7236/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Überschreitung höchstzulässiger Arbeitszeiten bei Asylwerber-Transporten

 

Der Erlass mit der Geschäftszahl BMVIT – 179.723/0028-IV/ST4/2015 wurden die Ruhezeiten von Buslenkern bei Flüchtlingstransporten außer kraft gesetzt. Karl Delfs, Bundessekretär des Fachbereichs Straße, berichtete in OTS 0041 vom 6. November 2015 von Buslenkern, die bis zu 22 Stunden durchgehend und ohne Ruhezeiten im Einsatz waren. In OTS 0196 vom 11. November 2015 gab das BMVIT bekannt, dass die derzeitige Ausnahmesituation auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werde. Zudem werde die maximale Arbeitszeit von Buslenkern – 60 Stunden – nicht überschritten.

Diese Argumentation muss als vordergründig und platt begriffen werden. Die vorgeschriebenen Ruhezeiten sollten schließlich die Verkehrssicherheit erhöhen. Es ist kaum anzunehmen, dass ein Buslenker in der Lage ist, sein Fahrzeug 22 Stunden ohne Ruhephase mit der gebotenen Konzentration zu bedienen. Vielmehr ist ein wesentlich höheres Unfallrisiko anzusetzen, als dies bei geordneten Bedingungen der Fall ist. Seitens des BMVIT werden also ebenso fahrlässig wie doch bewusst die Unversehrtheit und die Gesundheit von Menschen gefährdet. Während das Bundesministerium die völlig ungeordneten Zustände eingesteht, wird in der angeführten OTS folgendermaßen argumentiert: „Entsprechend den Regelungen der Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeug nur von jemandem gelenkt werden, der dazu körperlich und geistig in der Lage ist. Komplett übermüdete und erschöpfte Lenker dürfen daher nicht eingesetzt werden.“

Angesichts der Tatsache, dass Buslenker über 22 Stunden im Einsatz sind, entbehrt dieses Scheinargument jeglicher realen Grundlage.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wann wird das BMVIT den gegenständlichen Erlass zurückziehen?

2.     Wollen Sie weiterhin Buslenker und die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen vom Versagen der Bundesregierung in Geiselhaft nehmen lassen?

3.     Weshalb berufen Sie sich in OTS 0196 vom 11. November 2015 auf eine rechtliche Grundlage, von der Sie wissen müssen, dass diese seit Wochen nicht der Realität entspricht?