7242/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Justiz

betreffend Entzug von Aufenthaltsberechtigungen

www.krone.at berichtete am 8.10.2015 folgenden Artikel:

"Abschiebung von verurteiltem Asylwerber unmöglich

Ein wegen Kinderpornographie und Schlepperei verurteilter Straftäter aus Somalia kann nicht abgeschoben werden. Denn das Verfahren zieht sich wegen Berufungen und Revisionen mittlerweile über Jahre. Jetzt ist sogar der Verfassungsgerichtshof damit befasst, der den entsprechenden Paragrafen kippen soll...

Wie mit straffällig gewordenen Asylwerbern, verfahren werden soll, dieses Thema beschäftigt derzeit gleich mehrere Gerichtshöfe. Konkret geht es um diesen Fall: Bereits im Jahr 2009 war dem Somalier laut einem Bericht des ORF Schutzstatus zuerkannt worden. Doch drei Jahre später stand er in Korneuburg wegen Schlepperei und pornografischer Darstellung Minderjähriger vor dem Richter und wurde rechtskräftig verurteilt - zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe.

Langwieriges Verfahren

Daraufhin leitete das Bundesasylamt automatisch ein Verfahren ein und entzog dem Mann die Aufenthaltsberechtigung. Im Gesetzbuch heißt es nämlich, dass der Status der oder des subsidiär Schutzberechtigten abzuerkennen ist, "wenn eine rechtskräftige Verurteilung eines inländischen Gerichtes wegen eines Verbrechens oder eine gleichzuhaltende Verurteilung eines ausländischen Gerichtes vorliegt".

Was dann folgte, war ein langwieriges Verfahren, wie es auch in vielen anderen Fällen stattfindet. Und es ist bis dato nicht abgeschlossen. Denn der Somalier legte Beschwerde ein. Die Begründung: Es liege keine schwere Straftat vor, zudem falle seine Prognose positiv aus. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag zwar zunächst als unbegründet ab, woraufhin aber eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erging.

Aufhebung des Paragrafen beantragt

Dieser stellte dann tatsächlich fest, dass der betreffende Paragraf bedenklich ist: Es stelle sich die Frage, ob die Maßnahme der Aberkennung des Schutzstatus tatsächlich in Relation zum begangenen Verbrechen steht, heißt es in dem ORF- Bericht. Mit anderen Worten: Man solle nicht alle straffällig gewordenen Asylwerber über einen Kamm scheren.

 

Der VwGH beantragte daher nun beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der Gesetzesstelle. Denn diese Bestimmung könnte im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz stehen."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

1.    Wie vielen verurteilten fremden Straftätern wurde bundesweit seit 2013 die Aufenthaltsberechtigung entzogen? (aufgegliedert nach Straftaten, Alter und Herkunft der Straftäter, fremdenrechtlichem Status und Aufenthaltstitel der Straftäter, sowie Jahre und Bundesländer)

2.    Wie viele dieser Personen wurden seit 2013 tatsächlich abgeschoben? (aufgegliedert nach Straftaten, Alter und Herkunft dieser Personen, fremdenrechtlichem Status und Aufenthaltstitel, sowie Jahre und Bundesländer)