seitens Dänemark daher als dänischer Staatsbürger angesehen wird. Einmal führt die Mitarbeiterin des BMEIA aus, dass sich „Für die Unterstützung durch die ÖB Kopenhagen (...) auch bei einer Doppelstaatsangehörigkeit nichts“ ändert, um jedoch im folgenden Absatz auszuführen: „Handelt es sich allerdings um einen Doppelstaatsbürger, gilt grundsätzlich, dass die Vertretungsbehörde die konsularische Betreuung nur soweit ausüben kann, als dies der betreffende Staat zulässt. Behandelt der Empfangsstaat die betreffende Person ausschließlich als eigenen Staatsangehörigen und gestattet keinen Zugang, ist es schwierig, konsularische Betreuung durchzusetzen.“20

Die Kindesmutter informiert daraufhin das BMEIA in einer Email am 18. 7. 2012 21 sehr ausführlich über das dänische Staatsbürgerschaftsgesetz, woraus klar hervor geht, dass es keine legale Grundlage in Dänemark gibt, den der Kindesmutter dorthin entführten Sohn nun als dänischen Staatsbürger anzuerkennen.

Am 31. 7. 2012 informierte Frau Jörgensen vom dänischen Außenministerium, die dänische Botschaft in Wien darüber, dass sie in einem gesonderten Email einen Auszug aus dem CPR-Register 22 (dänisches Melderegister) an die dänische Botschaft in Wien senden würde und schreibt hier: „Olivers Eltern sind nicht und waren nie verheiratet, aber Oliver ist in Dänemark geboren und daher ist er dänischer Staatsbürger.“23 Diese Auskunft steht wiederum im Widerspruch mit dem dänischen Staatsbürgerschaftsgesetz, da ein Kind dessen Eltern nicht verheiratet sind, kein dänischer Vater registriert ist und auch keine gemeinsame Obsorge besteht, nach dänischem Recht in der Folge wohl als österreichischer Staatsbürger geboren und registriert wird.24

Am 30. 10. 2012 erhalten die österreichischen Großeltern des entführten Kindes eine Mail in der es wörtlich heißt: "Die ÖB KOPENHAGEN hat das dänische Justizministerium mit der Frage befasst, ob – und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage – Oliver die dänische Staatsangehörigkeit erworben hat. Das dänische Justizministerium hat der österreichischen Botschaft eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen, die auf den „Consolidated Act on Danish Nationality“ (siehe Beilage) verweist und deren Kernaussage ist: (...)“  Diese „Kernaussage“ im besagten „Consolidated Act“ trifft auf den entführten Jungen jedoch nicht zu, da es laut dänischem Staatsbürgerschaftsgesetz § 1 und § 2 KEINE automatische Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft gibt. De facto müsste der obsorgeberechtigte Elternteil, die Kindesmutter, um eine solche angesucht haben – dies hat sie nicht. Man konnte der Kindesmutter bis dato keine legale Dokumentation vorlegen, die bezeugt, dass Oliver eine doppelte Staatsbürgerschaft hätte.25

Am 1. 3. 2013 wird die Staatsbürgerschaft seitens des BMEIA wieder thematisiert und lässt Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer die Kindesmutter wissen: „Wenn die Vaterschaft zu einem Kind nach der Geburt des Kindes anerkannt oder nach dänischem Recht festgestellt wird, erwirbt das Kind die dänische Staatsangehörigkeit rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt“.26

Tatsache ist jedoch, dass die Bekanntmachung Nr. 422 (§ 1 und § 2), auf die sich die Argumentation des BMEIA stützt27, hinfällig ist, da zum Zeitpunkt der Geburt des entführten Kindes kein Vater registriert war.

Auch das seit 1. 9. 2015 in Kraft getretene neue Staatsbürgerschaftsgesetz bestätigt, dass für das Kind weder § 1 noch § 2 dessen angewandt werden können und daher die obsorgeberechtigte Kindesmutter um eine solche Staatsbürgerschaft ansuchen müsste.

Der Vollständigkeit halber wird darauf verwiesen, dass es eben erst seit Sommer 2015 durch eine Gesetzesänderung 28 die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft gibt.

Aus all diesen Gesetzesbestimmungen muss daraus geschlossen werden, dass das Kind ausschließlich österreichischer Staatsbürger ist. Daher ist zumindest § 162 ABGB anzuwenden und hätte seitens des BMEIA alles in der Macht stehende getan werden müssen - und muss, um das minderjährige Kind wieder an seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Graz zurückzuführen.

 

Es wird in diesem Fall verständlich, dass es zu „Absprachen“ zwischen den beiden Ländern gekommen sein muss, wenn man sich auf der einen Seite die bereits eingangs erwähnte Email vom 4. 4. 2012 (S. 2, FN 8) in Erinnerung ruft, und auf der anderen Seite die Dokumentation, welche die Kindesmutter aus Dänemark auf Grund ihrer „Akteneinsicht“ erhält, betrachtet. So liest man in einem Schreiben des dänischen Justizministeriums datiert 17. 1. 2013: "Nach Auffassung des Ministeriums besteht die unmittelbar drohende Gefahr, dass Dänemarks außenpolitische Interessen Schaden erleiden würden, wenn die Dokumente und die Informationen veröffentlicht werden."29

Weiters geht aus einem Schreiben des dänischen Außenministeriums vom 17. 10. 2014 hervor, dass selbst der damalige Außenminister, Herr BM a.D. Dr. Michael Spindelegger involviert gewesen sein muss. In besagtem Schreiben teilt man der Kindesmutter mit, dass ihr der Botschaftsakt 33, sowie andere Dokumente vorenthalten werden, da sie den Fall betreffende Gesprächsinhalte mit dem früheren österreichischen Außenminister und den dänischen Ministerien beinhalten und heißt es hierzu wörtlich: In Übereinstimmung mit dieser Bestimmung hat das Außenministerium, die Informationen aus dem Botschaftsakt 33 herausgenommen, die Gesprächspunkte mit dem österreichischen Außenminister beinhalten.”30

Zudem ist es wohl ein weiterer Hinweis auf mögliche “Absprachen”, wenn der Leiter der dänischen Zentralbehörde der Kindesmutter über das BMJ am 13. 4. 2012 ausrichten ließ, sie sollte den Antrag auf Rückführung des Kindes nach dem HKÜ zurückziehen.31

Des weiteren muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass anlässlich einer am 25. 2. 2014 in Dänemark ausgestrahlten Sendung mit dem Titel „Die entführten Kinder“, in welcher der „Fall Oliver“ einen Großteil einnimmt, seitens der ÖB in Kopenhagen mitgeteilt wird, die Sache zu „beobachten“.32 Am selben Tag informiert die dänische Beamtin Mette Langkjaer, ihre dänischen Kollegen per Email über einen Zeitungsartikel im Ekstrabladet (mit dem Titel „ Österreich verlangt Oliver nicht mehr ausgeliefert“), aus welchem klar hervorgeht, dass es eine „Vereinbarung“ gibt.33 In dieser Email wird angeführt, dass „ein Dokument unterschrieben worden ist, das bedeutet, dass Österreich nun anerkennt dass Oliver in Dänemark bleiben kann, sucht die Botschaft um Information an, in wie weit das Außenministerium mehr über die angesprochene Vereinbarung und das Dokument weiß, über die die Behörden in Österreich und Dänemark zur Übereinstimmung gekommen sein sollen.34 Fakt ist, dass die Kindesmutter keinerlei Informationen zu besagter Vereinbarung und den angeblich von Österreich und Dänemark unterschriebenen Dokumenten hat.

 

Am 28. 2. 2014 findet im BMEIA ein persönliches Gespräch zwischen der Kindesmutter (in Anwesenheit ihrer Anwältin Frau RA Mag. Britta Schönhart, der damaligen Europaabgeordneten, Frau MdEP a.D. Mag. Angelika Werthmann und ihrer Assistentin) mit den Botschafterinnen Frau Dr. Tichy-Fisslberger und Frau Mag. Ellison-Kramer statt. Man kam am Ende dieses Gesprächstermins überein, dass das BMEIA sich umgehend und aktiv dafür einsetzen werde, dass es 1. regelmäßige Skype-Telefonate zwischen der Kindesmutter und ihrem entführten Sohn geben werde, 2. ein persönliches Treffen der Kindesmutter und ihrem Sohn in der ÖB in Kopenhagen stattfinden werde und 3. das BMEIA sich aktiv für die Rückführung des Kindes an seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Graz einsetzen werde, unter Einbeziehung des dänischen Botschafters in Wien.

Bis dato ist, nachdem laut der Kindesmutter mit Vertretern des BMJ Rücksprache gehalten wurde, keine dieser Zusagen durchgesetzt worden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten, an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachfolgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Die Kindesmutter beantragt Anfang 2007 an der österreichischen Botschaft in Kopenhagen den Staatsbürgerschaftsnachweis für ihren neugeborenen Sohn, der ihr auch umgehend ausgestellt wird. Warum wird es hierbei seitens der österreichischen Vertretung unterlassen, die Kindesmutter über die gesetzliche Lage der Staatsbürgerschaft als österreichisches Kind in Dänemark zu informieren?

2.    Dem Kindesvater wurde entgegen der dänischen Gesetzeslage illegal und nachträglich die Obsorge in Dänemark übertragen, obwohl Dänemark keine internationale Zuständigkeit dafür hatte. Warum hat das BMEIA das Kind und die Kindesmutter nicht dahingehend unterstützt, sicherzustellen, dass Dänemark keine Verfahren ohne internationale Zuständigkeit durchführt?

3.    Warum hat sich das BMEIA in dieser Angelegenheit niemals an den EUGH gewandt?

4.    Warum schaltete sich nicht sofort der BM a.D. Dr. Michael Spindelegger in die Angelegenheit ein, um das am 3. 4. 2012 entführte Kind auf raschestem Wege an seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Graz zurückzubringen?

5.    Warum bleibt das BMEIA untätig, trotzdem Dänemark nachweislich die Haager Konvention, die Kinderschutzkonvention und die Istanbul-Konvention verletzt?

6.    Entsprechend der Email vom 4. 4. 2012 vom LKA Schleswig Holstein an die Polizei in Graz, was und zu welchem Zeitpunkt wusste man in den zuständigen Ministerien, also auch im BMEIA über die Entführung des Kindes? (Bitte um eine Auflistung aller involvierten Beamten und Mitarbeiter und die entsprechende Dokumentation)

7.    Entsprechend dem Kurier-Artikel vom 13. 4. 201235, was wurde seitens des BMEIA konkret zu diesem Zeitpunkt unternommen, um dem entführten Kind zu helfen, an seinen rechtmäßigen Wohnsitz nach Graz zurückzukehren?

8.    In einem Email am 13. 6. 2012 schreibt das BMEIA, es habe „bereits mehrfach (...) großes Interesse an der raschen Klärung der Angelegenheit signalisiert“. Wann wurde von wem und wie oft was „signalisiert“? (Bitte um eine genaue Auflistung)

9.    Was versteht das BMEIA unter „signalisiert“?

10. Was wurde in diesem Zusammenhang (Frage 8) konkret unternommen, um das entführte Kind nachweislich zu unterstützen?

11. Warum hat man seitens des BMEIA nicht in Dänemark ‚protestiert’, als die Fristen des HKÜ schon bei weitem überschritten waren?

12. Warum hat es das BMEIA unterlassen, Dänemark darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall Artikel 8 EMRK von den dänischen Behörden verletzt wird und sich die umgehende Rückführung des österreichischen Kindes an seine rechtmäßigen Wohnsitz in Graz ausbedungen?

13. Warum wurde seitens des BMEIA fälschlicherweise konstant von einem „Obsorgeverfahren“ gesprochen, obwohl es sich um eine gewaltsame Kindesentführung handelt?

14. Warum wurde seitens des BMEIA bis dato keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, um dies richtig zu stellen?

15. In einer Email vom 4. 9. 2014 schreibt Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer, als ob es völlig normal wäre in Dänemark erst mit knapp 8 Jahren eingeschult zu werden. Woher bezieht diese ihre Informationen, um zu einer solchen unqualifizierten Äußerung zu kommen? Ist der Vertreterin des BMEIA überhaupt bekannt, dass es für einen späteren Schuleintritt in Dänemark einer „Sondergenehmigung“ bedarf?

16. Mit welchem Reisepass ist das entführte Kind aus Österreich (über die Grenzen) gebracht worden, wenn es österreichischer Staatsbürger ist?

17. In der Mail vom 17. 7. 2012 heißt es, das Kind würde einen dänischen Reisepass besitzen. Wie kann das BMEIA dies akzeptieren, wo es sich ausschließlich um ein Kind österreichischer Staatsbürgerschaft handelt? Was wurde in der Folge unternommen, um dies richtig zu stellen?

18. Wieso hat sich die Vertreterin des BMEIA, Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer, wiederholt sich widersprechende Informationen aus Dänemark bezüglich der Staatsbürgerschaft geben lassen?

19. Wieso haben die Beamtinnen des BMEIA zu keinem Zeitpunkt eine realistische Dokumentation über die angebliche dänische Staatsbürgerschaft des entführten Kindes von Dänemark gefordert?

20. Warum wurde dieser Kindesmutter bis dato kein Auszug aus dem dänischen CPR-Register übermittelt, obwohl das dänische Außenministerium dies angeblich am 31. 7. 2012 als einen „Beweis“ in Österreich vorgelegt hätte?

21. Wann ist dieser Auszug aus dem CPR-Register angefordert worden?

22. Warum hat es das BMEIA verabsäumt, einen Auszug von 2006 anzufordern, da das Kind als österreichischer Staatsbürger entsprechend den dänischen Gesetzen (Staatsbürgerschaftsgesetz), und bis zum 22. 5. 2007 eben kein dänischer Vater registriert wurde?

23. Wieso verlässt sich das BMEIA auf eine „Bekanntmachung“ (Nr. 422) in Dänemark, die ohne gesetzliche Wirkung ist, wo es sich hier doch um einen österreichischen Staatsbürger handelt?

24. Erst seit dem Sommer 2015 gibt es die Möglichkeit einer „Doppelstaatsbürgerschaft“ in Dänemark. Selbst wenn nun, rein hypothetisch, das Kind eine Doppelstaatsbürgerschaft zum Zeitpunkt seiner Entführung gehabt hätte, warum ist das BMEIA nicht entsprechend dem § 17 des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit 36 nachgekommen?

25.  Wieso wurde und wird – selbst 2015 noch 37 - die sich ergebende Verpflichtung aus dem § 162 AGBG in dem Fall dieses entführten österreichischen Kindes seitens des BMEIA konstant ignoriert? Welche Gründe gibt es hierfür? (Bitte um eine genaue Auflistung)

26. Wie erklärt das BMEIA, dass Dänemarks Justizministerium der Meinung ist, die „außenpolitischen Interessen“ würden „Schaden erleiden“? Sind hier auch österreichische außenpolitische Interessen gemeint? (Bitte um eine genaue Erklärung dieser Umstände, die zu dem Schreiben vom 17. 1. 2013 geführt haben!)

27. Warum werden Informationen, die „Gesprächspunkte mit dem österreichischen Außenminister beinhalten“, aus dem Botschaftsakt 33 herausgenommen? (Bitte um eine genaue Auflistung eben dieser Informationen mit einer entsprechenden Erklärung)

28. Warum bekommt die Kindesmutter diese unter Frage 25. und 26. genannten Informationen nicht? Immerhin geht es um ihr Kind und nicht um das des Herrn BM a.D. Dr. Spindelegger.

29. Zum 25. 2. 2014, als der österreichische Botschafter in Dänemark darüber informierte, die Sache zu „beobachten“: was hat der Herr Botschafter nun „beobachtet“ und warum bekam die Kindesmutter bis dato diese Information nicht? Warum wurde seitens des Botschafters in keinster Weise eine Richtigstellung zu diesem Fall veröffentlicht?

30. Am 24. 2. 2014 wurde in einem Artikel im Ekstrabladet von „Vereinbarungen“ gesprochen. Warum wurden der Kindesmutter diese „Vereinbarungen“ bis dato vorenthalten?

31. Was ist Gegenstand dieser Vereinbarungen?

32. Wie kann es in der Folge dazu kommen, dass der entführte österreichische Junge von Österreich „aufgegeben“ wird?

33. Was berechtigt die Behördenvertreter Österreichs zu dieser Vorgangsweise? Auf welcher Grundlage handeln sie hier ohne das Wissen der obsorgeberechtigten Kindesmutter?

34. Warum sehen die Vertreter des BMEIA tatenlos zu, wie in Dänemark durch die Sendung „Die entführten Kinder“ Falschinformationen verbreitet werden?

35. Wird es diesbezüglich eine entsprechende öffentliche Richtigstellung durch das BMEIA in den Medien in Dänemark und in Österreich geben?

36. Wurde nach dem persönlichen Gespräch am 28. 2. 2014 im BMEIA mit dem BMJ Rücksprache gehalten? Wenn ja, was war der Gegenstand dieser Rücksprache? (Bitte um eine Auflistung der beteiligten Personen und des Gesprächsinhaltes.) Wenn nein, wie erklärt das BMEIA, dass die versprochenen Zusagen bis dato unerledigt sind?

37. Wie aus der vorliegenden Korrespondenz ersichtlich, warum wurden die drei getroffenen Vereinbarungen im Zuge dieses Termins am 28. 2. 2014 vom BMEIA gegenüber der Kindesmutter nicht eingehalten? (Bitte um eine genaue Auflistung der Gesprächspartner und der Inhalte als auch einer ausführlichen Begründung!)

38. Warum wurde der Kindesmutter bis dato das Protokoll besagter Dienstreise nach Dänemark im März 2014 von Frau Botschafterin Mag. Ellison-Kramer vorenthalten? (Bitte um die Übermittlung dessen und eine Auflistung jener Punkte, die den Einsatz für das entführte Kind klarstellen – Gesprächspartner, Inhalte)

39. Wie rechtfertigt das BMEIA die unrichtige Weitergabe von Informationen durch Herrn Botschafter Mag. Walter Grahammer am 18. 2. 2013 an die damalige Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes, Frau MdEP a.D. Erminia Mazzoni? 

40. Kann das BMEIA bestätigen, dass die Palermo Konvention38 eingehalten wurde, der Tatbestand des Menschenhandels nicht erfüllt wurde, indem die Vertreter des BMEIA über das österreichische Kind verfügt und offensichtlich verhandelt haben?

41. Was hat die Behandlung dieses Falles dem BMEIA in Summe schon gekostet?

42. Wie hoch beziffert der Bundesminister den hierbei, durch die Fehlbehandlung entstandenen Schaden für die Republik im Allgemeinen?

43. Wie rechtfertigt es der Bundesminister, dass durch offensichtliche getroffene Absprachen unnötige Kosten für die Steuerzahler verursacht werden?

44. Wie rechtfertigt es der Bundesminister, dass unnötige Kosten für die Steuerzahler im  Allgemeinen verursacht wurden/werden?

45. Wie will man gegenüber den Steuerzahlern für diesen finanziellen Schaden aufkommen?